Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 52 (20.12.1864)
- Date
- 1864-12-20
- Page
- Seite 808 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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808 Einer der Anwesenden erwiderte ihm: Die Stadt Magdeburg besitzt das Vorrecht, daß Juden hier nicht wohnen dürfen, und ist nur ein einziger Jude hier aus besonderen Beziehungen geduldet. — O, antwortete der Marschall, Sie sprechen von Israeliten) Frankreich kennt keine Juden sondern Israeliten. Im übrigen, meine Herren, bestehen, wo Frankreich gebietet, keine Privilegien mehr und von Stunde an wird auch in Magdeburg die Gleichberechtigung aller Culte herrschender Grundsatz fein." — Es ist uns diese Anekdote von dem Sohne eines der Männer, welche vor dem Marschall erschienen waren, einem Manne, der zu den ehrenhaftesten zählt, mitgetheilt worden. In der Gegenwart wohnen in Magdeburg an fast 15,000 unserer Glaubensgenossen) viele Jahre war einer derselben Mitglied des Magistrats) seit Jahrzehnten sitzen Männer unseres Glaubens in der Stadtverordneten-Versammlung und sechs Jahre hindurch war auch der frühere Rabbiner dieser Gemeinde Mitglied dieser städtischen Behörde. Literarischer Wochenbericht. Frankfurt am Main, im December. Sifr<§ deb6 Raab, mit kritischen Noten, Erklärungen u. s. w. von M. Friedmann. (I.THeil.) Während die orthodoxe Presse ihre Spalten mit Referaten über Pamphlete wie Naschku Nar und ähnliche geistliche Tendenzproducte ausfüllt, läßt sie andere Erzeugnisse wissenschaftlicher Studien und ernster Forschungen ganz unbeachtet; ja selbst Schriften, die unmittelbar nur für die Orthodoxie Werth und Bedeutung haben, werden ignorirt, wenn die Orthodoxie des Verfassers anrüchig oder das Werk nur einen Schimmer von freier Kritik sehen läßt. So ist von ihr Lebrecht's verdienstvolles Unternehmen, einen berichtigten Talmudtext zu ediren, noch mit keinem ermunternden Worte erwähnt und dessen „Kritische Lese verbefferter Lesearten zum Talmud" gar nicht beachtet worden und der Wahrheit und Wiffenschaft zum Hohn wird in den Winkelschulen noch fort und fort gelesen, daß „das Ei nicht berührt werden düxfe wd 12 "paöb NU72N!" Die vorliegende Schrift scheint von diesem Verdiet nicht ausgeschlossen zu sein — weil der Herausgeber Lector am Bet ha-Midrasch zu Wien ist. Welche genießbare Früchte — so sagen die sogenannten Gesetzestreuen in unserer Umgebung — können in dieser mit reformistischen Miasmen verpesteten Luft reifen und gedeihen? Aber dennoch wird es jeder Leser zugestehen müssen, daß unter den vielen neuen Auflagen talmudischer Schriften die vorliegende die erste ist, die kein kränkelnder Abklatsch der früheren fehlerhaften Editionen ist sondern einen durchaus kritisch emendirten Text vorlegt. Die Hilfsquellen, die dem Verfasser zu Gebote standen, sind: die Parallelen aus den Talmuden und Midraschim, die Emendationen in Sajilh Raanan und Brith Abraham und den handschriftlichen Commentar von R. Hillel (citirt von Taraf. zu Sota 38); von jeder anderen ausschweifenden Conjecturalkritik hat sich dagegen der Verfasser fern gehalten. Daß bei einem so fehlerhaften Text, wie der vorliegende, ungeachtet allen Fleißes, den der Verfasser zu seiner Emendirung verwendete, noch einige Nachlese zu halten sei, kann nicht überraschen und wir fügen hier unten einige weitere Verbesserungen hinzu.* *) Die falschen Lesearten hat der Verf. nicht wegcorrigirt, sondern sie nur mit anderen Typen kenntlich gemacht. Wir möchten es aber keineswegs billigen, daß der Vers, die fehlerhaften Schriftcitate beibehielt und nur im Commentar auf unsere Leseart hinweist; denn nur bei zwei Stellen läßt sich eine andere Leseart vermuthen (S. 106 lesen die Sifre Deut. 19, 13. S und S. 124 ibid. 24, 17. N272ba), alle anderen Abweichungen von unserem Schrifttexte sind Jrrthümer und Fehler der Abschreiber, die nicht verewigt werden müssen. Der Verf., der solche sicherlich nicht als Varianten erkennen wollte, hätte um so muthiger sie wegcorrigiren dürfen, da er doch die Berechtigung hierzu in seiner Einleitung gegen die abweichende Meinung von R. Sam so gründlich und schlagend nachgewiesen hat. Der kurze concise Commentar besteht größtentheils aus den Hinweisungen auf die Parallelstellen, die fast immer die besten Erläuterungen geben. So ist beispielsweise die Stelle S. 11b, §.38, 2, welche die Commentaren mit vieler Weitschweifigkeit zu erklären suchen, einfach durch den Hinweis auf die Parall. erläutert. Nächst den kurzen Auszügen aus dem erwähnten Hillel'schen Commentar sind die Erklärungen des Verf. sehr werthvoll. Eine interessante, allgemein verständliche Stelle wollen wir her- *) Zu streichen ist S. 5, Z. 2 v. u. 2n2 "22, S. 16, Z. 7 bi2*\ S. 69, Z. 6 N72X: -i2> Beizufügen wäre 13!r Z. 11 D^robi; 78b Z. 16 114 Z. 11 a"-i; 116 Z. 5 v. u. gehört die Stelle -,721a zu dem vorhergehenden Abschnitt, ebenso 117b Z. 16 gehört *mi« am Ende des Stückes nasiav