Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 44 (25.10.1864)
- Date
- 1864-10-25
- Page
- Seite 681 (sequence 3)
- Language
- German
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681 Die jüngste Fehde um den Leichnam Lass alle's gibt mancherlei zu denken, um so mehr, da es in den letzten Jahren mehrere Fälle gab, wo die Leiche eines Juden der Glaubensgenoffenschaft streitig gemacht wurde, unter dem Vorwände, daß der Betreffende vor seinem Tode das Judenthum verlassen habe. Welche Bedeutung hat dies für das Judenthum? und inwiefern haben wir von unserer Seite uns in einen solchen Streit einzulassen? Es versteht sich, daß wir hierbei von solchen Fällen, wo der Abfall, und zwar aus der Zeit des Bewußtseins des Sterbenden, nicht aber aus der der Agonie, wo der Sterbende nicht weiß, was mit ihm vorgenommen wird, oder es nicht abzuwehren vermag — alle solche Fälle sind schon vorgekommen — durch glaubwürdige Zeugen documentirt ist, absehen; auch auf die Gefühle der Verwandten, welche die theueren Reste sich nicht entziehen lassen wollen, haben wir nicht einzugehen, sondern nur die Sache objeetiv zu betrachten. Die jüdischen Geistlichen haben in derartigen Fällen nicht immer denselben Weg eingehakten: sie haben bisweilen den Streit bis zu den höchsten Instanzen durchgeführt, bisweilen ihn aber schnell aufgegeben. Das Motiv hierzu war wahrscheinlich die größere oder geringere Anhänglichkeit am Judenthume, welche der Verstorbene während seines Lebens erwiesen hatte, so daß theils der Abfall glaubhafter oder nicht erschien, theils der Wunsch, auf dem jüdischen Gottesacker zu ruhen, aus der Seele des Verstorbenen heraus als mehr oder weniger lebhaft angesehen wurde. Dies ist aber eben der bedenkliche Punkt. Wer will sich zum Richter über die innerste Ueberzeugung eines Menschengeistes machen? Wer will ein Uriheil wagen über Montabaur, die ursprünglich (noch 930 nach Chr.) Humbach oder Himbach hieß, einer ähnlichen Vergleichung mit palästinäischen Situationen zugeschrieben; indem der Erzbischof Dietrich von Trier, welcher entweder selbst oder mehrere der ihm untergebenen Geistlichen mit im zweiten oder dritten Kreuzzug war — letzterer fand bekanntlich unter dem deutschen Kaiser Friedrich Barbarossa (um 1188) statt, wobei auch der Graf von Nassau, Graf Walram und der Bischof von Münster zu Konstantinopel gefangen genommen wurden — als er (um 1217) diese zu seiner Curie gehörende Stadt erweiterte, deshalb Mons-Tabor, [lYIons lateinisch „Berg" und Tabor hebräisch) ‘van (verwandt mit ‘rnd und ‘-atD) germanisirt Montabaur nannte, weil sich ihre Burg (Schloß) auf einem dem Berge Tabor in Galiläa ähnlichen, gleichsam „abgeschnittenen" Bergkegel erhebt. das, was in dessen Tiefen lebt oder nicht? was darin chlummerte und vor seinem Ende wieder mit aller Kraft erwachte? Die Religion ist nicht blos Sache des grübelnden Verstandes sondern auch des Gefühlslebens, das oft aus der Jugendzeit Elemente in sich wahrt, deren Stärke erst in gewissen Momenten hervortritt. In unserer Zeit läßt sich die religiöse Ueberzeugung zahlloser Juden nicht mehr mit dem Maßstabe der Uebung der Satzungen bemessen; aber auch schon in alter Zeit war es ein Bolkssprichwort: „Ein Jude läßt sich nicht abschätzen", d. h. niemand kann die wirkliche Glaubenskraft in einem Juden beurtheilen, ja, wir gehen weiter und behaupten, daß selbst Aeußerungen, welche ein Schriftsteller, z. B. Lassalle, unter dem Einflüsse gewisser Tendenzen gethan, auch noch keinen vollen Beweis über seine innerste religiöse Geistesbeschaffenheit abgeben. Darum scheint uns in der vorliegenden Frage das wichtigste Moment nicht, wo der tobte Körper ruhe und in seine Atome sich auflöse, sondern welch ein Licht dadurch auf seinen Charakter geworfen wird. Es bleibt einmal doch ein großer Unterschied, ob jemand sich nicht mit Wärme und Begeisterung zu den Lehren seines angeerbten Glaubens bekennt oder ob er von demselben abfällt und sich zu einer gegenüberstehenden Religion bekennt. Mit dem Abfall negirt er nicht blos die Lehren seiner bisherigen Religion, sondern erkennt auch die Glaubenssätze der anderen für allein wahr und richtig an; mit dem Abfall thut er nicht allein kund, daß er im Schoße seiner Religion das Heil nicht finde, sondern daß er es allein in seiner neuen finde. Der Abfall hat nicht blos eine negative sondern geradezu auch eine höchst positive Seite. Indem nun die Bestattung auf einem jüdischen oder christlichen Gottesacker hierüber eine formelle Entscheidung enthält, hat sie allerdings eine besondere Wichtigkeit. Wenn jemand während seines ganzen Lebens ein sehr laxer Jude gewesen, aber trotz allen Versuchungen und Prüfungen dem Judenthume nicht entsagt hat, so ist es durchaus nicht gleichgiltig, wenn gewisse Personen nach seinem Tode austreten und behaupten, daß er vor seinem Tode sich bekehrt habe, sein Leichnam also auf einen christlichen Gottesacker gehöre. Es berührt dies den Charakter und Werth des Geschiedenen auf das tiefste; und da die Gesammlheit am Einzelnen betheiligt ist, denn sie ist ja am Ende nur die Vielheit der Einzelnen, so darf sie ihn nicht aufgeben, wenn nicht der vollgiltige Beweis geführt wird. Diesen Beweis zu führen liegt der Gegenpartei ob. In allen solchen Fällen haben die 44*