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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-11-29 · Heft 49 (29.11.1864) · p. Seite 764

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 49 (29.11.1864)
Date
1864-11-29
Page
Seite 764 (sequence 8)
Language
German
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764 len wollen. Eine solche umfängliche Sammlung des Verschiedenartigsten, Bedeutendsten und Unbedeutendsten für ein „kanonisches Buch", das kanonische Recht und eine kanonische Glaubenslehre ausgeben zu wollen, das wissen wir mit keinem bezeichnenden Worte genügend zu charakterisiren. Nom. VII. Der Raub von Judenkindern scheint epidemisch zu werden und sich auch nach anderen Welttheilen zu verbreiten. Die Arch. isr. enthalten folgende (Korrespondenz: Ein junges israelitisches Mädchen, die Nichte französischer Schutzverwandten, wurde eingefangen und in einem Kloster in Zarifa bei Beirut (Syrien) verborgen gehalten; vergeblich wurden Schritte gethan, um sie wiederzufinden, und man glaubt fest, daß der gewissenloseste Proselytismus im Spiele sei. Man sagt, daß Klagen in Paris eingereicht wurden, und die Aufmerksamkeit des Herrn Minister des Auswärtigen von Frankreich konnte nicht verfehlen, sich auf einen Vorfall zu wenden, über den er nun sich um so leichter unterrichten kann, als Frankreich immer für den besonderen Schutzherrn des Katholicismus im Oriente gegolten hat. Wir können hinzufügen, daß Herr Drouin de L'Huys in dieser Hinsicht vom besten Geiste beseelt ist, wie er es in den Handelsverträgen mit der Schweiz und in seinen Instructionen, die er in Marokko gegeben, bewiesen hat. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Kassel, im November. (Privatmitth.) Als ein schönes Zeichen der Zeit haben wir es zu begrüßen, daß die Altersversorgung der jüdischen Lehrer immer mehr ein Gegenstand der Fürsorge wird und daß die angemessenen Mittel für sie immer klarer erkannt werden. So ist in diesen Tagen folgendes Circular von hier an die sämmtlichen Kreisvorsteher ergangen: „Bei dem Umstande, daß es vielen israelitischen Gemeinden fast unmöglich wird, im Falle der nothwendig werdenden Penstonirung eines Lehrers einen Ruhegehalt für denselben, neben der Besoldung für den anzustellenden neuen Lehrer, aufzubringen, würde sich eine nach Analogie der Bestimmung im 8- 55 der Verordnung vom 30. December 1823 mit höherer Genehmigung zu treffende Einrichtung, nach welcher sämmtliche Ruhegehalte der Lehrer ohne Ausnahme auf die Provinzial-Kasse zu übernehmen wären, sehr empfehlen. Eine solche Einrichtung würde auch schon deshalb der Billigkeit entsprechen, weil die zu pensionirenden Lehrer in der Regel schon anderen Gemeinden vor ihrer Anstellung an dem Orte, in welchem die Pensions- Fähigkeit eintritt, ihre Kräfte gewidmet haben und weil eine größere Gemeinschaft leichter eine Last übernehmen kann als eine einzelne Gemeinde. Die Uebernahme der Ruhegehalte auf die Provinzial-Kaffe hätte natürlich eine entsprechende Erhöhung der Beiträge zu dieser Kasse zur Folge, es würden indeß die Fälle der Pensionirung auch für die Zukunft, wie seither, auf das Nothwendigste beschränkt bleiben. Ob eine Einrichtung der bezeichneten Art von den israelitischen Gemeinden gewünscht und für angemessen gehalten werde, darüber bedürfen wir zunächst näherer Kenntniß und wir tragen Ihnen daher auf, die Gemeinden Ihres Verwaltungs-Bezirks hierüber zu hören und deren Erklärungen mit Ihrer gutachtlichen Aeußerung uns einzusenden. Zur deshalbigen Benutzung folgt die entsprechende Anzahl des gegenwärtigen Ausschreibens bei. Auch wollen Sie mit dem von Ihnen demnächst zu erstattenden Berichte Verzeichnisse der vorhandenen pensionirten Lehrer und der denselben von den betreffenden Gemeinden geleistet werdenden Ruhegehalte einsenden. Kassel, am 26. Oktober 1864. Vorsteher-Amt der Israeliten. Dr. Adler." Möge die beabsichtigte Einrichtung sich baldiger Verwirklichung erfreuen! Preußen. Breslau, 6. November. (Privatmitth.) Es ist eine nicht zu leugnende Wahrheit, daß der Schilderer gewisser Orts- oder Zeitverhältnisse darum kein unbefangenes, objectiv richtiges Urtheil hat, weil er den Tagesereignissen viel zu nahe steht, als daß er bewußt

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