Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1864)
- Date
- 1864-11-29
- Page
- Seite 763 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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763 Gegensatz der bürgerlichen Gesetze, namentlich die Verordnung der Päpste und der allgemeinen Kirchenversammlungen, in ihrer Gesamrntheit die Grundlage des Kirchen- oder kanonischen Rechts bildend." Obgleich man nun die Sammlung aller dieser kirchlichen Regeln, Zeugnisse und Rechtsbestimmungen der Concilien und päpstliches Verordnungen das „jus eanonieum" nennt (seit dem 12. Jahrhundert, s. Lehrbuch des Kirchenrechts von Prof. vr. Richter, 3. Aufl., S. 5), so könnte man dies doch auch als ein kanonisches Buch bezeichnen und ihm für die Juden den Talmud gleichstellen. Es will uns sogar bedünken, daß dies der Gedanke der „W. K." war, als sie den Talmud für ein kanonisches Buch der Juden ausgab. Darum wollen wir auch hierauf eingehen. Wer nun nur einen Blick in den Talmud gethan, weiß 1) daß der Talmud inhaltlich sowohl Gesetzesauslegungen, Halachoth als auch Agadoth, d. h. Erklärungen und Deutungen von Schriftstellen von nicht gesetzlichem Inhalt, historische Notizen, Legenden, allegorische, symbolische und selbst mythologische Deutungen, Sittensprüche, Gleichnisse, Fabeln u. s. w. enthält, und 2) daß der Talmud über gesetzliche Fragen die mannigfaltigsten Aussprüche einer großen Menge von Lehrern nebeneinander stellt und sammelt, ohne eine Entscheidung, welcher Ausspruch als gütig zu befolgen sei, hinzuzufügen. Fassen wir den letzten Punkt zuerst ins Auge, so beruhen allerdings die im rabbinischen Gesetze geltend gewordenen Vorschriften immer auf Stellen im Talmud, so daß dieser als eine Rech 1squelle für das rabbinische Judenthum angesehen werden muß, aber der Talmud ist darum auch nicht im entferntesten das Rechtsbuch, das jus eanonieum der Juden, weil er die verschiedensten, ja entgegengesetztesten Aussprüche in den meisten Fällen ohne eine bestimmte Entscheidung hintereinander anführt. So schon in der Mischna, um wie viel mehr in der Gemara. Um nur ein Beispiel anzuführen. Wir schlagen zufällig auf und treffen gerade auf die Abhandlung Succah. Sie beginnt: „Eine Laubhütte, deren innerer Raum mehr als 20 Ellen hoch ist, ist ungiltig, Rabbi Jehuda, sie ist giltig." Kein Wort darüber, wer Recht hat. Wir schlagen weiter und treffen auf die Abhandlung Bezah. Gleich der erste Abschnitt gibt eine lange Ausführung der verschiedenartigsten Gesetzesauslegungen, in welchen sich das Beth Schammai und das Beth Hillel gänzlich widersprechen, und es wird nicht hinzugefügt, nach welcher der beiden Parteien man sich richten solle. Also selbst in gesetzlicher Beziehung fehlt dem Talmud die Eigenschaft, welche ihm als einem kanonischen Rechtsbuche nicht mangeln durfte, in bestimmtester, entscheidender Weise die Vorschriften des kirchlichen Lebens aufzustellen. Denn der Talmud ist weit mehr, sein Geist ein höherer und viel weiter reichender. Er will das geistige Leben und die geistige Entwickelung der Jahrtausende vom Beginne der Tradition an bis zur Abschlußzeit des Talmuds, die ja auch nur nach und nach eintrat, sammeln und aufbewahren. Er will diese nicht fixiren, nicht versteinern, sondern nur der Nachwelt nicht verloren gehen lassen. Aus diesem Geiste und aus dieser Absicht ist der Talmud entstanden, für uns Juden unschätzbar, aber nicht im entferntesten ein kanonisches Buch. Noch weniger aber ist er dies in agadischer^öeziehung. Hier waltet der freieste Geist der Auslegung und Deutung vor. Es kommt ihm nur darauf an, sinnige Aussprüche, Gedanken und Notizen aller Art über alle Zweige des menschlichen Wissens und Thuns, so wie sie ans dem Munde talmudischer Lehrer geflossen, zu sammeln und weiter zu überliefern. Es ist dies so sehr der Fall, daß er sich selbst Veränderungen in dem Texte der heiligen Schrift gestattet, „lies nicht so, sondern so", um irgend einen andern Gedanken daran zu knüpfen. Selbstverständlich wollte er hiermit nicht den Text verändern, der ihm das heiligste Kleinod war, sondern nur Spiel des Witzes und Scharfsinnes heranbringen. Hier ist es nun, wo der naive, aber auch in mancher Beziehung verdunkelte Geist jener Zeiten und die orientalische Ausdrucksweise öfters die sonderbarsten und groteskesten Sentenzen zu Tage bringt, die natürlich durchaus nicht wörtlich zu nehmen sind, sondern in ihrer eigentümlichen und sonderbaren Form einen tieferen oder flacheren Sinn umkleiden; am wenigsten wollte der Talmud hiermit Glaubenslehren aussprechen, an welche der Jude gebunden sei. Das große Conglomerat von Legenden, Allegorien, Gleichnissen u. s. w. hat, wie der erste Blick schon lehren muß, weder die Gestalt noch den Charakter von Glaubenslehren und es zeugt von ebenso vieler Unwissenheit wie Lügenhaftigkeit, ebenso von geschmacklosem wie gehässigem Geiste, dem Talmud aufzubürden, diese ungeheure und ungeheuerliche Masse von Material für Predigten und Auslegungsspiel für Glaubenslehren des Judenthums auszugeben. Wenn der Talmud einen oder den andern alten Lehrer Geschichtchen von Geistern und Gespenstern, von sympathischen Heilmitteln und Wunderstückchen erzählen läßt, so wollen wir einmal sehen, wer behaupten will, daß er damit Glaubenssätze des Judentums habe aussprechen und festsiel-