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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-12-06 · Heft 50 (6.12.1864) · p. Seite 786

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 50 (6.12.1864)
Date
1864-12-06
Page
Seite 786 (sequence 14)
Language
German
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786 Unsere Gemeinde sucht vom 1. Januar spätestens vom 1. April 1865: 1) einen ersten Lehrer, der zugleich ein musikalisch gebildeter Cantor ist, mit einem jährlichen Gehalte von 400 Thlr. Derselbe hat den Unterricht in den Realien, Latein und Französisch an unserer Gemeindeschule zu geben und die Rendantur und Gemeindeschreiberei zu übernehmen; 2) einen zweiten Lehrer mit einem jährlichen Gehalte von 250 Thlr. Derselbe hat den Unterricht in der Religion und in den Realien an unserer Schule zu geben. Reflectanten wollen ihre Zeugnisse baldigst einsenden an den Synagogen-Vorstand. Lublinitz, im November 1864. D. Schlochoff, Vorsitzender. Die mit einem Jahresgehalte von 250 Thlr. verbundene Lehrerstelle an der hiesigen Gemeindeschule ist zum 1. Januar a. s. zu besetzen. Qualificirte, namentlich für den ersten Elementarunterricht pädagogisch befähigte Bewerber wollen unter Einsendung ihrer Zeugnisse sich an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Stolp in Pommern, im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zum 27. April 1865 ist die Stelle eines Religionslehrers, Borbeters und Schächters bei der hiesigen israelitischen Gemeinde zu besetzen. Bewerber ledigen Standes, welche im Besitze der nöthigen Qualifications- resp. Approbationsatteste sich befinden und die sich außerdem über ihre Befähigung zur Abhaltung deutscher Vorträge beim Gottesdienst ausweisen können, werden ausgefordert, sich beim Unterzeichneten Vorstande unter Einreichung ihrer Zeugnisse zu melden. Tessin i/Mecklenb., den 28. November 1864. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Gemeinde. Zum 1. Januar oder 1. April 1865 ist die hiesige Lehrer-, Cantor- und Schächterstelle vacant, verbunden mit einem Gehalt von circa 200 Thlr. nebst freier Wohnung, Feuerung, Aufwartung u. s. w. Bewerber um dieselbe belieben sich in fraukirten Briefen zu wenden an den Vorstand. S. Goldschmidt. Lemförde bei Osnabrück, im November 1864. Die Stelle eines Schächters, Vorbeters und Religionslehrers, welche seit 32 Jahren von einem und demselben Manne verwaltet worden, wird zu Ostern 1865 hier vacant. Die Stelle bringt 400 Thlr. ein und werden qualificirte Personen aufgefordert, sich portofrei schriftlich zu melden bei dem Vorstände der Synagogengemeinde in Bublitz in Pommern._ Für die hiesige israelitische Gemeinde wird zu Dnn ein Lehrer, Schächter und Vorbeter gesucht. Das Einkommen beträgt 150 Thlr. bei freier Station. Gadebusch in Mecklenburg, im November 1864. S. Franck, Vorsteher. In einer kleinen Gemeinde Ostpreußens ist die Stelle eines Schächters und Religionslehrers vacant. Qualificirte Personen wollen sich in portofreien Briefen an Herrn L. Löwenthal in Wormditt wenden. — Gehalt 250 Thlr. und etwa 70 Thlr. Nebeneinkommen. Ein tüchtiger jüd. Hauslehrer wird für eine noble, rituell lebende Familie in einer Stadt Westpreußens gewünscht. Honorar bei freier Station 200 Thlr. und werden musikalisch Befähigte bevorzugt. Auf Franeo- Anfragen, begleitet von Zeugniß-Abschriften, ertheilt Auskunft der Herr Rabbiner Sfr. Jereobson in Marienwerder. Die Stelle eines unverheiratheten gebildeten Lehrers und Schächters ist zum 1. Mai 1865 für drei Familien bei einem Gehalte von 100—120 Thlr. pro anno nebst freier Wohnung und Kost und einigen Nebeneinkünften vacant. — Qualificirte und darauf Reflectirende belieben bei frankirter Einsendung ihrer Zeugnisse sich zu wenden an Weißenfels. D. Pinrrer. Erledigte Unterlehrer-Stelle. An der israelit. Waisenanstalt in Eßlingen lunweit von Stuttgart) ist die Stelle des Unterlehrers und Aufsehers neu zu besetzen. Der Anzustellende erhält außer vollständig freier Station einen jährlichen Baargehalt von 140 fl. (SO Thlr.); bei Bewährung der Tüchtigkeit und Berufstreue kann jedoch eine baldige Aufbesserung des Einkommens zugesichert werden. Dem Unterlehrer, welchem außer dem von ihm neben dem Hausvater zu ertheilenden Schulunterricht die Beaufsichtigung der männlichen Zöglinge obliegt, ist Gelegenheit geboten, unter dem tüchtigen Hauptlehrer sich im Schulfache weiter auszubilden. Auf diese Stelle reflectirende Schulamtsbeflifsene wollen ihre Bewerbungen, mit Zeugnissen über ihren Bildungsgang und ihre Qualification versehen, vor dem 10. December franco einsenden an den Vorstand der israelit. Waisenanstalt. Adolph Levi in Stuttgart. Ein vom berliner oder breslauer jüd. Lehrer-Seminar mit Zeugniß der Reife entlassener Lehrer würde hierorts einen geeigneten und einträglichen Wirkungskreis finden. Näheres ist auf frankirter Anfrage unter Chiffre ö. 100. po8(6 restante Lantlsberg a/W. zu erfahren. „Ein israel. geprüfter Lehrer, der außer in den hebräischen und deutschen Fächern auch in der französischen und englischen Sprache unterrichtet, wünscht bei einer Gemeinde in Westfalen oder Rheinland zum 1. April 1865 eine Stelle. Seine Leistungen, mehrjährige Wirksamkeit, religiös sittlicher Wandel werden durch die besten Zeugnisse erwiesen. Franco-Offerten unter 0. 1.. 27. besorgt die Expedition d. Bl.

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