Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 43 (18.10.1864)
- Date
- 1864-10-18
- Page
- Seite 671 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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671 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt a/M., 6. October. (Privatmitth.) Sie haben bereits in voriger Nummer darüber berichtet, daß das Gesetz über die völlige Gleichberechtigung der Juden und Landbewohner unseres kleinen Staates, nachdem Senat und gesetzgebender Körper es genehmigt, noch der Bürgerschaft vorgelegt werden müsse, weil es eine Verfassungsänderung includirt. Man war nicht ganz ohne Besorgniß, da der Geist in der bevorrechtigten Bürgerschaft nicht immer der freisinnigste ist, namentlich wo sich auch materielle Interessen hineinmischen. Es ist daher ein Act hervorzuheben, der nicht zu den gewöhnlichsten gehört. Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt haben am 23. d. ein Manifest an die Bürgerschaft erlassen, durch welches diese von der am 3. und 4. October öffentlich erfolgenden Abstimmung über die Gleichberechtigung der Juden und der Landgemeinden benachrichtigt und die Bedenken und Zweifel, die über das kurze aber inhaltvolle Gleichberechtigungsgesetz erhoben worden sind, widerlegt werden. „Das Gesetz", heißt es in dem Manifeste, „kann „einer besonderen Empfehlung nicht bedürfen; es ist geboten von derRücksicht für das „Interesse und die Wohlfahrt des Gemeinwesens, es fordert seine Anerkennung als „eine That der Gerechtigkeit." „Der Senat hat „für eine offene Abstimmung sich entschieden, weil über „die Verfassung, welche jetzt eine Abänderung erfahren „soll, in gleicher Weise abgestimmt worden ist; weil er „ferner in den Verhandlungen der gesetzgebenden Ver- „sammlung vom 16. September 1864 eine Empfehlung „dieser Abstimmungsweise erkannt hat, und weil er „endlich bei einer in Freiheit undGerechtig- „feit erzogenen Bürgerschaft für unzweifel- „haft erachten muß, daß sie für Bejahung „einer Frage sich entscheide, welche zur „Grundlage eben nur Freiheit und Gerech- „tigkeit hat, und daß die Bürgerschaft gern „die Gelegenheit ergreifen werde, ihre ent- „sprechende Gesinnung in voller Offenheit „und großer Uebereinstimmung zu bekennen." Die Abstimmung hat eine überwiegende Majorität für das Gesetz gebracht. Denn von 924 abgegebenen Stimmen stimmten 764 für Ja und 160 für Nein. Die Majorität für Ja bestand in allen drei Classen, so daß also, nach Classen gerechnet, die Annahme des Gesetzes einstimmig war. In der ersten und zweiten Classe war die Verneinung von einer höchst geringen Zahl, von der dritten von einer ansehnlicheren Zahl abgegeben. Die allgemeine Betheiligung war allerdings nur eine geringe. Denn da die Zahl der Berechtigten sich auf 9000 beläuft, machte also nicht ganz der 10te Theil Gebrauch von seinem Rechte. Jndcß, wenn bei irgend einer Gelegenheit, können die, welche nicht mitgestimmt, hierbei als zustimmend angesehen werden, weil sie nur ihr Nein abzuzeben gehabt hätten, um dem Gesetze die Giltigkeit zu entziehen. Doch noch eine Bemerkung ist zu machen. Nicht die gesetzgebenden Gewalten waren es, durch welche die Rechte der frankfurter Juden aufgehoben wurden, sondern ein Beschluß des hohen Bundestages. Die Zeiten haben sich geändert, der Bundestag wird schwerlich jetzt noch gegen dieses Gesetz remonstriren und in Frankfurt waren es die conservativen Elemente ebenso gut wie die liberalen, welche das Gesetz bewirkten. Es geht uns hieraus abermals die große Lehre hervor, daß wir uns von irgend einer reactionären Strömung nicht beängstigen lassen sollen; nach kurzer Zeit, und sie hat sich verlausen. Hannover, 30. September. (Privatmitth.) Seit dem Beginne dieser Woche verlebten wir hier Tage geistiger Erfrischung und Anregung, wie sie denen, welche nicht in Universitätsstädten wohnen, nur selten zu Theil werden. Es tagte nämlich in unserer Stadt die 23ste Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner, zu welcher sich die größten wissenschaftlichen Capacitäten nicht allein aus den verschiedensten Gauen Deutschlands, sondern auch aus dem Auslande, wie aus Rom, Mailand, Cambridge, Trapezunt u. s. w. eingefunden hatten, und wurde die Zeit abwechselnd unter wissenschaftlicher Beschäftigung und unter geselliger Unterhaltung, für welche die königl. Regierung, der Magistrat und das Bürgervorsteher-Collegium wie auch einzelne Privatpersonen in reichem Maße gesorgt hatten, verlebt. Auch die Juden waren in der Versammlung recht zahlreich vertreten und außer mehreren hiesigen Theilnehmern waren von auswärtigen jüdischen