Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1864)
- Date
- 1864-10-11
- Page
- Seite 655 (sequence 7)
- Language
- German
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655 gerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zu schmälern. Der religiöse Glaube ist eine Sache des Herzens und Gewissens, über welche dem Staat keine Macht zusteht; jeder Eingriff in dieses Gebiet erzeugt nur blinden Fanatismus oder Heuchelei, und mit beiden rst der wahren Religiosität am wenigsten gedient. Der geistige Kampf um Gleichstellung ist in den meisten civilisirten Ländern zu Gunsten der Juden bereits entschieden; auch in Sachsen kommt diese Entscheidung — zwar spät, aber sicher. Es ist der Kampf des Rechts gegen daS Unrecht, des Lichts gegen die Finsterniß, bei dem der endliche Ausgang niemals zweifelhaft sein kann. Hoffen wir zur Ehre Sachsens, daß die Regierung wenigstens dem nächsten Landtage einen Gesetzentwurf vorlegen wird, welcher die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichstellung der Juden ohne Mäkelei durchführt! Möge dann der Referent des betreffenden Entwurfs sich der Worte erinnern, welche in den dreißiger Jahren in der bairischen Ständekammer der Abg. Dr. Lang bei gleicher Gelegenheit sprach: „Dieses Ueberbleibsel einer aus grauer Vorzeit abstaminenden Barbarei muß in unserm erleuchteten Jahrhundert sich verlieren. Dies zu bewirken ist Aufgabe der Religion, Sache der Gerechtigkeit, der Klugheit und der Ehre. Gewiß, höhere Gesichtspunkte für die Wirksamkeit eines Staats lassen sich nicht auffinden." Und mögen die Vertreter des sächsischen Volks das Beispiel ihrer würtembergischen College» nachahmen, welche vor kurzem die Gleichstellung der Juden mit 82 gegen 1 Stimme zum Gesetz erhoben! Preußen. Vom Rhein, 29. September. (Privatmilth.) Bekanntlich hatten die jüdischen Sträflinge in den preußischen Strafanstalten früher nur das Pessachfest frei. In der vom Redactcur d. Zeitg. 1859 bewirkten Collectiveingabe an das damalige Staatsministerium seitens einer großen Zahl jüdischer Gemeinden, in welcher alle wesentliche Beschwerdepunkte besprochen wurden, ward auch die Freigebung der Sträflinge am Neujahrs- und Versöhnungsfeste beantragt. Man beschränkte sich damals auf diese, weil man fürchtete, durch weitergehende Forderungen den Einwand hervorzurufen, daß dadurch die Ordnung in den Strafhäusern zu oft tangirt werde, und es vor allem darauf ankam, wenigstens diese im religiösen Bewußtsein der Juden am höchsten stehende Feste für die jüdischen Sträflinge frei zu erhalten. Das Ministerium gab diesem Verlangen auch nach und ordnete durch Verfügung vom 25. Juli 1859 die Feier dieser 3 Festtage für die jüdischen Sträflinge an. Es bleiben somit noch die Pfingst- und Laubhüttenfesttage zu erlangen. Außer den in d. Bl. öfter besprochenen Bemühungen des Hrn. Kuttner in Insterburg hat sich jetzt auch der Rabbiner Dr. Schwarz in Köln vielfach darum bemüht und eine desfallsige Eingabe gemacht, die aber durch Bescheidung vom 25. August d. I. vom jetzigen Minister des Innern abschlägig beantwortet worden. Wie wir hören, wird sich derselbe hierbei nicht beruhigen. Glücklicher war Dr. Schwarz in seinem Ansuchen, daß die Juden in der Rheinprovinz, welche zu mehr als 3monatlichem Gefängniß verurtheilt worden, sämmtlich in die Strafanstalten zu Köln abgeliefert werden, wo sie gemeinschaftlichen Gottesdienst und regelmäßige Seelsorge haben. Durch eine Verfügung des Ministers des Innern vom 16. September c. ist dies angeordnet worden. Forst lLausitz), im September. lPrivatmitth.) Auch in der Lausitz siedeln sich jetzt unter dem Schutze des Gesetzes und der Verfassung häufig unsere Glaubensgenossen an. Vor kurzem bildete sich auch an hiesigem Platze eine jüdische Gemeinde mit eigenem Betlocale und erlangte nach vielen Bemühungen ihre Selbständigkeit und deren Anerkennung von seiten der Regierung. Der Gottesdienst wird mit dem Neujahrsfeste beginnen und sind aus demselben die Piutim entfernt worden. Gollub, 26. September. (Privatmitth.j Die mehrmals besprochenen Verhandlungen über die Bestätigung des Herrn Nathan Cohn als Bürgermeister, zu welchem Amte er durch Stimmenmehrheit gewählt worden und das er mehr als zwei Jahre provisorisch verwaltete, sind nun zu Ende, indem auch der Minister des Innern, wie man erwartet hatte, die Bestätigung versagte. Trotzdem ist ihm bei Einführung des neugewählten Bürgermeisters der Dank der Aufsichtsbehörde für die prompte Erledigung der Amtsgeschäfte während des zwei Jahre gewährten Provisoriums durch den Landrath v. Äsung aus Straßburg, welcher entschieden gegen seine Bestätigung war und der bei der Einführung als Regierungs-Commissar fun-