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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-11-22 · Heft 48 (22.11.1864) · p. Seite 751

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 48 (22.11.1864)
Date
1864-11-22
Page
Seite 751 (sequence 11)
Language
German
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751 sehen konnte, zerschlug dem frechen Neophht die rauchende Kalkpfeife, überhäufte ihn noch überdies mit Puffen und ries zur Theilnahme an dieser gottgefälligen Eiferthat viele andere herbei. — Eine israelitische Hausfrau ging am nyiivn roia auf den Markt, Hühner einzukaufen, die den folgenden Tag *tbd dt d-i* für ihre Hausleute dienen sollten, um rrnas umzuschlagen. — Ein liberaler Jsraelite ließ aus Ehrerbietung für seinen Hingeschiedenen frommen Vater seinen Bart nicht rasiren und zu gleicher Zeit verjagte er schmählich aus dessen Hause einen in Achtung stehenden Lehrer, der im Testamente vom Verblichenen berufen worden, dort für sein Seelenheil ein Gebet zu verrichten. Ein israelitischer Arzt, der als solcher auch von der israelitischen Gemeinde angestellt ist, ihren leidenden Armen mit seiner Heilkunst beizustehen, führte seine zwei unmündige Töchter zur christlichen Taufe, hält aber sein einziges Söhnchen davon zurück, um in demselben einen dereinstigen unp für sich zu erhalten. — Mit welchem Namen sind nun solche Züge zu belegen? Mit — Holland. L. Corresporrdenz. Jüdische Griese von Albert Cohn. 11. Mehr als achtundzwanzig Jahre sind seitdem verflossen und nichtsdestoweniger wirst du, mein lieber Sohn, dessen bin ich gewiß, die drei folgenden Schriftstücke mit Interesse lesen, die dir zeigen werden, welche die politische Lage unserer Glaubensgenossen in Wien war, während von seiten der Juden alle Fortschritte versucht wurden und die christliche Bevölkerung mich mit ihren Wünschen begleitete. Ich habe alle Originale meiner Corresondenzen und die Schriftstücke, welche sich darauf beziehen, aufbewahrt und füge ich noch hinzu, mein lieber Sohn, daß sie ganz getreu übersetzt sind; dieselbe Bemerkung bezieht sich auch auf die Doeumente, welche ich im Laufe dieser Correspondenz werde citiren müssen; die, wie ich hoffe, der Geschichte unserer Glaubensgenossen und des Judenthums während mehr als eines Viertel-Jahrhunderts wichtige Daten und bisher unbekannte Schriftstücke liefern wird. Um diese Zeit und bis zum März 1848 standen alle Israeliten, welche in Wien wohnen oder sich nur dort aufhalten wollten, unter policeilicher Aufsicht, die sie wie Angeklagte überwachte. Die fremden Israeliten, und als solche wurden alle, die nicht in Wien geboren waren, sogar auch die 124 tolerirten Familien, angesehen, konnten sich in Wien nur zweimal 24 Stunden unbesteuert aufhalten. Ueber diesen Termin hinaus mußten sie für jede 14 Tage 5 Frc. bezahlen und dann durften sie sich nur 6 Wochen aufhalten, wofür sie dann 15 Fr. zu entrichten halten; die Juden, welche keine Oesterreicher waren, mußten für denselben Zeitraum 23 Fr. bezahlen. War diese Zeit um, so hatte sogar die Policei, die Beherrscherin der Juden, welche ein besonderes Bureau, „das Judenbureau", hatte, nicht das Recht, eine Prolougirung zu bewilligen, welche nur der Minister des Innern die Macht hatte zu gewähren, als eine Gunst, welche man als Ausnahme und Zeichen des Wohlwollens ansah. Alle diejenigen, welche, und sei es auch nur einen Tag, ohne diese Autorisation blieben, wurden gefänglich eingezogen und zu einer Geldbuße verurtheilt. Ich erinnere mich wohl, wie mein armer Vater im Winter 1827 in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag ins Gefängniß geführt wurde, aus dem er erst Freitag Mittag, um den Sabbath zu feiern, entlassen wurde. Dies war ein so alltägliches Ereigniß, daß es ganz unbemerkt vor sich ging. Noch jetzt erinnere ich mich lächelnd der Ausdrücke, deren man sich unter der jüdischen Bevölkerung bediente, um die verschiedenen Arten der Existenz in Wien zu bezeichnen; diejenige, welche ganz mit den Veordnungnen der Policei übereinstimmte, war „koscher"; die, welche es nicht war, wurde „trepha" genannt, und die armen Leute, welche durch ein Thor hinausgingen, um durch ein anderes wieder hereinzukommen und für Neuangekommenene angesehen zu werden, „machten sich koscher." So wendete der kaustische Geist unserer Glaubensgenossen religiöse Ausdrücke zur Bezeichnung der abscheulichsten Behandlung, die es gibt, an. Die Studirenden, welche jedoch auch unter policeilicher Aufsicht standen, konnten das Studienjahr gegen Bezahlung von 9 Fr. in Wien bleiben und erhielten folgendes Schriftstück, welches ich wörtlich mit Beibehaltung des Stils, Datums und der Unterschrift übersetze: „Die kaiserlich-königliche Regierung von Niederösterreich (das Großherzogthum Oesterreich war in Niederösterreich mit Wien, der Hauptstadt des Reiches, und Oberösterreich mit Linz getheilt) hat geruht, durch Decret vom 28. November 1833, Chiffre 64,284, dem Albert Cohn (nichtHerrn), 48**

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