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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-27 · Heft 40 (27.9.1864) · p. Seite 625

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 40 (27.9.1864)
Date
1864-09-27
Page
Seite 625 (sequence 7)
Language
German
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623 wurde dieser seitens des Senates ein organisches Gesetz zur Annahme vorgelegt, welches aus den bisher zur Verhandlung gekommenen Verfassungs-Fragen diejenige herausgreift, über welche allseitiges Einverständniß vorhanden ist, nämlich die Gleichberechtigung sämmtlicher Staatsangehörigen. Der einzige Artikel des Gesetzes hebt die bisher noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Bürger israelitischer Religion und der Bürger der Landgemeinden auf. Das Gesetz würde nach der Annahme durch die Legislative zur Abstimmung der Bürgerschaft zu bringen sein. Da diese bis jetzt noch eine geheime nach den drei (provisorisch noch fortbestehenden) Abtheilungen der Bürgerschaft ist, so genügt die Stimmenmehrheit zweier Abtheilungen zur verfassungsmäßigen Einführung, und diese Mehrheit ist dem Gesetze gesichert. München, 11. September. Vom Ministerium des Innern wurde, wie der Corresp. v. u. f. D. meldet, dem Landwehr-Obersten Obermayer, Commandanten des Landwehr-Regiments Augsburg, der Auftrag ertheilt, in einigen deutschen Staaten, dann in Belgien und Frankreich die dortigen Landwehr-, beziehungsweise Nationalgarden-Institute in Augenschein zu nehmen und über die gemachten Wahrnehmungen eingehenden Bericht zu erstatten. Obermayer wird in Begleitung eines Ober-Lieutenants der Linie als Adjutanten in den nächsten Tagen seine Mission antreten. (Der Hr. Landwehr-Oberst Obermayer in Augsburg ist Israelit. Red. d. A. Z. di Judenth.) Preußen. Bonn, im September. (Privatmitth.) Das Augustheft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen", enthält „Statistische Nachrichten über das Elementar-Schulwesen in Preußen für die Jahre 1859—1861", aus welchen wir Folgendes ziehen. Das Elementar-Schulwesen umfaßt zugleich die Bürgerschulen, Töchterschulen und sonstigen Mittelschulen, schließt aber die Gymnasien, Realschulen oder höheren Bürgerschulen aus. Unter der Gesammtbevölkerung von 18,476,500 Einwohnern befanden sich 3,090,294 schulpflichtige Kinder, also ncchezu 17°/o. — Sehen wir zuerst nach der jüdischen Schuljugend in den Städten. In den Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen und Danzig gibt es keine jüdischen öffentlichen Elementarschulen; im letzteren drei Privatschulen von 158 Kindern, die sämmtliche jüdische Schuljugend von 2,396 Schülern mit Ausnahme jener 158 besucht also die christlichen Schulen. Im Regierungsbezirke Marienwerder dagegen gibt es acht öffentliche und fünf Privatschulen jüdischer Confession, aber von den 3220 schulpflichtigen jüdischen Kindern besuchen nur 945 diese jüdischen Schulen. Im Regierungsbezirk Posen existiren 46 öffentliche und 23 Privatschulen für Juden, welche zusammen von 7,200 Schülern besucht werden, während 8,596 jüdische Kinder schulpflichtig sind. Im Regierungsbezirk Bromberg sind jüdische Schulen öffentlich 32, privat 16; 3,754 besuchen diese, während 4,343 schulpflichtig sind. In der Stadt Berlin gibt es drei öffentliche jüdische Schulen und gar keine Privatschulen; von 2,994 Schulpflichtigen besuchen 867 jene drei jüdischen Schulen. Im Regierungsbezirk Potsdam besteht nur eine öffentliche Elementarschule, die von 19 Kindern besucht wird, während 761 schulpflichtig sind. Im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. Oder gibt es zwei öffentliche mit 37 Schülern und 9 Privatschulen, 211 Schülern, dagegen 1028 Schulpflichtige. Der Regierungsbezirk Stettin zählt eine öffentliche mit 138 Schülern und 28 Privatschulen mit 638 und 134 besuchen die christlichen Schulen. Im Regierungsbezirk Köslin bestehen 5 öffentliche mit 277 und eine Privatschule mit 31 Schülern; 631 Schüler besuchen christliche Schulen. Im Regierungsbezirk Stralsund sind 34 jüdische Kinder vorhanden, welche sämmtlich die christlichen Schulen frequentsten. Der RgSb. Breslau hat keine jüdische öffentliche Schule, sondern nur 8 Privatschulen mit 356 Schülern, so daß 2,206 jüdische Schüler die christlichen Schulen besuchen. Der Rgsb. Oppeln zählt 2 öffentliche mit 551 und 15 Privatschulen mit 1304 Schülern und 985 besuchen die christliche Schule. Im Rgsb. Liegnitz besuchen von 476 jüdischen Schülern 97 die beiden Privatschulen. In der ganzen Provinz Sachsen gibt es nur zwei öffentliche Schulen mit 107 Schülern und zwei Privatschulen mit 68 Schülern; die gesammte Schülerzahl beträgt 672. Im Rgsb. Köln existiren 7 jüdische Privatschulen mit 372 Schülern, 303 besuchen die christlichen Schulen. Dagegen bestehen im Rgsb. Düsseldorf 14 öffentliche mit 493 und 4 Privatschulen mit 38 Schülern, 568 Schüler besuchen die christlichen Schulen. Der Rgsb. Koblenz hat keine öffentliche, sondern nur 4 Privatschulen mit 124 Kindern, 447 Kin-

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