Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 45 (1.11.1864)
- Date
- 1864-11-01
- Page
- Seite 701 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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701 fühle, dem wir einige Worte zu leihen uns genöthizt fühlen. Wir meinen unser „Neues israelitisches Gebetbuch", das vom Institute im vorigen Jahre herausgegeben und von Louis Gerschel's Buchhandlung in Berlin in einer zweiten großen Auflage veröffentlicht worden. Außer den vielen ehrendsten Aussprüchen in Briefen von Männern, mit welchen wir sonst in Verbindung stehen, haben wir nach dem Neujahrs- und Versöhnungsfeste 35 Briefe von Personen, mit denen wir in gar keiner Beziehung standen, erhallen, welche lediglich ihren aufrichtigen Dank für diese neue Gabe ausdrücken wollten und für die wahre Erbauung, für die Befriedigung ihres Gebetbedürfniffes, ja für die Weckung des letzteren in ihnen durch dieses Werk ihre Achtung uns kundgaben. Biele derselben bewegten uns tief und wandten uns das Herz in Dank zu Gott, der uns die Gelegenheit zu gutem Wirken in seiner Gnade gewährt hat. Da es uns nicht möglich ist, alle diese Zuschriften zu beantworten, so thun wir dies auf diesem Wege. Möge uns die Liebe unserer Glaubensgenossen auch noch weiterhin zu Theil werden und erhalten bleiben! — Um so weniger brauchen wir uns mit denen zu beschäftigen, welche ihre Galle auch diesmal über uns ergossen haben. Wir berücksichtigen sie nicht. Einem Einwande nur wollen wir begegnen. Man hat uns Inkonsequenz vorgeworfen, da wir in dem „Gebetbuche" die Reform nicht durchgeführt und z. B. für die zweiten Festtage Gebete, Andachten und Betrachtungen gegeben. Ganz mit Unrecht. Wir haben keinen reformirten Gottesdienst Herstellen wollen. Wir haben dem Bedürfniß, sowie es existirt, eine Befriedigung schaffen wollen. Die zweiten Festtage werden — mit sehr geringen Ausnahmen — in allen Gemeinden Israels gefeiert; wie sollten wir nun, wenn der Beter in Synagoge oder Haus unser Gebetbuch zur Hand nimmt, ihm sagen: heute erhältst du nichts! Und warum? Wenn die Reform behauptet, die zweiten Feiertage sind nicht biblisch und die Umstände, welche sie hervorriefen, bestehen nicht mehr — ist es darum unrecht, sie zu feiern? beruhen sie nicht heute noch tief im religiösen Gefühle des Volkes? und wenn wir diesem etwas schaffen wollen, haben wir es nicht zu berücksichtigen? Wer übrigens unseren Bestrebungen von ihrem Beginne an gefolgt ist, wird erkennen, daß es uns niemals um äußere Reformen zu thun war. Wir suchten von innen heraus zu reformiren. Uns ist es Hauptsache, das heilige Feuer der Religion in den Geistern zu zünden und zu schüren, den Gedanken- und Lehrinhalt des Judenthums zu verbreiten und die Begeisterung dafür anzufachen. Nur wo diese innere Reform vor sich geht, hat die äußere einen Werth und schafft sich von selbst. Dies unsere Antwort und nur dies allein. Wir können daher auf jene ehrenvollen Zuschriften nur erwidern, daß es unser innigster Wunsch ist, das „Neue israelitische Gebetbuch" möge nach den beendeten Festtagen nicht in den Bücherschrank gelegt, sondern Sabbath für Sabbath, Tag für Tag und bei allen Vorkommnissen des Lebens zur Hand genommen und benutzt werden! — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Karlsruhe, 12. October. Durch den französischschweizerischen Handelsvertrag ist, so zu sagen unversehens, die Gleichberechtigung der Juden in der Schweiz angebahnt, beziehungsweise die Abänderung des §. 41 der schweizerischen Bundesverfassung nöthig geworden. Für Baden entsteht dadurch eine eigenthümliche Folge. Nach §. 3 der Uebereinkunft zwischen Baden und der Schweiz über die gegenseitigen Niederlassungsverhältnisse ist nämlich festgesetzt, daß jeder Vortheil, den einer der beiden Staaten betreffs der Niederlassung und des Gewerbsbetriebs einem dritten Staate gewährt, ohne besondere Vereinbarung in gleicher Weise auch dem andern vertragschließenden Theile gewährt sein soll. Folgeweise werden künftig die israelitischen Staatsbürger Badens gleichberechtigtes Niederlassungsrecht in der Schweiz haben. (S. M.) Frankfurt aM., 18. October. Das „Fr. I." schreibt: Bei der Frage nach dem Verhältniß der Zahl der Stimmberechtigten zu der Zahl derer, welche in diesen Tagen über das Emancipationsgesetz abgestimmt haben, scheint eine ungenaue Berechnung stattgefunden zu haben. Gegenüber unserer bisherigen Mittheilung, daß etwa 9000 die Zahl der Stimmberechtigten sei, heben andere hervor, daß etwa 5900 die richtige Zahl sei, wonach dann nicht der neunte, sondern etwas mehr als der vierte Theil der Stimmberechtigten gestimmt hätte.