Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226583--24529-3259990- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
3 gezwungen, in seiner neuesten Verfassung die Gleichberechtigung auszusprechen, und während unter der englischen Oberhoheit auf den ionischen Inseln die Juden unter hartem Drucke seufzten und mehrmals die Uiifcifle des Pöbels zu ertragen hatten, wurden sie durch die Einverleibung jener Inseln in das griechische Königreich aller Ausnahmegesetze entledigt und ein sehr freundliches Verhältniß für sie herbeigeführt. Was man auch einwende, und welche Richtigkeit es haben mag, daß die Verkündigungen der Gleichberechtigung der Bekenner aller Culte im türkischen Reiche noch wenig Verwirklichung erlangt hätten, so ist doch unleugbar auch hier der alte fanatische Geist zum Weichen gebracht worden, die Willkür geschwunden und das Recht anerkannt. In solchen Staaten des Stillstandes, wo Institutionen nur durch ihr Alter und die religiöse Weihe Kraft und Nachdruck besitzen, kommt es mehr darauf an, ob Regierung und Volk vom Geiste der Milde und Freundlichkeit durchdrungen werden, und das Nechtsgefuhl, so wie die Abneigung vor allen Gewaltthätigkeiten bedeutende Fortschritte macht. Und dies ist unleugbar in der Türkei geschehen, besonders zeigt sich der Sultan, wie es auch seine nächsten Vorgänger gethan, bei jeder Veranlassung wohlgesinnt gegen unsere Glaubensgenossen. In der orientalischen Frage, welche in den letzten beiden Jahrzehenden so oft wieder in den Vordergrund trat, war es für uns von höchster Wichtigkeit, daß in allen den Rechten, welche der Einfluß der europäischen Mächte den christlichen Bewohnern des türkischen Staates zuwandte, auch die jüdische gleichen Schritt halte. Dafür ward von verschiedenen Seiten hingewirkt und stets die vollste Zusicherung erlangt. Wenden wir uns nun nach Norden. Auch hier haben wir einen Staat zu nennen, in welchem die Rechts- und freiheitliche Entwickelung in den verflossenen Jahrzehenden auch für die Juden die befriedigendste Strömung heranbrachte, wir meinen Dänemark. Die Gleichstellung ist alldvrt eine vollendete Thatsache. In Norwegen bestand damals noch unerschüttert der § 2 des Staatsgrundgesetzes, der Juden und Katholiken aus den Grenzen des Reiches verbannte und jeden Eintritt derselben mit Kerker bestrafte. Die Abschaffung dieses tz, eines Schandflecks auf der durch ihre freiheitlichen Institutionen berühmten norwegischen Charte, kostete einen harten Kampf, bis der Storthiug die nothwendige Zweidrittelmajorität dafür erlangte. Sie wurde erlangt. In Schweden hingegen, wo damals nur erst in Stockholm und Gothenburg Juden unter höchst drückenden Beschränkungen wohnen durften, war die Volksstimmung sehr gegen sie eingenommen, und als der König einige Erleichterungen eintreten ließ, nöthigten ihn Volksaufläufe zur Zurücknahme seiner Ordonnanz. Es ist auch hier anders geworden. Würde bereits die alte Ständeversammluug einer freieren und gerechteren Verfasiung Platz gemacht haben, so würde die unbedingte Gleichstellung sofort votirt sein. Aber selbst die Versammlung der vier Curien mit ihrer Abstimmung nach den letzteren, mußte eine der Gleichberechtigung sehr nahe Gesetzesvorlage annehmen. — Fassen wir nun das große Czaarenreich ins Auge, so ist es erforderlich, daß wir uns auf das Niveau dieses Völkerkolosses stellen. Von jeher gestalteten sich die Dinge in einem solchen autokratischeu Niesenstaate so, daß der herrschende Bolksftamm und dessen Religion alle anderen im Reiche in sich aufzunehmeu oder sie unter sein Joch hinunterzudrücken strebte. Sobald der Staat über die Linie des gewaltsamen Despotismus hinausgeschritten war, mußte die Unifizirung in Volk und Kirche das obwaltende Regierungssystem werden, und welche Nation und welche Religion sich diesem Systeme nicht unterwerfen wollte, mußte an Recht und Bestand zurückgesetzt werden, in der Hoffnung, daß diese Zurücksetzung eine Unterwerfung früher oder später nach sich ziehen würde. Diese Hoffnung wurde aber immer getäuscht, denn stets hat die Unterdrückung nur einen theilweisen Erfolg gehabt, in den übrigen Theilen der unterdrückten Nationalität und Religion gerade eine um so stärkere Opposition hervorgerufen. Da ist es, wo eine Zeit wie die unsere, ihre rechte Probe besteht. Wohnen ihr au Inhalt und Tendenz wirklich Humanität unb Recht ein, so müssen diese auch selbst auf einen solchen Staat ihren Einfluß üben und ihn allmälig, aber sicher, von dem Standpunkte jener Unterdrückung anderer Stämme und anderer Religionen auf den Weg der Gleichberechtigung bringen. Und diese Probe bestand unsere Zeit auch im russischen Reiche mit günstigem Erfolge. Es ist nicht zu verkennen, daß Rußland in den letzten Jahrzeheuden den Kampf der despotischen Unifizirung mit der allmäligen Gleichberechtigung der Nationen und Religionen dnrchznkälnpfen hatte und noch lauge haben wird. Das System gewaltsamer Unifizirung hatte seinen Träger in dem Kaiser Nikolaus, das System sich entwickelnder Gleichberechtigung hat seinen Träger in dein Kaiser Alexander II. Wir brauchen dies hier nicht weiter darzustellen; wir erkennen es auch an den Verhältnissen der Juden. Alle Mittel, die der Macht zu Gebote stehen, 1.