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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-10-04 · Heft 41 (4.10.1864) · p. Seite 643

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 41 (4.10.1864)
Date
1864-10-04
Page
Seite 643 (sequence 9)
Language
German
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643 müssen die Schüler (die mittellosen natürlich ausgenommen) jeder einzelne jährlich ein besonderes Schulgeld von 10 fl. 50 kr. für den Religionsunterricht bezahlen — eine Summe, die im Vergleiche zu den ohnehin nicht geringen allgemeinen Schulgeldern um so drückender ist. Der jüdische Gymnasial- und Realschüler hat daher doppelte Schulgelder zu entrichten. In Wien z. B>, wo im äbgelaufenen Schuljahre 433 jüdische Gymnasial- und Realschüler die Religionsschule frequentirten, dürste wohl der Staat und die Commune zur Dotirung der Religionsschule einen namhaften Beitrag liefern! Sie sehen, geehrter Herr Redacteur! dieser Gegenstand verdient eine eingehende Besprechung — und darum erschien uns der Artikel des Wanderers von besonderer Bedeutung! Die Gleichberechtigung der Consessioncn muß in allen Punkten durchgeführt werden! Wien, 23. September. (Pr.) Gestern um halb 6 Uhr abends fand die. Einweihung des israelit. Bethauses im Bezirke Landstraße im Beisein der Bezirksausschüsse statt. Die Festlichkeit begann mit dem Abendgebet. In festlichem Zuge wurden die Gesetzrollen von dem Bethaus-Comite, mit dem Rabbiner Horovitz an dessen Spitze, einhergetragen und von dem Comite-Obmann Simon Käs in die Bundeslade eingestellt. In der Festrede besprach der Rabbi unter andern: die Unrichtigkeit der Ansicht, es gebe im Judenthume zwei Secten, und schloß mit warnien Dankesworten und Segnungen für Se. Majestät den Kaiser für die Religionsfreiheit und bürgerliche Gleichstellung aller Confessionen. Die Bolkshymne mit hebräischem Texte, vorgetragen vom Cantor des leopoldstädter Tempels, gab der Festlichkeit den Schluß. Wien, 23. September. (Presse.) Wie wir von wohlunterrichteter Seite vernehmen, steht die Aufhebung einer der drückendsten, die galizische Judenschaft noch belastenden Beschränkungen in Bälde zu erwarten. Es ist dies die Auflassung der sogenannten „unbefugten Bezirke", einer dem Ghetto analogen Einrichtung, die, zur Ehre unserer Zeit sei es gesagt, nur noch in Lemberg und einigen anderen galizische» Orten als trauriges Denkmal einer unduldsamen, längst überwundenen Vergangenheit bis aus den heutigen Tag sich erhielt. Den äußern Anstoß zur Anregung dieser excl. galizischen Frage bot der vor nahezu zwei Jahren erfolgte Einsturz einiger Häuser im jüdischen Quartier, der, wie aus den seinerseits gepflogenen Erhebungen hervorging, nur die leidige Folge der Uebervölkerung dieses, auch den numerischen Verhältnissen nicht mehr entsprechenden Stadttheils war. Die lemberger Jsraelitengemeinde nahm damals die Gelegenheit wahr, die Uebelstände dieser mittelalterlichen Einrichtung in einem ausführlichen Memorandum auszuführen, welches sich bei dem Statthalter Grafen Mensdorff-Pouilly, wie wir hören, der wohlwollendsten Aufnahme zu erfreuen hatte. Von den in der nämlichen Angelegenheit einvernommenen Behörden sprachen sich die lemberger Policei-Direction, deren Gutachten die „Presse" seinerzeit ausführlich mittheilte, und die Kreisbehörde entschieden im Sinne der confessionellen Gleichberechtigung aus; daß das Gutachten des Magistrats anderer Färbung war, ist bei den bekannten Intentionen dieser Körperschaft leicht zu errathen. Jetzt ist diese Angelegenheit in letzter Instanz in Wien anhängig, und wir fürchten durchaus nicht durch die Thatsachen widerlegt zu werden, wenn wir die Entscheidung bereits im vorhinein als eine freisinnige mit Freuden begrüßen; denn eine aridere Entscheidung ist schlechterdings unmöglich, wenn nicht das constitutionelle Ministerium seinen Namen und sein Programm Lügen strafen will. Wir dürfen übrigens einer dem Rechte der Juden günstigen Entscheidung um so zuversichtlicher entgegenseheu, als wir von anderer, und zwar sonst glaubwürdiger Seite vernehmen, daß Se. Majestät neulich bei Gelegenheit der Audienz eines Vorstehers der krakauer israelitischen Gemeinde Anlaß nahm, durch denselben der dortigen Judengemeinde für ihr loyales Verhalten den allerhöchsten Dank aussprechen zu lassen, mit dem Beisatze, daß es der Wunsch Sr. Majestät sei, die Lage der Israeliten Galiziens möglichst zu heben. Für letztere Nachricht, obgleich sie aus sonst glaubwürdiger Quelle stammt, müssen wir jedoch unserm Gewährsmann die Garantie überlassen. Schweiz. Endingen, 20. September. (Privatmitth.) Der alte Mephisto, der Schöpfer der aargauischen Judenagitation, Herr Nepomuk Schleuniger, rührt sich wieder. Ungeachtet jene Agitation auch nicht eine einzige von den vielen Absichten der Ultramontanen erzweckte, will Schleuniger gegen die Bundesbehörden 41

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