Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 40 (27.9.1864)
- Date
- 1864-09-27
- Page
- Seite 626 (sequence 8)
- Language
- German
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626 der besuchen christliche Schulen. Im Rgsb. Trier sind 4 öffentliche mit 110 und 1 Privatschule mit 35 Schülern, 56 besuchen die christlichen Schulen. Der Rgsb. Aachen besitzt nur eine öffentliche Schule mit 26 Kindern, 141 besuchen die christlichen Schulen. Ebenso hat der Rgsb. Münster eine öffentliche mit 33, aber 13 Privatschulen mit 217 Schülern, 133 Kinder gehen in die christlichen Schulen. Der Rgsb. Minden hat eine öffentliche mit 59 und 15 private mit 408 Schülern, 169 Schüler besuchen die christlichen Anstalten. Im Rgsb. Arnsberg bestehen 4 öffentliche mit 175 und 18 Privatschulen mit 418 Schülern u. 156 besuchen christliche Schulen. Im hohenzollerschen Lande gibt es 2 öffentliche mit 122 Schülern, so daß nur 7 die christlichen Anstalten besuchen. — Im ganzen preußischen Staate bestehen in den Städten 129 öffentliche jüdische Schulen mit 225 Classen, 235 Lehrern und 3 Lehrerinnen und 12,835 Schülern sowie 174 Privatschulen mit 6593 Schülern, so daß 19,428 jüdische Kinder in den Städten die jüdischen Anstalten, 17,615 die christlichen Lehranstalten besuchen, da die gesummte schulpflichtige jüdische Jugend in den Städten 36,443 beträgt. — Auf dem Lande nun epistiren öffentliche jüdische Schulen nur: im Rgsb. Erfurt 1 mit 22 Schülern; im Rgsb. Düsseldorf 2 mit 24 Schülern; im Rgsb. Trier 9 mit 234 Schülern; dagegen jüdische Privatschulen: im Rgsb. Frankfurt a/O. 1 mit 15 Schülern; im Rgsb. Oppeln 1 mit 36 Sch.; im Rgsb. Köln 4 mit 137 Sch.; im Rgsb. Düsseldorf 6 mit 94 Sch.; im Rgsb. Koblenz 5 mit 127 Sch.; im Rgsb. Trier 1 mit 31 Sch.; im Rgsb. Aachen 1 mit 28 Sch.; im Rgsb. Münster 2 mit 31 Sch.; im Rgsb. Minden 6 mit 149 Sch.; im Rgsb. Arnsberg 7 mit 142 Schülern. — Im ganzen preußischen Staate bestehen auf dem Lande 12 öffentliche Elementarschulen mit 280 und 34 Privatschulen mit 648 Schülern; die Gesammtzahl der jüdischen Schuljugend auf dem Lande beträgt 7647, so daß 6719 die christlichen Schulen besuchen.— Im gesammten preußischen Staate sowohl in den Städten wie auf dem Lande gibt es 44,090 jüdische Kinder im schulpflichtigen Alter, von denen 20,536 jüdische Schulen und 23,734 christliche Lehranstalten besuchen. Dieses Zahlenverhältniß der jüdischen schulpflichtigen Jugend erweist sich auch als richtig, da sich nach den oben angegebenen 17°/o eine Bevölkerung von nahe 260,000 Juden in Preußen ergibt. Diese Zahlen sprechen laut. Sie zeigen, daß die jüdische Schule in Preußen in den letzten zwei Jahrzehnten einen mächtigen Aufschwung genommen. Sie erweisen aber auch, welch ein großer Boden der Entwickelung für sie noch vorliegt, da immer noch mehr als die Hälfte der jüdischen Jugend die christlichen Lehranstalten besucht. Zwar muß berücksichtigt werden, daß ein Theil dieser größern Hälfte Gymnasien, Real- und höhere Bürgerschulen besucht, was unter allen Umständen geschehen wird und muß, doch kann dieser Theil in den oben aufgeführten Zahlen nicht allzugroß sein, weil hier nur die schulpflichtigen Kinder aufgezählt sind, die Schulpflichtigkeit mit dem 14. Lebensjahre aufhört, der Besuch jener höheren Lehranstalten aber zumeist in die Jahre nach dem 14. fällt. Bor allem muß berücksichtigt werden, daß die christlichen Elementarschulen durchweg in Preußen confessionelle sind, katholische oder evangelische, und selbst da, wo sie simultan sind, der christliche Charakter streng gewahrt, für den Religionsunterricht der beiden christlichen Consessionen gesorgt, dagegen der jüdische Religions-Unterricht nicht berücksichtigt wird. Dieser negative Grund schon spricht die Pflicht aus, daß für das Wachsthum und die Vermehrung der jüdischen Schulen die eifrigste Sorge getragen wird. Wir müssen gestehen, daß wir, bevor wir die vorliegenden Tabellen einer Prüfung unterzogen, kaum hofften, daß die jüdische Schule in Preußen bereits eine solche Ausdehnung wiedergewonnen habe. Zum bessern Verständniß müssen wir nämlich hinzufügen, daß unter öffentlichen Elementarschulen solche zu verstehen sind, welche von der Regierung als solche erklärt worden und dadurch ein Anrecht auf Unterstützung seitens der städtischen oder ländlichen Commune erhalten haben; Privatschulen sind solche, welche dies nicht haben, so daß die jüdischen Privatschulen mit geringer Ausnahme solche sind, welche von den jüdischen Gemeinden, nicht aber etwa von Privatlehrern, gehalten werden. Erwägt man nun, daß auch die öffentlichen jüdischen Schulen nur sehr geringe Unterstützungen von den Communen erhalten, daß also fast die ganze Last auf den Schultern der jüdischen Gemeinden ruht, so ist damit der glänzendste Beweis für die Dringlichkeit und Lebensfähigkeit der jüdischen Schule in Preußen geführt. Um so dringlicher aber wird auch die Creirung neuer jüdischer Lehrer-Seminarien, da die drei vorhandenen zu Breslau, Berlin und Münster für ein so großes und immer wachsendes Bedürfniß nicht ausreichen. —