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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-12-06 · Heft 50 (6.12.1864) · p. Seite 785

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 50 (6.12.1864)
Date
1864-12-06
Page
Seite 785 (sequence 13)
Language
German
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785 in einer nach „Ton" jagenden Zeit wie die unserige nicht genug hervorgehoben werden kann. Tief durchdrungen von dem Bewußtsein wahrer Menschenwürde, betrachtete er sich und andere nur als verschieden- oder gleichartige, aber immer gleich nützliche Werkzeuge in der Hand der Schöpfung, und nie konnte ihn daher die Schwäche anwandeln, sogar auf Menschen, die ein ungeheurer Abstand von ihm trennte, im entferntesten stolz herabzusehen. Ein Lächeln mitleidigen Bedauerns schwebte vielmehr auf seinen Lippen, wenn er auf Individuen stieß, die schönklingende Worte über „Bildung, Grundsätze und Menschheit" unablässig im Munde führten und sich auf jedem Schritt im Leben Lügen straften. „Ich muß sie nur bedauern", pflegte der edle Mann zu sagen, „daß sie den hohen Genuß nicht kennen, den der Einklang des Lebens und der Ueberzeugung dem Herzen gewährt." Und in der That, wie weit wäre die sittliche Entwickelung der Menschen schon gediehen, wenn alle diejenigen, die zu lehren sich berufen fühlen, gleich Pinsker, nicht nur die Waffe des Geistes zu schwingen, sondern auch den Schild des Charakters zu führen verstünden! So sanft und nachsichtig der für die Wissenschaft zu früh Verstorbene gegen andere war, ebenso streng und konsequent war er stets gegen sich selbst, und weit entfernt, sich deshalb vollkommen zu wähnen und als unfehlbar sich anzusehen, kannte er im Leben nichts Eiligeres, als einen Fehler einzugestehen, jedwede Berichtigung, unabhängig von der sie begleitenden Gesinnung, dankbar anzunehmen und für jede, jemand unwillkürlich zugefügte Kränkung mit kindlicher Naivität sofort um Vergebung zu bitten. So hat also Pinsker nicht nur mit Wort und Schrift sondern auch mit dem Beispiele seines makellosen Wandels musterhaft gelehrt. Der Charakter des Dahingegangenen war mit einem Worte eine Erscheinung, und alle, die ihn persönlich und genau kennen gelernt, empfinden tief den Schmerz, einen Mann verloren zu haben, dessen Name mit allem, was die menschliche Natur Edles und Erhebendes hat, sinnverwandt bleibt. S—a. Belgien. Brüssel, 23. November. Der „V. Z." schreibt man: Bis jetzt war den Gläubigen von der Kanzel herab blos das wunderthätige Wasser von La Sallette (Ia Sallette) zum Kaufe anempfohlen worden; ein Pfarrer im Canton Peruwelz ist aber gegenwärtig in der commerziellen Propaganda einen guten Schritt weiter gegangen. Derselbe hat nämlich den Bauern seines Pfarrbezirks anempfohlen, ihre Zuckerrüben nur an streng katholisch-gesinnte Personen zu verkaufen, und er würde ihnen diejenigen bezeichnen, mit welchen sie vorzüglich abschließen sollten, indem es sündhaft wäre, Schwach- und Falschgläubigen oder gar Ketzern Produkte zu verkaufen, aus welchen dieselben Nutzen und Vortheile zögen, wodurch sie nur in ihrem Unglauben gestärkt würden. Die Bauern werden aber wohl toleranter als ihr Pfarrer sein. Anzeigen. An der hiesigen Religionsschule soll zum 1. Januar oder 1. April 1865 ein zweiter Lehrer angestellt werden, welcher neben gründlichen Unterricht im Hebräischen auch den Gesangunterricht zu ertheilen und den Chorgesang zu leiten hat. Fixirtes Gehalt 500 Thlr. jährlich ohne Nebeneinnahmen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bald an den Unterzeichneten Vorstand wenden. — Groß-Glogau, den 1. November 1864. Der Synagogen - Gemeinde-Vorstand. In der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Stelle als Cantor, Lehrer und Schächter, verbunden mit einem festen Jahresgehalte von 250 Thlr. und den üblichen Nebeneinkünften, welche sich ans 150—200 Thlr. belaufen, vom 1. März nächsten Jahres vacant. Qualifieirende Bewerber mit guten Zeugnissen und entsprechenden Leistungen wollen sich mit portofreien Briefen an uns melden. Für Reisekosten kommen wir nicht auf. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Rosenberg in Westpreußen. Die Stelle eines Cantors und Religionslehrers, welcher auch die Qualification als Schächter haben muß, ist mit einem sixirten jährlichen Gehalte von 350 Thlr. vom 1. Januar 1865 ab bei der hiesigen Gemeinde zu besetzen. Hierauf Reflectirende wollen ihre Qualifications- und sonstigen Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand portofrei einsenden. Neustadt O/S., im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.

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