Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1864)
- Date
- 1864-11-29
- Page
- Seite 770 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Cantor-Stelle im Tempel des Humanitäts-Vereins ist gegenwärtig vacant. Cantoren, die musikalisch gebildet und einen Chor zu leiten verstehen, wollen sich unter Franco-Einsendung ihrer Atteste an den Vorsitzenden des Vereins, Herrn S. Fiegel, melden. Gehalt 3- bis 400 Thlr. und einem Nebeneinkommen von circa 200 Thlr. Reisekosten für Probe-Vorträge werden nicht vergütigt. Posen, im November 1804. Der Vorstand. Bacanz. Die zu besetzende zweite Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen Schule, soll nunmehr mit einem jährlichen Fixum von 250 Thlr. dotirt werden. Ordentliche Seminarbildung ist Bedingung, die Fähigkeit vorzubeten, blos wünschenswerth. Reflectanten wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst an den Unterzeichneten wenden. Aurich (in Hannover), den 29. October 1864. Der Schulvorstand. Joseph Senkels. Ein mit guten Zeugnissen versehener Lehrer wird für unser Waisenhaus gesucht. Gehalt neben freier Station 200—300 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen ihre Papiere dem Unterzeichneten Curatorium einsenden. Paderborn, den 24. October 1864. Das Curatorium des israelit. Waisenhauses für Westfalen und Rheinland. Die israelitische Gemeinde zu Gleidingen bei Hannover sucht einen Lehrer, Vorbeter und Schächter unter sehr günstigen Bedingungen zu engagiren. Der Antritt muß bis zum 1. April 1 865 erfolgen. Reflectanten wollen sich bald melden bei dem Synagogen - Vorstand. S. A. Frank daselbst. Die mit einem Iahresgehalte von 250 Thlr. verbundene Lehrerstelle an der hiesigen Gemeindeschule ist zum 1. Januar n. $. zu besetzen. Qualificirte, namentlich für den ersten Elementarunterricht pädagogisch befähigte Bewerber wollen unter Einsendung ihrer Zeugnisse sich an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Stolp in Pommern, im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zum 1. Januar oder 1. April 1865 ist die hiesige Lehrer-, Cantor- und Schächterstelle vacant, verbunden mit einem Gehalt von circa 200 Thlr. nebst freier Wohnung, Feuerung, Aufwartung u. s. w. Bewerberum dieselbe belieben sich in frankirten Briefen zu wenden an den Vorstand. S. Goldschrrndt. Lemförde bei Osnabrück, im November 1864. In unserer Gemeinde ist die Stelle eines Vorbeters, der auch Schächter ist und zugleich den Religionsunterricht zu ertheilen hat, vacant. — Außer den nicht unbeträchtlichen Nebeneinkünsten haben wir das Gehalt auf 200 bis 250 Thlr. festgesetzt; und bitten wir hierauf Reflectirende, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstande zu melden. Jastrow, im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Julius Apolart. H. Litten. A. Rothenberg. Zum 1. Januar 1865 wird die hiesige Religions¬ und Elementarlehrerstelle mit einem fixen Gehalte von 300 Thlr. vacant. Außerdem beabsichtigen wir zum 1. April 1865 einen Cantor und Schächter, der fimp brn ist und einen Chor zu leiten versteht, mit einem fixen Gehalte von 300 Thlr. anzustellen. Bewerber wollen ihre Qualificationspapiere an den Unterzeichneten portofrei einsenden. Reisekosten werden nicht erstattet. Zülz, im November 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. _A. Forev._ In der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Stelle als Cantor, Lehrer und Schächter, verbunden mit einem festen Jahresgehalte von 250 Thlr. und den üblichen Nebeneinkünsten, welche sich auf 150—200 Thlr. belaufen, vom 1. März nächsten Jahres vacant. Qualificirende Bewerber mit guten Zeugnissen und entsprechenden Leistungen wollen sich mit portofreien Briefen an uns melden. Für Reisekosten kommen wir nicht auf. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Rosenberg in Westpreußen. Erledigte Unterlehrev-Stelle. An der israelit. Waisenanstalt in Eßlingen (unweit von Stuttgart) ist die Stelle des Unte.lehrers und Aufsehers neu zu besetzen. Der Anzustellende erhält außer vollständig freier Station einen jährlichen Baargehalt von 140 fl. (80 Thlr.); bei Bewährung der Tüchtigkeit und Berufstreue kann jedoch eine baldige Aufbesserung des Einkommens zugesichert werden. Dem Unterlehrer, welchem außer dem von ihm neben dem Hausvater zu ertheilenden Schulunterricht die Beaufsichtigung der männlichen Zöglinge obliegt, ist Gelegenheit geboten, unter dem tüchtigen Hauptlehrer sich im Schulfache weiter auszubilden. Auf diese Stelle reflectirende Schulamtsbeflissene wollen ihre Bewerbungen, mit Zeugnissen über ihren Bildungsgang und ihre Qualifikation versehen, vor dem 6. December franco einsenden an den Vorstand der israelit. Waisenanstalt. Adolph Levi in Stuttgart.