Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 52 (20.12.1864)
- Date
- 1864-12-20
- Page
- Seite 812 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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812 welcher Unwissenheit übrigens die „W. K." ihre judenfresserischen Artikel redigirt, ersieht man daraus, daß sie ihre aus Eisenmenger und Consorten zusammengelesenen Citate aus Jalkut Schiin., Midi-. Tehillim, Zeen. uren., Mos. Marcado — frischweg als aus dem „Talmud, dem kanonischen Buche" citirt!!*) Wien, im December. Der „Wanderer" enthält über die Schulfrage folgenden Artikel. ES scheint in manchen Kreisen zu überraschen, daß die jüdischen Lehrer von einer besonderen jüdischen Schulaufsicht nichts wissen wollen, und doch finden wir das ganz natürlich. Wir zweifeln nicht an der guten Absicht des Unterrichtsrathes und geben gerne zu, daß er den Wünschen der Israeliten entgegenzukommen glaubte, indem er diese Frage anregte, und doch würden wir die Durchführung dieses Principes sehr bedauern, denn dieses wäre nichts anderes als ein pädagogischer gelber Fleck für die jüdischen Schulen. Der Staat behält sich das Aufsichtsrecht über die Schulen vor; er ordnet und regelt ihre inneren Einrichtungen bis auf das letzte Jtüpfelchen. Besteht nun wirklich eine andere mögliche Dinge sind; es ist allerdings keine Tugend, mit dem Messer in der Hand auf der offenen Straße sich einem Menschen entgegenzustellen, aber eine gewisse Art von Muth und Todesverachtung gehört doch auch zum Räuberhandwerk, allein gerade diese fehlen dem Juden." Und baß Tirol verhältnißmäßig so viele Verbrecher habe, beantwortet die Kirchenzeitung mit den Worten: „Der Tiroler ist einmal ein handfester Bursche, dem man nicht leicht auf eine schiefe Weise in die Nähe kommen darf. In diesem Falle hindert ihn selbst sein gläubiger Sinn nicht, seinem Gegner fühlen zu lassen, daß er Mark in den Beinen und frisches Blut in den Adern habe." — — Nun, daß der Jude als Soldat erwiesen hat, er stehe keinem andern an Tapferkeit und Todesverachtung nach, dies braucht nicht mehr dargethan zu werden. Alle europäischen Schlachtfelder, auch die jüngsten in Schleswig-Holstein zeugen dafür. Fehlt aber dem Juden der Muth zu Mord, Todtschlag, Raub, Nothzucht dgl. — so acceptiren wir dies und beneiden den Tiroler um sein „Mark in den Beinen und frisches Blut in den Adern", die ihn nach der W. K. zu obigen Thaten beseelen sollen, nicht im geringsten — auch nicht um „den gläubigen Sinn", den er damit verbindet! Der „Wiener Kirchenzeitung" überlasten wir aber alle ihre Begriffe von Sittlichkeit und Frömmigkeit — alle, nicht einen einzigen ausgenommen. Die Redaction. *) In dem Art. a. Wien in Nr. 49 d. Z. steht mehrmals „Altkatholiken" statt „Akatholiken." Sprachlehre für Juden und eine andere für Christen? Hat ein katholisches Rechenbuch thatsächlich Berechtigung? — Wir sehen also nicht ein, wozu besondere jüdische Schulinspectoren bestellen? Wenn der Staat katholische Geistliche zu Inspektoren bestellt, betrachten wir das als etwas Nebensächliches. Der katholische Geistliche erscheint nicht in der Schule als solcher, sondern als das bestellte Organ der Regierung, als Beamter. Sollte ein solcher seine Befugniß überschreiten und etwa das katholische Element in der jüdischen Schule befördern wollen — was unseres Wissens bisher nicht vorkam — rc., so würde der Schule das Recht der Klage gegen den Schulaufseher zustehen, wie gegen jeden Beamten, der die ihm gestellten Grenzen überschreitet. Die Juden, denen es darum zu thun sein muß, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung strenge durchgeführt werde, können es am allerwenigsten wünschen, daß die Confession den Ausschlag in einer Angelegenheit gebe, die eben nichts mit Confessionellem zu thun hat. Vielleicht wird es einmal mit einer Revision des Concordates Ernst und die Regierung sieht sich veranlaßt, einen Juden, der ein tüchtiger Schulmann ist, zum Schulaufseher zu bestellen. Jnsolange jedoch das Concordat besteht, wäre es nicht praktisch, neue Scheidemauern aufzuführen, die später desto mehr Schwierigkeiten machen würden, um sie niederzureißen. Die Juden wollen also vorläufig auch warten. Es versteht sich übrigens von selbst, daß der jüdische Religionsunterricht durchaus nicht unter die Aufsicht eines Nichtjuden, sei er Laie oder Geistlicher, gestellt werden kann, und ist dieser Lehrgegenstand der israel. Gemeinde anheimzugeben und hat sie die Organe zur Ueberwachung dieses Unterrichtsgegenstandes zu stellen. Bemerken wollen wir nur noch, daß in Frankfurt am Main, wo eine der trefflichsten Bürgerschulen, Philanthropin genannt, besteht, welche von zahlreichen christlichen Kindern besucht wird, trotzdem sie eine Institution der jüdischen Gemeinde daselbst ist, dem Rabbiner contractlich keine Einflußnahme auf die Schule gestattet ist. Man wollte in solcher Weise den verschiedenen religiösen Strömungen Vorbeugen und weder der sogenannten Reform, noch der soi-disant Orthodoxie Spielraum gönnen. Wir wollen schließlich nicht fragen, wenn man den Rabbinern eine Aufsicht über die israel. Schulen einräumen will, wie es mit den Schulen bestellt wäre, 4