Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 um die Juden als solche von dem Erdboden verschwinden zu machen, wurden unter dem vorigen Kaiser, und zwar in Form von Gesetzen angewandt. Zu den allerdrückendsten Ausnahmegesetzen, wie sie das Mittelalter nur jemals erdacht, gesellte sich die Conskription in härtester Weise, die Abführung zahlloser Judenkinder als zukünftiger Rekruten in das Innere des Reiches und ihre Taufe. Dennoch war der Erfolg eben nur ein theilweiser. Mit der Thronbesteigung des jetzigen Kaisers wurde das System geändert. Es hatte sich erwiesen, daß mit jenem Systeme unsere Zeit dermaßen in Streit liege, daß, wer auf jenem beharren wolle, der Herrschaft in der letzteren entsagen und seinen Bestand früher oder später vernichtet sehen müsse. Mit diesem Systemwechsel trat auch für die russischen Juden eine große Milderung ihres Zustandes ein. Die drückendsten Ausnahmegesetze wurden eines nach dem anderen aufgehoben. Selbst die Freizügigkeit einigermaßen eingeleitet. Ein trauriges Zwischenspiel war die polnische Insurrektion. ' Sie mußte für dieses Land das frühere System der Unifizirung wieder herbeiführen, und daß dieses auch für die Juden in Polen viele Hemmnisse wiederbringen mußte, ist einsichtlich. Hoffen wir, daß auch hier die Zeit eine baldige Linderung bringen werde; hoffen wir, daß das System der Rechtsentwickelung unter dem jetzigen Kaiser genugsam erstarken werde, um niemals wieder verdrängt werden zu können. Es genügt uns in diesem Augenblicke, auch unsere russischen Glaubensbrüder in einem weit besseren Zustande zu wissen und einer schöneren Zukunft entgegengehen zu sehen. Ein Seitenstück zum russischen Reiche bildet für uns die Schweiz. In der Form von Republiken hatten die Schweizer einen Geist der lokalen Beschränkung und Beschränktheit genährt, der erst großer Erschütterungen bedurfte um ihr Vaterland als einen einheitlichen Bundesstaat Wiedererstehen zu lassen. Dieser war geschaffen, als unser Blatt erstand. Aber in seinem Schoße barg er noch sehr widerstrebende Elemente, so daß er zehn Jahre später den sg. Sonderbundskrieg bestehen mußte. Immer aber war der beschränkende Geist auch in diesem neuen Schweizerstaate noch stark genug, um den Juden die Stellung der Parias zu erhalten. Die Bundesakte selbst spricht es aus. Die Periode, auf die wir zurücksehen, zeigt darum gerade in der Schweiz einen sehr interessanten Kampf. Hier nämlich war es nicht der Geist von innen heraus, welcher das Joch des Unrechts zerbrach. Die Juden blieben in die beiden Schweizerdörfer gebannt, und die bürgerlichen Rechte wurden ihnen vorenthalten. Von Außen mußte ihnen das Heil kommen. Die Schweiz konnte der Handelsverträge mit auswärtitigen Staaten nicht entbehren. Der freie Verkehr für ihre Bürger machte sie nothwendig. Unter diesen auswärtigen Staaten waren viele, welche einen Unterschied zwischen ihren Bürgern aus religiösen Gründen nicht mehr kannten. Sie durften einen Unterschied zwischen ihren christlichen und jüdischen Bürgern auch in diesen Handelsverträgen nicht zulassen; und so wurde die Schweiz gezwungen, die bürgerliche Ungleichheit auch aus ihrem Gesetzbuche zu streichen. Sie widersetzte sich lange Zeit, aber es half ihr Nichts. Freilich war damit der Geist der Intoleranz aus ihr noch nicht vertrieben. Aber wir wissen, daß dieser auch in den hartnäckigsten Köpfen vor dem Gange der Zeit sich mildern muß. Wir sind im deutschen Vaterlande angelangt. (Schluß folgt.) Die |)etititmen an das preußische Abgeordnetenhaus und an das norddeutsche Parlament. In Nr. 49 v. I. haben wir den Entwurf zur Petition an das norddeutsche Parlament veröffentlicht. Wir theilten mit, daß die uns gewordenen Vollmachten der 302 Gemeinden aus den alten acht Provinzen Preußens in ihrer großen Mehrheit neben der Zustinunung zu den Petitionen an das kön. preußische Staatsministerimn und das preuß. Abgeordnetenhaus zugleich die Beitrittserklärung zu der Petition an das norddeutsche Parlament enthalten, und daß wir an die Hauptgemeinden der annectirten Provinzen, so wie der anderen zum norddeutschen Bunde gehörenden Staaten das Gesuch gerichtet, die Zustimmung der anderen Gemeinden ihrer Provinz oder ihres Landes zu vermitteln. Bereits hat der Vorstand von Breslau seinen Beitritt erklärt, ebenso der Vorstand zu Gießen, der sich zugleich bereit zeigt, als Hauptgemeinde der Provinz Oberhessen die Zustimmung der übrigen dortigen Gemeinden .zu erwirken; ein Gleiches that auch der Vorstand zu Köthen. Unsere Petition an das preußische Abgeordnetenhaus kam Mittwoch, den 19. d. in der Commission zur Berathung. Der Berichterstatter, Abg. Le nt gus Breslau^ legte die im Namen von mehr als 300 Gemeindevorständen überreichte Petition, der sich nachträglich eine große