Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 41 (4.10.1864)
- Date
- 1864-10-04
- Page
- Seite 644 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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644 nur das Gleiche unternehmen, was er bei der aargauischen Agitation gegen die Cantonalbehörde, aber wie gesagt am Ende zum Nachtheile des Anstifters durchführte. — Der Handelsvertrag und vorzüglich der Passus 8ans distinction de culte soll nun den Stoff dazu liefern und der Hebel werden, um die Bundesbehörden aus dem Sattel zu heben. Die Gleichstellung der französischen Israeliten im Vertrage mit den übrigen französischen Bürgern, raisonnirt Schl., sei gegen den Art. 41 der Bundesverfassung (der nur den Schweizerbürgern christlicher Confession die freie Niederlassung auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft garantirt), somit ein Einbruch in die Bundesverfassung. In der „Botschaft" wird nun diese Ansicht seit acht Tagen in jeder Nummer breitgetreten. Schleuniger setzt seine Presse in Thätigkeit und versendet täglich gedruckte Circulare zur Unterschrift. Sobald 50,000 Unterschriften es verlangen, so muß dem Volke die Frage vorgclegt werden, ob eine Bundes-Revision vorgenommen werden soll. Diese Stimmenzahl mag er wohl auftreiben und um so mehr, als die Schleuniger entgegengesetzte Partei — die Ultraradicalen — ebenfalls, aber aus entgegengesetzten Bestrebungen, eine Revision erstrebt. Ob aber die Majorität deö Volkes wirklich zu einer Bundes- Revision stimmen wird, möchten wir um so mehr bezweifeln, als die Bundesbehörden wirklich in der Eidgenossenschaft großes Ansehen genießen, weil sie fühlt, daß ihre Regierung eine weise und glückliche ist. Mit einer Bundes-Revision wäre aber eine Erneuerung der Bundesbehörden verbunden, und schwerlich wird sich das Schweizervolk hierzu verleiten lassen. Dr. Donausürfteuthüme r. Bukarest, 12. September. Die „Presse" schreibt von hier: „Zur demnächst stattfindenden Feier des Geburtstages des Fürsten Cusa sollte Bukarest beleuchtet werden. Um dem Landesvater ihre liebevolle Dankbarkeit für alle die Sorgfalt zu beweisen, womit er sie verfolgt, haben, wie man uns mittheilt, die Juden alle Lämpchen aufgekauft, welche irgend zu haben waren, und behalten sie zurück, so daß die Beleuchtung wird unterbleiben müssen, wenn der Fürst nicht den Rath befolgt, welchen seine Vertrauten ihm ertheilten: den Juden zum Besten der „ Aufilärgng" die Lämpchen wegzunchmen." — Das Geschichtchen klingt doch sehr unglaublich. — Wir haben schon einmal bemerkt, daß die „Presse" hinsichtlich des Fürsten Cusa nicht von freundschaftlicher Gesinnung beseelt ist. Großbritannien. London, im September. Das „lew. Chron.“ berichtet : Ein Israelit, Herr Louis Kehser, Grundbesitzer in einem Dorfe Englands, hat eine immerwährende Rente für den christlichen Geistlichen des Ortes gestiftet. Der Betreffende schrieb bei dieser Gelegenheit an den Geber: „Wenn die christlichen Grundbesitzer dieses Landes nur den vierten Theil Ihrer Freigebigkeit in Betreff ihres christlichen Pastors zeigten, so würde ich nicht in einer so schwierigen Lage mich befinden." — In der letzten Sitzung des Board of Deputies von London wurde ein Brief von Herrn Calver, britischen Consul in der Türkei, vorgelesen. Dieser Diplomat hat sich großmüthig zu Gunsten der israelitschen Abgebrannten in Monastir verwendet und hat ihnen die Mittel verschafft, sich auf einem andern Terrain niederzulassen. Der Board hat geglaubt, daß ein Mann, der sich mit soviel Uneigennützigkeit der Vertheidigung der Menschheit gewidmet und einen großen Theil seiner Zeit so hohen Interessen geweiht hat, ein Zeichen der öffentlichen Sympathie verdiene. Der jüdische Board hat eine Summe von 320 Thalern votirt, um dem christlichen Consul ein Andenken anzubieten. Holland. Haag, 22. September. (Privatmitth.) Am Ende des vorig. Jahres ist ein Kind kurz nach der Beschneidüng verstorben, und erklärte der Wundarzt, daß dies durch Ansteckung seitens des Mohel's vermittelst der Mezizah verursacht worden, während ein jüdischer Wundarzt schriftlich erklärte, daß dies nicht der Fall sei, da die Krankheit des Mohel's nicht ansteckender Art gewesen. Zwei Mitglieder der Provinzial - Commission trugen jedoch bei der Haupt-Commission für die Israeliten in Holland auf Abschaffung der Mezizah und Ersatz durch ein anderes Mittel an. Die Haupt-Commission forderte in letzterer Beziehung ein Gutachten des Gesundheitsrathes von Süd- und Nordholland, und dieses erklärte, daß ein Baden mit lauwarmem Wasser den Zweck der Mezizah vollständig erreichen würde. Was aber diesen Act in ritueller Beziehung betrifft, so