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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-27 · Heft 40 (27.9.1864) · p. Seite 629

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 40 (27.9.1864)
Date
1864-09-27
Page
Seite 629 (sequence 11)
Language
German
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«LS jenige Beschränkung weiter fortbestehen zu lassen, welche zur Zeit noch kraft Art. 41 der Bundesverfassung der freien Niederlassung der schweizerischen Israeliten im Wege steht, beschließt: Der Bundesrath ist eingeladen, sofort die Frage in Erwägung zu ziehen, auf welchem Wege die Gleichstellung der Schweizerbürger mosaischen Bekenntnisses mit den Christen in Betreff der freien Niederlassung bewirkt werden könne, und hierüber der Bundesversammlung in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung Bericht zu erstatten. Interessant ist, was der Berichterstatter über die Befürchtungen sagt, mit welchen die Gleichstellung der Israeliten hin und wieder bestritten wird: „Wenn so zu sagen alle Staaten Europas nach und nach diese Bedenken und Vorurtheile überwunden und die Juden zugelassen haben, so scheint darin ein Beweis zu liegen, einmal, daß die Sache gefährlicher dargestellt zu werden pflegt, als sie wirklich ist, und sodann, daß die allgemeine Anschauungsweise der Zeit die Festhaltung der früheren Unterdrückung und Fernhaltung der Glieder dieses Volkes nicht mehr verträgt und rechtfertigt. Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß die Schweiz, welche sonst auf die Freisinnigkeit ihrer politischen Grundsätze stolz ist, so ziemlich der letzte Staat Europas ist, welcher sich dem Zuge der Zeit in dieser Beziehung zu folgen entschließt." Der Herr Redacteur citirt dann, namentlich zur Beruhigung der über die Invasion elsässischer Juden besorgten beiden Basel, ein nicht unbedeutendes Beispiel aus der jüngsten Zeit, um zu beweisen, daß denn doch zuweilen die Gefahren in Realität bei weitem nicht so groß sind, als sie im voraus gedacht werden. „In der Revisionscommission und Tagsatzung von 1848 (sagt er) war es nicht am wenigsten der Abgeordnete von Zürich, welcher der Abfassung des Art. 41, sowie er jetzt besteht, das Wort redete. Er befürchtete für die an Aargau grenzenden Bezirke seines Heimathcantons gerade die nämlichen Übeln Folgen eines Eindringens der endinger und lengnauer Israeliten, wie sie in Basel (Stadt und Land) jetzt in Betreff des Zudranges von elsässischen Juden befürchtet werden. Es findet sich diesfalls in den Protokollen jener Revisionscommission eine außerordentliche starke Stelle; und nun hat seit 1860 oder 1861 der nämliche Canton Zürich freiwillig infolge des Umschwungs in den Ansichten der leitenden Männer und wohl auch der Bevölkerung jede Beschränkung gegen die Juden fallen lassen, mit der einzigen Ausnahme, daß sie zum Erwerbe des Bürgerrechts nicht zugelassen werden. Die befürchteten Folgen aber sind nicht oder doch jedenfalls nicht in erheblichem Maße eingetreten und es ist uns nicht bekannt, daß der zunächst bedrohte Bezirk Regensberg seither an Wohlstand und Behagen irgendwie eingebüßt habe." „Aehnlich — so hofft Hr. vr. Heer — wird die Erfahrung in den an den Elsaß angrenzenden Gegenden sich gestalten." Dabei bemerkt derselbe, daß die sich jetzt als Krämer, Viehhändler, Hausirer herumtreibenden Juden viel schlimmere und gefährlichere Elemente seien als diejenigen Israeliten, welche allenfalls infolge der ihnen einzuräumenden Befugniß festen Wohnsitz in der Schweiz nehmen werden. Der Bericht schließt seine Bemerkungen über dieses Capitel mit den Worten: „Mögen wir indessen in dieser Beurtheilung der vielerorts gehegten Besorgnisse richtig urtheilen oder nicht: das maßgebende Moment bleibt die Ueberzeugung, daß die Schweiz einer liberalen Lösung der Judenfrage nicht mehr länger aus dem Wege gehen kann, und daß wir uns insofern Glück wünschen dürfen, daß wir einen Schritt, der doch in nicht zu ferner Zukunft gethan werden mußte, noch bei der Verhandlung mit Frankreich gewissermaßen als Concession verwerthen (!) konnten. Es bleibt danach die Einräumung der Niederlassung für die französischen Israeliten nur noch insofern ein Opfer oder eine Concession zu Gunsten der Mitcontrahenten, als wir das sachlich nicht Unthunliche nicht rein aus freiem Antriebe, sondern unter dem Impulse einer internationalen Verhandlung thun." Diejenigen Malcontenten, welchen der Vertrag nicht freisinnig genug ist, tröstet der Berichterstatter mit der Erfahrung, welche uns bereits seit dem Jahre 1860 zu überblicken gestattet ist und welche uns zeigt, daß jeder nachfolgende Vertrag immer in einzelnen Bestandtheilen freisinniger gestaltet ist als der vorangehende, während selbstverständlich kein einziger Rückschritt gemacht werden konnte. Es wird sich auch hier die alte Wahrheit bestätigen, daß die Ideen ihren Weg machen. Hat Frankreich, haben alle großen Culturvölker Europas einmal bestimmt und entschieden mit den Doctrinen gebrochen, welche die Prohibitionen und die maßlosen Schutzzölle als das Heil der Nationen erscheinen ließen, so ist eine Bahn beschritten, auf der man nicht mehr zurück kann, aber vorwärts muß. 40 **

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