Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 46 (8.11.1864)
- Date
- 1864-11-08
- Page
- Seite 721 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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721 demselben am 2. September d. I. vollzogene Wahl des Predigers Schramm Hierselbst als zweiten Pfarrers an der abgezweigten Luisenstadtgemeinde zu bestätigen, weil nach Ausweis des uns abschriftlich eingereichten Wahlprotokolls an der Abstimmung ein jüdisches Mitglied des Magistrats-Collegiums sich betheiligt hat, Personen jüdischer Religion aber in Gemäßheit der Verordnung vom 30. August 1816 (Nr. 5) und des Gesetzes von 23. Juli 1847 (§. 3) von der Theilnahme an der Ausübung des Patronatsrechts ausgeschlossen sind. Diese gesetzlichen Bestimmungen bestehen noch in voller Kraft und sind durch den Artikel 12 der Verfassungsurkunde nicht aufgehoben. Letzterer gewährleistet den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse; die Befugniß zur Wahl eines evangelischen Pfarrers ist aber ein kirchliches Recht, rücksichtlich dessen Ausübung jener Verfassungsparagraph nicht befindet resp. keine von den vorgedachten älteren gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmung enthält. Hiermit steht auch der Artikel 14 der Versassungsurkunde in voller Uebereinstimmung. Sonach müßte die Wahl selbst dann für gesetzwidrig erklärt werden, wenn auch nicht, wie im vorliegenden Falle, das Stimmenverhältniß die Wahl als möglicher Weise durch die Theilnahme des jüdischen Mitgliedes bewirkt erscheinen ließe. — Wir veranlassen hiernach den Magistrat, die erforderliche Neuwahl schleunigst zu veranstalten, da die baldige Anstellung eines zweiten Pfarrers für die umfangreiche neue Luisenstadtgemeinde dringendes Bedürfniß ist. — Berlin, den 12. Oktober 1864. Königl. Consistorium der Provinz Brandenburg. Den von diesem Bescheide gänzlich abweichenden Beschluß des berliner Magistrats haben wir bereits mitgetheilt. Es heißt hier abermals: ob Judengesetz von 1847 oder Verfassung? Kobylin, im Octobcr. (Privatmitth.) Das schöne Verhältniß, welches hier zwischen der Gemeinde und ihren Cultus-Beamten herrscht, ist aus der Feier zu ersehen, welche die erstere ihrem Rabbiner Herrn Moses Vogel, der bereits 35 Jahre im Amte steht, zu seinem 70. Geburtstage jüngst bereitete. Werthvolle Geschenke von der Gemeinde und den drei Wohlthätigkeits-Vereinen, Deputationen, Ansprachen, z. B. des Lehrers Götz, Gesang der Schuljugend und ein fröhliches Festmahl bewiesen dem ehrwürdigen Greise, welche Liebe und Verehrung er besitzt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Bonyhad, 11. Oktober. (Privatmitth.) Der durch die stuhlweißenburger Zwistigkeiten bekannte neuorthodoxe vr. Guggenheimer, der einzige Rabbiner in Böhmen, der den Protest gegen Horwitz und Mannheimer mitunterzeichnet hat, ist uns von unserm süßen Mob als Rabbiner aufgedrängt worden. Daß er nicht blos als Tön gefeiert sein will, erweist die Vorsorge, mit der er die Bedingung gestellt, daß seine christliche Dienstmagd aus Böhmen, wenn es ihr hier nicht gefallen sollte, auf — Gemeindekosten nach der Heimath spedirt werden müsse. Das ist doch nicht orthodox, wie obnr'v i-nsa 'n, swiNpöto rchrrii '“i u. a.^es verstanden, das ist doch echt neuorthodox und romantisch! Die Dajanim find übrigens dieser Wahl sehr froh, denn — sie haben diesen Mann nicht zu fürchten. Dagegen sieht man schon jetzt Spaltungen und Reibungen auch hier entgegen, und gerade die besten und begütertsten Einwohner find entschlossen, Bonhhad zu verlassen. S. Brody, 28. October. (Privatmitth.) Die Nachricht, daß der bisherige Statthalter Herr Graf Mensdorff-Pouillh zum k. k. Minister des Auswärtigen und des Hauses erhoben worden ist, hat hier die Herzen mit großer Freude und den besten Hoffnungen erfüllt. Zu klein ist der Zeitraum, der seit dem Besuche des bisherigen k. k. Statthalters von Galizien in unserer Stadt verflossen, als daß die huldvollen Worte, die er bei uns gesprochen, in ihrer ganzen Bedeutsamkeit aus uns geschwunden sein sollten, und gerade auf diese hin können wir vertrauen, daß, soweit der Einfluß des hochherzigen Grafen reichen wird, die Ausnahmegesetze, welche noch auf den Schultern der galizischen Juden ruhen, verschwinden, daß die Grunderwerbsfähigkeit von jenen Bedingungen befreit und die Ghettis aufhören werden. Der neue Minister hat die Vorzüge und die Mängel der Juden in Galizien unparteiisch würdigen gelernt und wird, soweit es an ihm ist, jene fördern und diese mindern helfen. . Und so ergeht unser Gebet an Gott, daß dessen 4(3 **