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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-12-20 · Heft 52 (20.12.1864) · p. Seite 811

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 52 (20.12.1864)
Date
1864-12-20
Page
Seite 811 (sequence 7)
Language
German
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811 hältmß der Juden in Preußen unter der Gesammtbevölkerung wie 1 zu 74 ist, war bei den wegen Verbrechen Angeschuldigten das Verhältniß der Juden wie 1 zu 95. Schlechter stellt es sich aber bei den wegen Vergehen Angeklagten, da es sich hier wie 1 zu 65. Bei den Verbrechen hat die Zahl der bezüchtigten Juden bedeutend abgenommen, und zwar um mehr als % dagegen bei den Vergehen zugenommen, und zwar um mehr als '/«. Hierbei darf jedoch auch nicht außer Acht kommen, daß die Zunahme der jüd. Bevölkerung in Preußen verhältnißmäßig bedeutend größer ist als die der Gesammtbevölkerung. Um dem Leser deutlich zu machen, welcher Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen nach dem preußischen Strafgesetze ist, citiren wir hier den §. 1 des Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 (Oppenhof, 3. Ausgabe, Berlin 1861, S.44): „Eine Handlung, welche die Gesetze mit der Todesstrafe, mit Zuchthausstrafe oder mit Einschließung von mehr als 5 Jahren bedrohen, ist ein Verbrechen. — Eine Handlung, welche die Gesetze mit Einschließung bis zu 5 Jahren, mit Gefängnißstrafe von mehr als sechs Wochen oder mit Geldbuße von mehr als 50 Thalern bedrohen, ist ein Vergehen. — Eine Handlung, welche die Gesetze mit Gefängnißstrafe bis zu 6 Wochen oder mit Geldbuße bis zu 50 Thlrn. bedrohen, ist eine Ueb ertretung." Nach diesen Bestimmungen ist z. B. der einfache Diebstahl ein Vergehen, der schwere und im Rückfall ein Verbrechen. Auch gehören die Policeivergehen in die Kategorie der Vergehen, so weit sie nicht zu den bloßen Uebertretungen gehören. Breslau, 5. December. (Privatmitth.) Herr vr. H. Grätz hat die Absicht, im Juni k. I. auf ungefähr drei Monate nach dem heiligen Lande zu gehen, besonders um daselbst Studien für die Ausarbeitung der beiden ersten Theile seines Geschichtswerkes, welche bekanntlich noch nicht veröffentlicht worden und die biblische Geschichte behandeln werden, zu machen. Vorher aber wird er noch den neunten Band dieses Werkes druckfertig machen und wird derselbe im 11. Jahrgang des Instituts zur Förderung israelit. Literatur (1. Mai 1865 — 1. Mai 1866) erscheinen. Königsberg, 6. December. Die Beschwerde des Vorsteheramts der königsberger Kaufmannschaft über die versagte Bestätigung des Consul Oppenheim zum kaufmännischen Mitgliede des hiesigen Commerz- und Admiralitäts-Collegiums ist, nach der „Ostpreuß. Ztg.", von Sr. Maj. dem Könige zurückgewiesen und das Vorsteheramt angewiesen worden, zu einer anderweitigen Wahl, mit Ausschluß des Hrn. Oppenheim, zu schreiten. Berlin, im December. Der Commerzienrath Theodor Fla tau zu Berlin hat bei der hiesigen Universität eine Stipendienstiftung von 2000 Thalern gegründet, und zwar in zwei Stipendien von 50 Thalern, die „ohne Unterschied des Bekenntnisses" verliehen werden sollen. Österreichischer Kaiserstaat. Bonn, 7. December. (Privatmitth.) Unser gesch. Corresp. in Wien sendet uns den incriminirten Artikel der „Wiener Kirchenzeitung." Derselbe ist aber so gotteslästerlich, so gemein und wüst, daß wir uns der Mitschuld, ihn zu veröffentlichen, nicht eher schuldig machen können, als wenn die theologische Facultät in Wien ein zustimmendes Urtheil abgeben würde. In der That bedauern wir nur, daß davon irgend eine Notiz genommen worden. Man hätte ihn ruhig der Nacht der Vergessenheit überlassen sollen, wie die übrigen Blasphemien jenes Blattes. Richtig ist die Bemerkung unseres Corresp.: in dem Kompert'schen Proceß haben die Hyper- und Neuorthodoxen mit der „Wiener Kirchenzeitung" gemeinschaftliche Sache gemacht — hier erhalten sie nun ihren Lohn. Er bemerkt auch, daß keine Nr. der „W. K." es unterläßt, gegen die „A. Ztg. d. Jud." zu Felde zu ziehen. Dies ist uns ganz recht, wenn damit die Verbindlichkeit nicht verbunden ist, ihr zu antworten oder auch nur sie zu lesen. Wir legen sie zum Lehmann'schen Blatte aus Mainz und den Sudeleien gleicher Art — sie gehören ja zusammen im Geiste und in der Form.*) Mit *) Wir geben nur ein uns mitgetheiltes Pröbchen: Auf einen Artikel der Allg. Ztg. d. Judenth., worin Bemerkungen zur Verbrecher-Statistik gemacht wurden und worin gesagt war, daß die Juden in gewiffen Rubriken wie Mord, Todtschlag, Raub u. s. w. nur schwach oder gar nicht vertreten sind, erwidert die Kirchenzeitung: „Der Jude ist feig bis in die Seele hinein, ihn schreckt schon der Gedanke an Gewalt uno jegliche Gefahr und daher kommt es, daß ihm Raub, Mord u. s. w. un-

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