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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-10-25 · Heft 44 (25.10.1864) · p. Seite 683

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 44 (25.10.1864)
Date
1864-10-25
Page
Seite 683 (sequence 5)
Language
German
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683 lichen Lebens sich auszeichnen, auf die neuesten Erzeugnisse in Rußland, Deutschland, England, Frankreich und Italien in literarischer und künstlerischer Beziehung aufmerksam machen und sie übersichtlich charakterisiren; Originalaufsätze führen uns auf die mannigfaltigsten Jnteresien hin und heben wir als Beispiel die „volkswirthschaftlichen Briefe aus Rußland" von A. E. Horn hervor. In einem derselben, enthalten im dritten (September-) Hefte, fanden wir folgende Stelle, die hier interessiren wird: „Da ich auf das religiöse Gebiet abgeschweift, so sei auch einer Maßregel erwähnt, welche soeben in Riga Gesetzeskraft erlangt. Es ist nämlich fürder den Juden gestattet, auch in christlichen Gasthäusern zu übernachten. Vive Dicu! Welch ein Fortschritt! Die witzigen Rigenser, wenn sie diese Zeilen lesen, werden aber vielleicht nicht wenig erstaunt sein, wenn ich ihnen versichere, daß sie durch diese Maßregel über einen constitutionellen Nachbarstaat einen fortschrittlichen Vorsprung gewonnen, wenn ich ihnen erzähle, daß im constitutionsseligen und allerdings auch coneordatlichen Oesterreich eine ähnliche Beschränkung wie die soeben in Riga aufgehobene, aber womöglich noch unwirthschaftlichere und jedenfalls unchristlichere theilweise noch besteht. Es ist noch gar nicht lange her, daß ich zur Kenntniß derselben gelangte, und um jeden Zweifel zu beseitigen, gestatten Sie mir, Herr Redacteur, Ihnen eine Episode aus einer vor kurzem gemachten Reise in Ungarn zu erzählen. Ich sollte mich von Pesth in die obere Waag- Gegend begeben und zu diesem Zwecke, nachdem ich die Eisenbahn verlassen, mit sogenanntem Stellwagen weilerfahren. Des Fütterns halber mußte in einem slavischen Marktflecken des preßburger Comitats, namens Szered, angehalten werden, und zwar vor einem jüdischen Gasthause. Wer die Langeweile solcher Rast je erprobt, wird begreifen, daß bald meine Augen auf dem sogenannten Patentschein, welcher im Gastzimmer ausgehängt war, hasten blieben. On tombe toujours du cotd oü l’on penche, und für einen Schreiber von Profession hat ein gedrucktes Blatt immer eine unwiderstehliche Anziehungskraft, unter den oben erwähnten Umständen namentlich. Ich las also den Concessionsschein, und im Interesse der Vervollkommnung meiner culturhistorischen Studien dankte ich dem Zufall, der mir jenes Document zugeführt und gestattet, dasselbe seiner Verborgenheit zu entreißen. Ich nahm Abschrift davon. Möge es wörtlich in den Spalten der „Nordischen Revue" Raum finden; es lautet wie folgt (der Stil zeigt wohl zur Genüge, daß wir es hier mit einem echt österreichischen Kanzleiproducte zu thun haben): Z. 10,550. K. K. politisches Stuhlrichteramt Tyrnau. An Simon Grünbaum in Szered. Die mit dem Gesuche dd. Praes. 27. November l. I. Z. 10,253 nachgesuchte Concesston zum Fortbetriebe der Traitterie (!) im Marktorte Szered für blos israelitische Glaubensgenossen, wird ihnen hiermit auf Grund der beigebrachten Beweise unter dem ertheilt, daß ihnen das Ausschänken der Getränke in der Gaffe sowie das Verabreichen der Speisen an christliche Glaubensgenossen nicht gestattet ist, und sich auch sonst in allem nach den gewerbpoliceilichen und Steuervorschriften zu benehmen haben werden. Tyrnau, am 14. December 1858. K. K. Stuhlrichter. (Folgt eine unleserliche Unterschrift.) Hatte ich nicht Recht, zu sagen, das rigenser Verbot sei „christlicher" als das österreichische? In Riga wurden nur Juden verhindert, in christlichen Gasthäusern zu schlafen; in Szered aber darf ein Christ eher verhungern, als daß es dem Juden Simon Grünbaum gestattet wäre, ihn zu laben. Die „gewerbpoliceilichen und Steuervorschriften" widersetzen sich dem. Der Herr Stuhlrichter hat da, ohne es zu wissen, ein großes Wort ausgesprochen. Ja wohl, nicht der Religion sondern dem bloßen Brotneide ist die Intoleranz entsprossen. Und jemehr die volkswirthschaftlichen Principien in das allgemeine Bewußtsein dringen, desto mehr fallen auch die Schranken, welche Stand von Stand, Kaste von Kaste, den Menschen vom Nebenmenschen trennen. Wir wollen uns also immerhin des kleinen rigaer Fortschrittes freuen, aber darin nur eine Abschlagszahlung und ein Versprechen erblicken und hoffen, es werde die neue Städteordnung, deren Ausarbeitung dort eben jetzt im Werke ist, alle auf Religions- und Standesunterschied basirten Schranken sowie auch alle Zuufthemmnisse fallen lassen, und es werde die Stadt, die so stolz auf ihren deutschen Charakter und ihre Quast-Autonomie ist, auch den Stammesbrüdern des Auslandes (nicht denen Mecklenburgs!) würdig nachstreben. Liedertafeln und Sängerbünde allein thun es nicht." \

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