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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-10-18 · Heft 43 (18.10.1864) · p. Seite 669

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 43 (18.10.1864)
Date
1864-10-18
Page
Seite 669 (sequence 5)
Language
German
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669 Nom. ii. Wenn es uns auch unmöglich ist, in Nom zu Gunsten der ihren jüdischen Eltern entrissenen Knaben irgendwie zu wirken, so liegt es uns doch ob, die Zeugnisse zu sammeln, welche in der europäischen Welt über jene Vorgänge zu Tage treten, sowohl als Symptome des Geistes in unserer Zeit als auch als praktische Folgen, die sich aus jenem Verfahren des Klerus in Rom ergeben. Die französisch-italienische Convention nimmt bekanntlich noch immer den Vordergrund ein. Ähre Ursachen und ihre Tragweite beschäftigen die Combination und die Conjectur. Ein wichtiges Document ist hierfür die Depesche, welche der französische Minister des Auswärtigen, Drouyn de Lhuys, unter dem 12. September an den französischen Gesandten in Rom richtete. Wir heben aus ihr folgende Stelle hervor: „Zu diesen unvermeidlichen Unzuträglichkeiten, deren Beseitigung auch den dem päpstlichen Stuhle aufrichtigst ergebenen französischen Agenten nicht gelungen ist, gesellen sich nun noch solche, welche leider aus der Verschiedenheit der politischen Gesichtspunkte erwachsen. Die beiden Regierungen gehorchen nicht den gleichen Eingebungen und verfahren nicht nach gleichen Grundsätzen. Unser Gewissen zwingt uns allzu oft Rathschläge zu erlheilen, welche allzu oft das des römischen Hofes ablehnen zu müssen glaubt. Wenn unser Andringen einen zu bestimmten Charakter annähme, so würden wir die Macht unserer Stellung zu mißbrauchen scheinen und in diesem Falle würde die päpstliche Negierung vor der öffentlichen Meinung das Verdienst der weisesten Beschlüsse verlieren. Wenn wir aber andererseits Handlungen unterstützen, welche unserm socialen Zustande und den Grundsätzen unserer Gesetzgebung zuwiderlaufen, so entgehen wir schwer der Verantwortlichkeit für eine Politik, die wir nicht billigen können. Der heilige Stuhl hat infolge seiner eigenthümlichen Natur seine besonderen Gedie Mittel zu finden, um diejenigen, welche die Arbeit nicht vor der äußersten Bedrängniß und quälender Hilflosigkeit bewahren kann, zu unterstützen: die Klostergeistlichkeit war in jeder Hinsicht für diese große Pflicht der Menschlichkeit ungeeignet. Während noch die Klöster sin England) bestanden, war der Plan zu einer Unterstützung der Armen durch regelmäßige Sammlungen vom Parlamente angenommen worden." setze und Rechte, die bei sehr vielen Gelegenheiten sich unglücklicher Weise mit den Ideen unserer Zeit im Widerspruch befinden." — Jedes dieser Worte ist bezeichnend, jedes enthält eine unverkennbare Anspielung. Es kann daher nicht auffallen, wenn eine Correspondenz der „Köln. Zeitg." aus Paris vom 3. October sich hinsichtlich dieser Depesche also vernehmen läßt: „Man betrachtet dieselbe im allgemeinen als einen tödtlichen Stoß für die zeitliche Gewalt des Papstthums und es gibt heute niemanden mehr in Paris, auch die Redacteure der France nicht mehr, welcher an die Fabel von der guten Aufnahme, die der Graf Sartiges beim Papste und beim Cardinal Antonelli gefunden haben soll, glaubt. Die Depesche des Herrn Drouyn de Lhuys zeigt deutlich, daß die Angelegenheit des kleinen Coen (wie ich Ihnen das schon früher gemeldet habe) eine gewisse Rolle bei dem plötzlichen Umschläge der französischen Politik in der römischen Frage gespielt hat. Die Entrüstung über dieses Ereigniß am hiesigen Hofe ist eine gar große gewesen und die Kaiserin hatte sich am allerheftigsten dagegen ausgesprochen." Der „Voss. Ztg." schreibt man aus Brüssel vom 1. October: „Der zweite Gegenstand, der in unseren Journalen eine hitzige Polemik unterhält, ist die Entführung des jungen Israeliten Coen und seine Einsperrung in das Hospiz der Katechumenen zu Rom, ein Vorfall, der, wie schon häufig bemerkt worden, Zug für Zug an die Geschichte des jungen Mortara erinnert. Aber nicht von der in Belgien darüber geführten Polemik will ich hier sprechen, sondern Ihre Leser auf etwas Interessanteres aufmerksam machen. Auf die Aufforderung, den getauften jungen Mortara seinem Vater zurückzugeben, hat die päpstliche Negierung mit den Worten: Non possmmis 1 geantwortet, und sie wird dieselbe Ausflucht bei dem jungen Coen haben. Daß aber diese Antwort und somit die Entziehung des Getauften aus der väterlichen Gewalt nach den Grundsätzen des kanonischen Rechts unbegründet ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des berliner Oberlribunals, die einen Fall betrifft, der vor Jahren im Regierungsbezirk Arnsberg vorgekommen ist. Man findet die Sache in den Entscheidungen des genannten höchsten Gerichtshofes (Bd. 13, S. 323 vom 20. Oct. 1846) und lautet die betreffende Stelle: „Wie nach der preußischen Gesetzgebung, so erscheinen nach den Grundsätzen des Gemeinen und des Kanonischen Rechts die Anträge: einem Juden

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