Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1864)
- Date
- 1864-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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der beiden westl. pr. Provinzen, sein wohlgeordnetes Schul- und Synagogenwesen, seine aus fast 90 Familien bestehende opferwillige Gemeinde*), in Herrn Levinger eine vorgügliche Arbeitskraft, in den ausgezeichneten Schulen Aushilfe für die sogenannten profanen Fächer. Erwägt man nun noch, daß der Unterzeichnete in dem Gelingen seines Unternehmens mehr eine Lieblingsidee als eine Existenzfrage realisirt sieht, daß er, ohne alle Nebenbeschäftigung, seine schwachen Kräfte nicht durch Pensionäre oder Privatstunden zersplittern, sondern ausschließlich der Anstalt widmen kann, daß endlich bedeutende Autoritäten sich für das Projeet ausgesprochen und ihre kräftigste Unterstützung zugesagt haben und daß wir der Mitwirkung unserer Herren Collegen, namentlich in Westfalen und Rheinprovinz gewiß sein können, so dürfte dem Zustandekommen des Unternehmens gewiß das günstigste Prognostikon zu stellen sein. Etwaige Bedenken wegen des Kostenpunkts werden bei der dortigen Sachlage leicht überwunden, und wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß die Steuerkraft der Gemeinden überall sehr in Anspruch genommen wird, so glaube ich dennoch, ihren Kräften nicht zu viel zuzutrauen, wenn ich, nachdem Dortmund mit einem so glänzenden Beispiele vorangegangen, das Ansinnen an sie stelle, ein Unternehmen mit einem kleinen Beitrage zu stützen und zu fördern, welches lediglich zu Nutz und Frommen der Schule und Synagoge, also im eigenen Interesse der Gemeinden er- und bestehen soll. Osnabrück, den 22. Sept. 1864. a WM. Plan. Die israelitische Präparanden-Anstalt bezweckt eine gründliche Vorbildung der Schulamts-Aspiranten für eine höhere Bildnngsanstalt. Ohne die allgemeine Bildung beeinträchtigen zu wollen, liegt es im Charakter einer solchen Anstalt, den künftigen Religionslehrer und Cultusbeamten vorzugsweise ins Auge zu fassen und mindestens ija der Unterrichtszeit diesen Gegenständen zu widmen. Der Cursus ist ein zweijähriger. Der Aufzunehmende muß das vierzehnte Lebensjahr erreicht haben, gesund und von tadellosem Wandel sein, die Kenntnisse eines tüchtigen jüdischen Elementarschülers und einige musikalische Anlagen haben, wünschenswert!), doch nicht unbedingt erforderlich bleibt eine gute bildsame Stimme. Die Zahl der Aufzunehmeuden soll fürs erste auf 12 beschränkt bleiben. Die Aufnahme neuer Schüler kann bis auf weiteres nur alle zwei Jahre erfolgen. Der Unterricht erstreckt sich auf ipn mit Grammatik und hebräischem Commentar lim ersten Jahre vorzugsweise der historische Theil der h. Schriften, im zweiten Jahre der poetische), ferner Deutsch, jüdische Geschichte, Realien, Rechnen, Geometrie, Musik, Gesang, Zeichnen, ausnahmsweise rabbinische Schriften und neuere Sprachen. Der Unterricht ist frei, für Subsistenz hat der Schü¬ *) Infolge eines Aufrufs des Herrn Vorstehers, Stadt < verordneten Hey mann, haben bereits 32 Familien Freitische für arme Schüler bewilligt, andere stehen in Aussicht. ler selbst zu sorgen, es soll ihm jedoch bei erwiesener Mittellosigkeit durch Freitische und Geldunterstützung jede mögliche Erleichterung verschafft werden. Die Kosten werden durch jährlich sich wiederholende Sammlungen gedeckt, die Sammlungen werden theils vom Unterzeichneten veranstaltet, theils durch Correspondenten besorgt, welche in jedem Kreise oder kleinerem Bezirke bestellt werden. Sämmtliche Beiträge werden dem Cassenführer, welcher Mitglied eines aus 5 Vertrauensmännern gebildeten Verwaltungsraths ist, behändigt. Außer der Sorgfalt für die administrative Leitung wird für die technische Leitung ein Connto gebildet, welches aus den Hauptlehrern und drei delegirteu Fachmännern besteht, welche sich wenigstens ein Mal jährlich zu einer Berathung versammeln und die Prüfung abhallen müssen. Als controlirende Behörde fungirt der Landrath des Kreises oder der Ortsbürgermeister. Vorstehende Grundzüge lege ich allen wohlmeinenden und competenten Männern zur Prüfung und Beurtheilung vor, mir ihren Rath und ihre Belehrung erbittend. Besonders dringend ergeht meine Bitte an den Herrn Redacteur dieser geschätzten Zeitung, der mit seltener Sicherheit und Gewandtheit bei derartigen theoretischen wie praktischen Fragen vorzugehen pflegt, sein vielfach bewährtes, glänzendes Talent auch unserer Sache zu reichen.