Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 50 (6.12.1864)
- Date
- 1864-12-06
- Page
- Seite 778 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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-.78 in den Besitz von I. H. Sußmann in Posen übergegangen, der den ursprünglichen Preis von 10 Thlr. auf 5 Thlr. ermäßigt hat. Die Ausgabe zeichnet sich durch typographische Schönheit aus. Eigentlich ist sie eine neue Edition der Buxtorfischen Concordanz, deren kraefatio sie auch wiedergibt, vermehrt aber die Artikel in reichlichem Maße, fügt außer der lateinischen Uebersetzung bei jeder Form noch die deutsche bei den Stammwörtern hinzu, reiht die Partikeln zwar ein, ohne jedoch die Stellen, in welchen sie Vorkommen, anzugeben, was freilich das Werk ungemein vergrößert, aber auch für diesen Gegenstand brauchbarer gemacht hätte, und kann, ohne daß wir hier auf Details eingehen, nachdrücklich empfohlen werden. Die Nothwendigkeit einer Concordanz für jeden Bibelforscher brauchen wir hier nicht auseinauderzusetzen, und ist es erfreulich, eine gute Ausgabe durch die Preisermäßigung auch weniger Bemittelten zugänglich gemacht zu sehen. — Neustettin, im November. (Entgegnung.) Den Dank, welchen der Berf. der „Kritischen Lese" in seiner „Berichtigung" in Nr. 46 dieser geschätzten Zeitung mir abzustatten sich gedrungen fühlte, und zwar aus Antrieb einer seiner Tugenden, sehe ich mich veranlaßt, hiermit zurückzuweisen. In meiner Recension habe ich weder darauf irgend einen Anspruch noch mich desselben verdient gemacht. Der Hinweis auf Exodus 20 ist mir auch ganz unklar geblieben, wonach ich mich eines Vergehens auf Kosten des Vers, schuldig gemacht hätte, und erlaube ich mir demnach in ganz bescheidener Weise an denselben mit der Aufforderung Jakob's an Laban hinanzutreten: nrsiö ya irv’avn "ynui ■’n« to — Was die Erklärung jener Stelle in Berachoth f. 57 betrifft, wird jeder Talmudkenner mit mir einverstanden sein, daß dort die Anwendung von na ganz unstatthaft ist, ebenso wie die Emendation in m zu weit hergeholt erscheint. Auf der. ersten Blick hielt ich, wie in meiner Recension angegeben ist, jene Stelle lateinischen Ursprungs, fand aber bei genauerer Untersuchung, daß nicht in tm Worte sondern in dem hebräischen (Könige I. 5, 3.) das Wort yin seine Anlehnung findet, da 12 im Chaldäischen ------ >pin ist. Eine ähnliche Anlehnung sehen wir beim Hahn (nicht bei der Henne, welche ein Notaricon bildet), wo -,25 Hahn und Mann bedeutet. — Simon Lindermann, Rabbiner. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hannover, 21. November. (Privatmitth.) Nachdem die königl. Landdrostei den Bauplan zu unserer neuen Synagoge genehmigt hatte und von seiten des Magistrats und Bürgervorsteher-Collegiums bereitwilligst der Gemeinde »och einige Fuß der Straße, welche man zum Behufe des Baues gewünscht hatte, abgetreten worden waren, ist bereits seit einiger Zeit mit den Erdarbeitcn begonnen worden, die so lange fortgesetzt werden sollen, als das Wetter es nur irgend gestattet. Der Grundstein wird alsdann im nächsten Frühjahre, so Gott will, gelegt werden. Vor kurzem hat sich hier nach dem Muster anderer größerer Städte ein Verein constituirt, welcher die Errichtung einer Heilanstalt für arme Kinder in der Stadt Hannover und deren Vorstädten bezweckt. Zu den Begründern dieses Vereins gehören auch einige unserer Glaubensgenossen, nämlich die Aerzte Medicinalrath Dr. Cohen und Dr. med. Meyenberg und Banquier S. Coppel. Gegenwärtig ist man hier damit beschäftigt, einen Talmud-Thora-Verein zu gründen, welcher nach den provisorischen Statuten zum Zwecke haben soll: zunächst die Aufsicht über die Jsaac Jsrael'schen Stiftungsschüler zu führen, dann für Religionsunterricht und religiöse Erziehung dürftiger Kinder aus hiesiger Synagogengemeinde und eventuell auch aus anderen Gemeinden des Königreichs, wo sie keinen Religionsunterricht erhalten können, zu sorgen, einen Fortbildungsunterricht für Jünglinge, Vorträge und Unterweisung für Erwachsene ins Leben zu rufen und überhaupt alles zu thun, waS das Studium der Thora in unserer Gemeinde fördern kann. Mitglied dieses Vereins kann ein jeder hier wohnende, unbescholtene Israelit werden, welcher das 18. Jahr zurückgelegt hat und jährlich einen Beitrag von mindestens einem Thaler zahlt. Eine recht bald zu berufende Generalversammlung der Mitglieder soll die Statuten berathen und feststellen. In Lüneburg waren unlängst zwei Kettensträflinge, nachdem sie den Gefängnißwärter erschlagen hatten, entflohen. Der Handelsmann W. Abraham aus Bismark, welcher den einen Sträfling bis zu dessen Hab«