Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1864)
- Date
- 1864-11-29
- Page
- Seite 762 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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762 benslehren aufstellte und diese den Juden instnuirte, weil „der Talmud ein kanonisches Buch für die Juden sei." Die Anklage wurde erhoben und das k. k. Gericht sucht sich dadurch in dieser Streitsache zu orientiren, daß es der dortigen Cultusgemeinde die Frage vorlegte, ob der Talmud für die Juden ein kanonisches Buch sei. Das Gericht will offenbar auf die Frage, ob der Talmud wirklich derartige Aussprüche enthalte, welche die „W. K." ihm vindicirt, nicht eingehen, sondern, -a die Anklage nicht auf Beleidigung des Talmuds sondern der Juden geht, durch die Stellung jener Frage constatiren, daß die Juden solche Abgeschmacktheiten nicht glauben. Die Gemeinde hat die Herren Mannheimer, Jellinek und Horwitz beauftragt, die Beantwortung zu entwerfen. Den genannten Herren kann die Antwort nicht schwer werden. Die Behauptung, daß der Talmud ein kanonisches Buch sür die Juden sei, kann nur von einer vollständigen Ignoranz auf diesem Gebiete aufgestellt werden. Daß das k. k. Gericht eine competente Antwort einfordert, ist natürlich. Denn das Gericht selbst braucht weder den Talmud noch deffen Stellung im Judenthume zu kennen und muß seiner Beurtheilung eine competente Erklärung zum Grunde legen. Der Vorwurf der Unwissenheit fallt lediglich auf die Redaction der „W. K.", welcher freilich dieser Vorwurf nicht neu ist und die ja einen solchen auch aus den Zweigen des niederen Ghmnasialunterrichts hat auf sich sitzen lassen müssen. Für die Juden bedarf es einer Beantwortung der obigen Frage nicht, auch nicht für diejenigen Christen, welche selbst nur eine oberflächliche Kenntniß des Talmuds besitzen. Auch handelt es sich nicht hierbei um eine Beantwortung vom orthodoxen oder von sonst einem Standpunkte, denn auf jedem Standpunkte wird die Antwort gleicher Weise verneinend ausfallen müssen. Freilich kann hier nur schon oft Gesagtes wiederholt werden. Die Frage ist zunächst: was heißt Kanon, kanonisch, kanonisches Buch? Wir wollen uns dem Vorwurf, diese Frage so zu beantworten, wie es uns passe, nicht aussetzen, sondern schlagen ein gutes Wörterbuch der deutschen Sprache aus (Sanders, B. l, S. 368). Da heißt es — wir lassen die Bedeutung des Wortes im Altclassischen, in der Musik u. s. w. fort, da wir uns hier nur auf theologischem Gebiete befinden —: 1) „Das Verzeichniß der von der Kirche anerkannten biblischen, der sog. kanonischen Bücher, im Gegensatz der Apokryphen." Einen solchen Kanon und solche kanonische Bücher haben auch wir; die Bücher unserer heiligen Schrift bilden den Kanon für uns; die christliche Kirche hat im 4ten Jahrhundert hierzu noch den Kanon der neutestamentlichen Bücher hinzugefügt. Der Talmud selbst (Baba bathra 14, 2. f.) schließt den Kanon mit den Büchern der Chronik. Der Talmud ist in diesem Sinne des Wortes durchaus kein kanonisches Buch und konnte es auch nicht sein, da er nur eine Sammlung der Traditionen und weiteren Auslegungen späterer Lehrer ist. Der Talmud unterscheidet sich selbst genau von den kanonischen Schriften, indem er, als mündlich überliefert mm N2), vom geschriebenen Gesetz (ansniD 'n) d. i. dem Kanon sich trennt und unterscheidet. Der Talmud nimmt für sich niemals die Inspiration, die Prophetie, den göttlichen Geist in Anspruch, und es sind nur sehr wenige Aussprüche in ihm, die er für Traditionen vom Sinai her erklärt oder für Aussprüche einer höheren Stimme (brp na) ausgibt. Mit dem Wegfall der Inspiration kann der Anspruch an Kanonieität auch nicht mehr eintreten. — Genau genommen, wäre hiermit die obschwebende Frage eigentlich schon und zwar in bestimmtester Weise beantwortet. Wir wollen aber unserem Gegner auch nicht im entferntesten den Einwand lassen, als ob wir die Frage absichtlich nur in einem beschrankten Sinne genommen hatten, um weiterer Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen. Fahren wir daher in unserm Wörterbuche fort. Es heißt dort: 2) „Der Kanon, das Verzeichniß der von der Kirche anerkannten Heiligen, daher kanonisiren." Nun, ein solcher Kanon ist der Talmud gewiß nicht. Das Judenthum kennt keine Heiligen, die von irgend einer kirchlichen Instanz für solche erklärt werden und denen eine besondere Stellung zu den Menschen und gewisse Vorrechte im Himmel zustehen. Wenn auch der Vater der Mischna, also des Talmuds, Juda Hanassi (der Fürst) bisweilen wegen seiner frommen Gesinnung und seines hochsittlichen und religiösen Lebenswandels den Beinamen Hakadosch, d. i. der heilige, erhalten hat, so kam ihm dieser Beiname vom Volke her und trägt nicht das Geringste bei, ihm einen anderen Charakter zu geben als anderen Menschen, sondern drückt nur die hohe Achtung aus, in welcher er stand. Also auch in diesem Sinne ist der Talmud kein kanonisches Buch. — 3) „Die Gebetformel bei der Messe in der katholischen Kirche." Auch hiermit hat der Talmud nichts zu thun. Enthält der Talmud auch vieles über die Gebete, so ist er doch weder ein Gebetbuch noch eine Gebetformel. Dies muß selbst der Redacteur der „W. K." wissen. — Endlich: 4) „Eine kirchliche Vorschrift, im