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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-27 · Heft 40 (27.9.1864) · p. Seite 627

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 40 (27.9.1864)
Date
1864-09-27
Page
Seite 627 (sequence 9)
Language
German
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637 Noch eine Bemerkung fügen wir hinzu. Die von uns auf der Lehrerversammlung zu Mainz und in Nr. 37 d. Zeitg. gegebene Berechnung über die mit der Zeit eintretende Höhe der von einer Lehrerunterstützungskasse zu zahlende Pension findet in den vorliegenden Tabellen ihre sactische Bestätigung. Am Ende von 1861 wurden bei einem Bestände von 33,617 Lehrern unterstützt die Hinterbliebenen von 6017 Lehrern, also nach 20 Jahren des Bestandes der Witwen- und Waisen- Kassen fast schon ein Fünftel der Lehrerzahl, wobei nicht zu vergessen, daß in Preußen jeder auch unverheirathete Lehrer der Kasse beitreten muß und von Pension für invalide Lehrer hierbei nicht die Rede ist. Dieser Umstand muß jeder Berechnung bei einer Lehrer-Unterstützungskasse zum Grunde gelegt werden. Berlin, im September. Die „K. Z." schreibt: Die neue und überaus stattliche Synagoge der hiesigen jüdischen Gemeinde geht unter der Oberleitung des geheimen Ober-Bauraths Stüter ihrer Vollendung entgegen, so daß sie im April k. I. wahrscheinlich ihrer Bestimmung wird übergeben werden können. Hoffentlich ist es der Synagogen-Gemeinde Berlins bis dahin gelungen, einen geeigneten Rabbiner zu finden. —. Der Streit um Lassalle's Leiche, der in Genf begonnen, ist noch nicht zu Ende. Die „D. Z." meldet aus Düsseldorf vom 13. September: „Die Leiche von Laffalle traf gestern Abend um 10 Uhr hier ein und wurde, trotz des Protestes der Gräfin Hatzfeld, die ihr von Genf aus vorangeeilt war und sie hier in Empfang nehmen wollte, um 11 Uhr in Begleitung eines Policei-Commiffars direct über Berlin nach Breslau geschafft. Wie die D. Z. meldet, war in Genf zwischen der Gräfin Hatzfeldt und der Mutter des Verstorbenen das schriftliche Uebereinkommen abgeschlossen worden, daß die Leiche der Frau Gräfin mit allen Rechten, welche die Mutter noch über dieselbe habe, übertragen werde, wogegen sich die Gräfin verpflichtet hatte, mit Tragung sämmtlicher damit verbundenen Kosten, die sich beiläufig auf 10,000 Franken belaufen, die Leiche nach Berlin zu bringen und dort nach jüdischem Ritus bestatten zu lassen. Gleichwohl hat, der Rh. Z. zufolge, die Policeibehörde schon von Köln aus die Weiterführung der Leiche, und zwar auf das Ansuchen der eigenen Mutter Lassalle's, übernommen. Auf das von der Gräfin geltend gemachte Uebereinkommen konnte deshalb keine Rücksicht genommen werden, weil die damit in Widerspruch stehende Verfügung der Mutter jüngeren Datums ist. (Mancher Mensch ist von seiner Geburt bis nach seinem Tode bestimmt, überall — Hader hervorzurufen!) Frankreich. Nimes, im September. (Privatmitth.) Hr. Rabbiner Jonas Wehl, der an dem Central-Gesangenhause von Nim es sungirt, hat eine kleine Broschüre über die israelitischen Gefangenen veröffentlicht, die ebenso gut geschrieben wie interessant ist.*) Wir heben aus derselben folgende Schilderung hervor: Die Gefangenen der Centralhäuser sind alle derselben Ordnung unterworfen. Der Unterschied für sie beginnt erst auf der Schwelle der verschiedenen Säle, die zum Gottesdienste bestimmt sind. Zu Nimes sowohl als zu Ensisheim ist eine Synagoge hergerichtet zur Seite der katholischen Kapelle und des protestantischen Tempels. In den Gefängnissen, wie überall in Frankreich, betrachten sich die verschiedenen Einwohner gegenseitig wie Glieder einer und derselben Familie, denen dieselben Rechte bewilligt und dieselben Pflichten auferlegt sind. An den Freitagen und Samstagen ist es den Israeliten gestattet, durch dreimaligen Gottesdienst den Sabbath zu feiern. Am Sonntagmorgen hält der Rabbiner gewöhnlich statt des obligatorischen Gottesdienstes außer den gebräuchlichen Gebeten eine Rede. An allen Festen wird Gottesdienst gehalten und find an ihnen die Israeliten keinerlei Arbeit unterworfen. Am Osterfeste ist die Generalkasse gehalten, Osterkuchen und andere nach den religiösen Gesetzen bereitete Speisen unter der Aufsicht des Rabbinen zu liefern. Neben jeder Betstube ist eine Sakristei, deren Besorgung ebenso wie die des Tempels einem Gefangenen anvertrant ist. Bei den Israeliten versieht dieser Gefangene zugleich das Amt des Chasans oder Vorbeters. In der Sakristei finden die Unterredungen statt, dieser intime Verkehr zwischen den Gefangenen und ihren Beichtvätern. Wie viele unbekannte Laster, wie viele unbestrafte Verbrechen habt ihr Priester, Prediger, Rabbiner durch diese Mittheilungen, in denen der Schuldige seine Seele bloßlegt, nicht schon entdeckt! *) 1,68 d§tenus israelites des maisons centrales par Jonas Weyl, rabbin de la maison centrale de Nimes. Strassbourg, 1864. 40

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