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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-11-08 · Heft 46 (8.11.1864) · p. Seite 718

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 46 (8.11.1864)
Date
1864-11-08
Page
Seite 718 (sequence 8)
Language
German
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718 Gute reift langsam, doch es reift, und wir können mit Vergnügen berichten, daß nicht nur bereits in einigen Synagogen des Kühler Rabb. - Bezirks, z. B. in Rastatt, Gernsbach, Hörden und Ryeinbischofsheim, ein schöner Anfang zur Hebung des Gottesdienstes gemacht worden ist, sondern daß unser Beispiel auch in der Ferne Nachahmung findet. So z. B. hat die israel. Gemeinde zu Ladenburg sich schon vor einigen Jahren die hiesige Synagogenordnung zur Nachahmung erbeten und dieselbe auch eingeführt, und in neuester Zeit sandten zwei Gemeinden des Rabb. - Bezirks Sinsheim, Berwangen und Neidenstein, auf Anregung ihres würdigen Geistlichen, des Herrn Conferenz-Rabbiners Geismar, ihre Lehrer hierher, um sowohl den Sabbathals den Werktagsgottesdienst zu studiren und ihn dann in ihren Synagogen einzuführen. So bricht sich das wahrhaft Gute allenthalben Bahn; dem schönen, selbstlosen Beispiele des greisen Herrn Rabbiners Geismar aber, der nicht ansteht, die Schöpfung eines jüngeren Berufsgenossen anzuerkennen und als Borbild zu empfehlen, zollen wir unsere aufrichtigste Anerkennung und Hochachtung. Preußen. Berlin, 24. October. Den Mitgliedern der hiesigen jüdischen Gemeinde steht binnen kurzem eine Feierlichkeit bevor, welche dazu geeignet ist, auch in weiteren Kreisen Interesse zu erregen. Das im Schoße der Gemeinde bestehende Institut „Chebrath Motz alim" < Verein der Mohalim) wird nämlich das Jubelfest seines einhundert und fünfzigjährigen Bestehens begehen. Zu Ende des Jahres 1714 — demselben Jahre, in welchem der Bau der gegenwärtigen Haupt-Synagoge in der Heidenreutergasse geschehen — gegründet, war das Institut ursprünglich neben seiner rituellen Tendenz nur auf die Erstattung der Reisekosten für die nach auswärts zu Beschneidungea berufenen Mohalim beschränkt. Der gegenwärtige Vorsitzende des Vereins, Banquier A. H. Heymann, entwarf jedoch im Jahre 1852 den Plan zu einer Reorganisation des Instituts, welche dadurch, daß es demselben einen umfangreicheren Wirkungskreis sicherte, zu dem namentlich die Unterstützung armer Wöchnerinnen gehört, einen solchen Anklaug in der Gemeinde fand, daß gegenwärtig über 400 ihrer beitragenden Mitglieder dem Vereine angehören. Seit dieser Reorganisation hat sich daS Institut in einer Weise entwickelt, daß es jetzt in erste Linie der Wohlthätigkeitsanstalten in der jüdischen Gemeinde gestellt wird. Aus den vor uns liegenden jährlichen Verwaltungsberichten geht hervor, daß seit der Reorganisation deS Instituts überhaupt 6200 Thaler zu Wohlthätigkeitszwecken verwendet worden sind — und davon 498 Wöchnerinnen Unterstützungen erhielten, deren Höhe für jede in den meisten Fällen 10 Thlr. betrug. Für 130 Reisen zu Beschneidungen bei auswärtigen bedürftigen Familien wurden 717 Thlr. verausgabt und in 9 Fällen besoldete der Verein Ammen mit einem Kostenaufwande von 345 Thlr. — Es wird beabsichtigt, das Jubelfest in der solennesten Weise zu feiern und ist, wie wir hören, man bereits im Begriff, zu diesem Zwecke ein Comitö zu bilden, da wohl kaum zu bezweifeln ist, daß dieser Anlaß dazu beitragen wird, dem so wohlthätig wirkenden Institute die allgemeinste und regste Theilnahme, namentlich der Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde zuzuwenden. Wesel, 24. October. (Privatmitth.) Die abscheulichste Verleumdung kam in diesen Tagen bei dem hiesigen Schwurgerichtshofe vor, die aber ans dem Munde eines so wüsten Verbrechers hervorging und sich in jeder Weise als so boshaft erdacht kundgab, daß sie ein Helles Licht auf diese ganze Kategorie von Beschuldigungen der Juden wirft. Ein Vagabund und Strauchdieb, Passtng, hat am 17. December v. I. einen 10jährigen Knaben, den er vorwandlich zum Wegweiser für 4 Pfennige gedungen, im Walde getödtet und dessen Kleider verhandelt. Verhaftet und überführt stand er am 19. d. vor dem Schwurgerichtshofe. Veranlaßt, sich über die That selbst zu äußern, bemerkte er ungefähr Folgendes: Ich bin von dem Juden Handelsmann Jacob Marcus von Mühlheim a. d. Ruhr unter der Drohung, mich mit einem Dolchmesser erstechen zu wollen, zu der That gezwungen worden. Am Nachmittage des 17. Decbr. v. I. hat sich derselbe in der Nähe der evangelischen Kirche bei Styrum zu mir gesellt. Aus seiner Tasche hat ein in der Scheide getragenes Dolchmesser hervorgesehen, dessen an einer Seite geschliffene Klinge etwa einen halben Fuß lang gewesen. Als sie in die Nähe von Biegmann's Tannenbusch gekommen und er dort vier Holz suchender Knaben ansichtig geworden, hat der Marcus mich veranlaßt, einen derselben zu holen, um uns den Weg

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