Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1864)
- Date
- 1864-11-29
- Page
- Seite 767 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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767 markirt mit höhnischen Glossen das Glaubensbekenntniß des Verurtheilten. Nun ist es eine Thatsache, daß die Juden verhältnißmäßig weniger Verbrecher als die Christen haben, und daß sie gewisse Verbrechen — wie Mord, Todtschlag rc. — nur sehr selten oder gar nicht begehen. Wir fragen jedoch, wenn irgend ein sonstiges Journal den Einfall hätte, in ähnlicher Weise die verurtheilten Katholiken zu markiren, würde der Herr Staatsanwalt nicht sofort einschreiten? In jüngster Zeit ist der „Kirchenzeitung" — da sie weiß, daß sie sich besonderer Gönnerschaften erfreut — wieder der Kamm gewachsen. Sie gab sich ein gelehrtes Ansehen, als verstände sie den Talmud — die Redacteure sind nicht in der Lage, auch nur zwei Zeilen hebräisch zu lesen — und erklärend, daß der Talmud das kanonische Buch der Juden sei, suchte sie zu beweisen, daß der Gott, an den die Juden glauben, ein Tänzer, ein Friseur, ein Spieler rc. sei. Die hier erscheinende „Neuzeit" erhob sich mit aller Entrüstung gegen die genannten Blasphemien und wies auf den Unsinn hin, hervorgegangen aus der grassesten Unwissenheit, zu behaupten, der Talmud sei ein kanonisches Buch; als wenn es irgend eine Zeit gegeben hätte, in welcher die Haggadoth, die im Talmud Vorkommen, als normgebend auf gesetzlichem Gebiete angesehen worden waren. Der Angriff war doch etwas zu heftig und die Staatsanwaltschaft erinnerte sich, daß auch ein Gesetzesparagraph besteht, nach welchem auch das Judenthum zu den anerkannten Religionen gehört. Das Gericht forderte hierauf mehrere Körperschaften auf — man nennt uns darunter die orientalische Akademie, welche, wie wir glauben, kaum ein Mitglied haben dürfte, das den Talmud in der Ursprache kennt — zu erklären, ob der Talmud das kanonische Buch der Juden sei. Darum halten wir es allerdings für unmöglich, daß ein Sachverständiger behaupten konnte, der Talmud sei das kanonische Buch der Juden. Wir begreifen jedoch nicht, zu welchem Zwecke der gelehrte Apparat herbeigebracht wird. Das Gericht greife aufs Geradewohl aus den israel. Einwohnern Wiens oder einer andern Stadt einige heraus und frage sie: glaubt ihr an einen Gott, der ein Friseur, ein Spieler, ein Tänzer rc. ist, und wir wollen hören, was diese Juden — mögen sie zu welcher Partei immer gehören — antworten werden. Sollte jedoch die „Kirchenzeitung" wirklich besser wissen, woran die Juden glauben, als die Juden selbst, so wäre es wohl dann das beste, die Juden aus dem österreichischen Kaiserstaate zu vertreiben. Wir beabsichtigen nicht, der „Kirchenzeitung" die Märthrerkrone zu verschaffen, dieses Blatt ist in der öffentlichen Meinung gerichtet. Es handelt sich jedoch darum, dafür zu sorgen, daß das Rechtsgefühl und Bewußtsein im Volke nicht abgetödtet werde, den Beweis zu liefern: il y a des juges ä Vienne. — Vor einigen Wochen wurde hier ein Bethaus der sogenannten Orthodoxen eingeweiht; doch sind unsere hiesigen soll-disant-Orthodoxen zahmer Natur ban ns n:y Jpam* Sonst pflegte man zu sagen: Gewisse Leute nehmen das Geld auch vom rota, diese Herren würden das Geld auch von der nna-w nehmen. Sie sammelten das Geld zum Baue bei Personen, die entschieden nicht religiös leben, und an nnaa rrnn erwartete man den rrnas-a;rin erst um eilf Uhr, da der Herr bis dahin im Comptoir beschäftigt war. Bei der Einweihung wurde der Segen über die Geistlichkeit aller anerkannten Confessionen gesprochen, albern war wohl auch die jüdische, die sich keines besonderen Segenswunsches zu erfreuen hatte, ohne einen speciellen d'iand- Als Aufschrift an dem Bethause findet sich die bescheidene Inschrift: 'tp ntn mam yrby* Der alte Göthe irrte daher, wenn er sagte: „Nur Lumpen sind bescheiden." — Der „Maggid“ bringt die Uebersetzung eines Schreibens des Staatsministers an den Dichter Carl Beck und bezeichnet letzteren als Juden. Dies ist ein Jrrthum. Lemberg, 12. November. Die israelitischen Gemeinden zu Lemberg, Brodh, Krakau und Tarnopol haben den Beschluß gefaßt, dem Grafen Mensdorff zur Uebernahme des Ministeriums des Aeußeren durch eine eigene Deputation ihre Glückwünsche darbringen zu lassen. Graf Mensdorff hat diese Ovation um die Judenschaft Galiziens, die ihn hoch in Ehren hält, wohl verdient und wird hoffentlich auch in seiner neuen Stellung der alte Anwalt vollster Gleichberechtigung bleiben. Die aus 9 Mitgliedern bestehende Deputation hat vorgestern bereits die Reise nach Wien angetreten. Großbritannien. London, 12. November. Die „Times“ enthalten folgende Zuschrift: Sir! In der von Ihnen mitgetheil- 49 **