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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-12-13 · Heft 51 (13.12.1864) · p. Seite 796

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 51 (13.12.1864)
Date
1864-12-13
Page
Seite 796 (sequence 8)
Language
German
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796 hier vor kurzem bei einem Begräbniß ereignete. Der Vater des Dirigenten des hiesigen Männergesangvereins war gestorben, und der Verein beschloß, aus Hochachtung für seinen Leiter am Grabe des Verstorbenen zu singen. Nach Einsenkung der Leiche ließ der Superintendent Fischer, der dieselbe begleitet hatte, von den Anwesenden durch Borsagen mehrere gänzlich christliche Lieder singen. Nach Beendigung derselben trat der Superintendent Fischer auf den Gesangverein zu und fragte mit lauter Stimme: „Wo ist der jüdische Rabbiner?" — Als der Begehrte, Dr. Aliseld, welcher Mitglied des Vereins ist, einen Schritt vortrat und erwiderte: „Hier bin ich!" fragte der Superintendent denselben so laut, daß es von allen Anwesenden gehört werden konnte: „Glauben Sie denn, waS Sie hier gesungen haben?" Und der Dr. Aliseld, ein ruhiger und besonnener Mann, antwortete, der Heiligkeit des Ortes und der eben beendeten feierlichen Handlung gedenkend, nur: „Ja, was ich hier gesungen habe, das glaube ich." — Das Urtheil über jene mindestens an so heiliger Stätte höchst unpassende Frage war bei allen Anwesenden ein übereinstimmendes, und man dankt es der Mäßigung des Dr. A., daß ein größeres Aergerniß verhütet ward. (So richtig dies auch ist, fragt es sich doch, ob eS ganz angemessen ist, daß ein jüdischer Geistlicher Mitglied eines Gesangvereins ist? Red. d. A. Z. d. Jud.) Bielefeld, im November. (Privatmitth.) Wir haben die Freude, den Mitgliedern unseres Vereins mitzutheilen, daß die in der Generalversammlung zu Köln am 27. Mai 1863 beschlossene Abänderung der Statuten der Unterstützungskasse nach verschiedenen mit den betreffenden Ministerien gepflogenen Correspondenzen unterm 18. October c. in den hauptsächlichsten Punkten genehmigt worden ist. Wir theilen die betreffenden Abänderungen nachstehend mit und bitten die Besitzer unserer Statuten, diese einstweilen entsprechend zu berichtigen. Ein gedruckter Anhang, die Abänderung wie die Bestätigungsklausel enthaltend, soll ihnen baldmöglichst zugehen. Zusatz zu 8- 3. „Die Bestimmung sub a soll auf diejenigen Lehrer keine Anwendung finden, welche bei Beginn der Berathungen über die Statuten (im April 1856) noch nicht 45 Jahre alt, ihre Bereitwilligkeit, dein Vereine beizutreten, erklärt, diese Altersgrenze aber inzwischen überschritten haben." Abänderung zu 8. 7. „Statt zum 1. Februar zu setzen zum 1. März." Zusatz zu §. 12. „Die Witwen und Waisen derjenigen Mitglieder, welche vor Beginn der Auszahlungen gestorben sind, erhalten ihre Unterstützung von diesem Termine an." Man sieht, daß durch diese Abänderungen sehr wesentliche Mängel der Statuten beseitigt sind; namentlich freut eS uns, daß unseren älteren Herren Collegen durch den Zusatz zu 8. 3 die etwas scharfgesteckte Altersgrenze um ein tüchtig Stück weitergerückt worden, indem nunmehr auch denjenigen der Beitritt ermöglicht ist, welche im April d. I. noch nicht das 53. Lebensjahr überschritten haben. Gewiß werden diese nun auch mit ihrer Beitrittserklärung nicht länger zögern. Aber auch viele unserer jüngeren Collegen sind noch zurück und haben die vielfachen directen und indirecten Ansprachen und Anmahnungen bis jetzt unbeachtet gelassen. Manche von ihnen mögen durch unseren in Süddeutschland emporblühenden Schwester-Verein, dem wir Segen und Gedeihen wünschen, momentan vom Beitritt zu dem unseligen zurückgehalten werden; allein eine sorgfältige Vergleichung der auf beiden Seiten gezogenen Grenzen der gesteckten Ziele, der Grundlagen, der Verwaltung rc. wird bald zeigen, daß jener schöne neue Verein keineswegs dem unseligen Concurrenz zu machen beabsichtigt, noch viel weniger ihn überflüssig zu machen geeignet ist. Vielmehr können und werden beide Vereine friedlich nebeneinander gehen, sich gern gegenseitig fördern und stützen, jeder in seiner Weise und in seinen Grenzen das gesteckte Ziel treulich und mit warmer Liebe zu erringen streben und Heil, Segen und frohe Aussicht bringen den Lehrern und ihren Familien und somit den Schulen und den Gemeinden. In den letzteren gibt sich bereits eine erfreuliche Regsamkeit zu Gunsten unseres Vereins kund; möchte sie bald eine allgemeine werden. — Möchten mit dem Beginn des neuen Rechnungsjahres wir recht viele freiwillige Gaben von Gemeinden und Privaten und recht zahlreiche Beitrittserklärungen zu registriren haben. Der Vor st and der Unterstützungskasse des Vereins israelit. Elementar- Lehrer für Westfalen und Rheinprovinz. Elbing, 1. December. (N. Z.) Die danziger Regierung hat sich in einem unsere Stadt betreffenden

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