Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1864)
- Date
- 1864-10-11
- Page
- Seite 656 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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656 girt hat, ausgesprochen, dieser Dank auch von demselben in die Einführungs-Verhandlung ausgenommen worden. Berlin, 28. September. Am Schluß der Stadtverordnetensitzung am Donnerstag kanr Nachstehendes zur Sprache. Der Stadtverordnete Bernhardt war deputirt, der Prüfung in der 6. Gemeindeschule als Vertreter der Versammlung beizuwohnen. Als derselbe zu diesem Zwecke in dem Schulgebäude erschienen war, wurde er, nachdem die Prüfung einer Classe beendigt war, durch einen Lehrer hinausgerufen, mit dem Bemerken, es wünsche ihn jemand zu sprechen. Draußen fand Herr Bernhardt den Prediger Herrn Steffan von der Bartholomäuskirche als Schulinspector und sagte ihm dieser, er könne ihn, nicht aus persönlichen sondern aus principiellen Gründen, da er Israelit, nicht als Vertreter der Commune in einer christlichen Schule betrachten. Er habe früher bei der Behörde den Antrag gestellt, Israeliten bei Prüfungen als Abgeordnete der Communalbehörden nicht zu deputiren, er sei abgewiesen, werde aber die Sache weiter verfolgen. Hiernach vermöge er Herrn Bernhardt nur als Gast anzuerkennen. Herr Bernhardt entgegnete, er werde thun, was seines Amtes sei und sich an Herrn Steffan nicht kehren. Auch dieser erklärte, bei seinem Ausspruch beharren zu wollen, und in der That sind denn auch Herrn Bernhardt die Protokolle über die Prüfung nicht zugegangen. Der Referent Stadtverord. Böhm ist der Ansicht, es könne die Versammlung wohl ihre Verwunderung über das Benehmen des Hrn. Steffan aussprechen, doch keine Entscheidung treffen, diese sei Sache des Magistrats; er empfehle daher, die Angelegenheit dem Magistrat zur weitern Veranlassung mit dem Ersuchen zu übergeben, die Entscheidung der Versammlung mitzutheilen. Stadtv. Streckfuß ist der Ansicht, daß die Sache dem Magistrat nicht blos zur Entscheidung übergeben werden müsse, sondern mit dem Ersuchen, der verletzten Würde der Versammlung und ihres Deputirten Genugthuung dadurch zu verschaffen, daß derselbe die Sache bei der Vorgesetzten Behörde des Steffan anhängig mache. Stadtv. Böhm glaubt nicht, daß Hr. Steffan in der Lage sei, ein Mitglied der Versammlung beleidigen zu können. Nicht gegen die Person habe im übrigen Hr. Steffan gefehlt, sondern gegen das Gesetz, er sei nicht persönlich geworden; er habe erklärt, nicht aus persönlichen sondern aus principiellen Gründen sei er gegen die Zulassung des Hrn. Bernhardt als Deputirter der Stadtverordneten - Versammlung in einer christlichen Schule, und man verkehre den Standpunkt, wenn man ein Gewicht auf die Beleidigung des Deputirten der Versammlung lege und nicht aus das Gesetz, welches durch Steffan verletzt worden ist. — Die Versammlung trat dem Antrag des Herrn Böhm bei. —. In der Bernhardt-Steffan'schen Angelegenheit theilt die Kreuzzeitung mit, daß der Prediger Steffan mit seinem Gesuch, Stadtverordnete jüdischen Glaubens nicht mehr zu den Schulprüfungen abzuordnen, nicht blos von der Schul-Deputation sondern auch am 27. Januar d. I. von dem Provinzial-Schulcollegium abschlägig be schieden worden ist. Herr Steffan hat sich darauf mit einem Recurs an den Cultus-Minister gewandt, aber von diesem noch keine Antwort erhalten. Inzwischen hat er in dem bekannten Falle wiederum nach eigenem Ermessen gehandelt. Thorn, im September. (Privatmitth.) Ihre geschätzte Zeitung brachte vor einiger Zeit den Bescheid der königl. Regierung, die jüdischen Schüler des hiesigen Gymnasiums betreffend, nach welchem es denselben nicht gestattet sei, dem Gottesdienste am zweiten Feiertage während der Unterrichtszeit beizuwohnen. Hierbei ist zugleich bemerkt worden, daß die resp. Väter es nicht bei jenem Bescheide wollen bewenden lassen, sondern weitere Schritte in dieser. Angelegenheit zu thun gedenken. Dieselbe ist nun insofern in ein anderes Stadium getreten, als der Director des Gymnasiums, der wohl nicht ganz unbetheiligt an jenem Verbote war, gestorben ist. Seiner Ansicht nach war das Verhältniß des hiesigen Gymnasiums ein außergewöhnliches, da an demselben sehr viele jüdische Schüler frequentiren, deren jeweilige Abwesenheit eine Störung im Gesammtunterricht bewirke. Unseres Wissens ist diese Anzahl an anderen Gymnasien eine viel bedeutendere und doch wurden nirgends solche Bedenken geltend gemacht. Daß die Zahl der hiesigen jüdischen Schüler nicht gering sei, und dieselbe wird noch durch Auswärtige vermehrt, sehen wir an dem beständigen Wachsen der Schülerzahl unserer Gemeindeschule. Es ist daher auch ganz im Interesse der letzteren, wenn bei Erledigung der nunmehr seit einem halben Jahre offenen Cantorfrage gleichzeitig die Vermehrung der Lehrkräfte sehr in Erwägung gezogen wird, wodurch