Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 40 (27.9.1864)
- Date
- 1864-09-27
- Page
- Seite 623 (sequence 5)
- Language
- German
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623 Handelsstande aller Städte und Völker ähnliche Ereignisse mehr oder weniger statthaben; so kann dies nicht zum Motiv dienen, um der Judenschaft den einzigen ihnen zu Gebote stehenden Nahrungszweig zu beengen, besonders da der Staat an Steuern und Abgaben so bedeutende Anforderungen an selbe macht, folglich ihnen auch die Möglichkeit, solche zu erfüllen, gewähren muß." Es muß nämlich bemerkt werden, daß man zu seiner Zeit damit umging, den Juden mehrere bis dahin gestattete Handelsartikel zu verbieten; denn noch immer wollte man es nicht begreifen, daß die Seele des Handels die freie Concurrenz sei. Nicht minder interessant ist die Ausfassung des Policeiministers vom 18. August 1802 über die Steuern der Juden in Wien. In einem Votum heißt es: „Die Toleranzsteuer der Juden in Wien ist eine Gewerbs- und keine Religionssteuer."*) Auffallend muß es daher immer sein, daß diejenigen Juden, welche schon durch Einverleibung in das Großhändlerprivitegium oder gar durch Verleihung des Freiherrn- oder Adelstandes in eine andere Classe der Staatsbürger gerückt sind, mithin schon nach dieser Classe besteuert werden, auch noch die Toleranzsteuer zu entrichten verbunden sind. Ir es scheint sogar ein Widerspruch darin zu liegen, daß bei Juden, denen die Staatsverwaltung bereits einen ehrenhaften Rang unter ihren übrigen Bürgern angewiesen hat, erst von derselben Duldung die Frage sein soll. Man ersieht daraus, daß das Policei- Ministerium selbst die Ungerechtigkeit der Judensteuern anerkannte und auf die sonderbare Stellung der Juden hinwies. Sie konnten Ritter und Barone werden, während man es ihnen verbot, bürgerliche Gewerbe zu betreiben. Bekanntlich blieben jedoch diese Anomalien fort bis zum Jahre 1848. Trotz wiederholter Gesuche der Juden, trotzdem die österreichischen Staatspapiere damals über pari standen, glaubte man doch, daß Oesterreich auf die Judensteuern nicht verzichten könne, und bis zu dem bezeichneten Jahre durften die Juden nicht ein bürgerliches Gewerbe betreiben rc. Der damalige Staatskanzler Fürst Metternich soll einmal die Ansicht ausgesprochen haben, die Juden seien wohl für die Emanci- *) Die Ansicht der Hofkanzler über diesen Gegenstand war eine andere. Vergl. mein „Hundertjähriges Jubiläum der Israel. Cultusgemeinde in Wien." pation reif, aber nicht die Christen, die noch zu viele Vorurtheile hegen. Literarischer Wochenbericht. Endingen, im August. 72*>2iib otiöd niDbii mi viNTa rsDbn im -ms er p« pnam 2 2 8 2 12>> Berlin, Poppelauer, 1864. Wir erhalten in diesem Schriftchen die Halacha Pesachim einer der bedeutendsten talmudischen Autoritäten Spaniens, des im Jahre 1089 als Rabbiner von Lucena gestorbenen Jsaac Jbn Gajjat (Giat), wenn auch nicht zum ersten Male, — der Rabbiner Bamberger hat die ganze Halachot nach einer Handschrift der kaiserl. Bibliothek in Paris jüngst herausgegeben — so doch zum ersten Male in einer kritisch gesichteten Ausgabe mit einem Commentar robn im, der außer den Nachweisungen der bezüglichen Talmudstellen die Begründung der Textemendationen und weitere sachliche Ausführungen enthält, wobei die vielfach fehler-, und mangelhafte Vorarbeit nicht aus dem Auge verloren wird. Hr. Zamber, als tüchtiger Kenner des Talmuds und der talmudischen Literatur bekannt, hat sich auch in diesem Commentar als solcher bewährt. Von den vielen Emendationen führen wir hier nur eine als Probe an. Seite 38 ist von einem hs^öd biö N272 die Rede — 8777 bw 577272 ^?:n 07M 725772 ab 728 bna dtd nntöb) ipy b> Bamberger hält nsres für einen Ortsnamen, ähnlich solDd Esra 8, 17! Dieser bn 577:72 ist aber nichts anders als 8777 ö^bus 577272, wozu denn auch der weitere Nachsatz 1zi 725772 ab 728 burgut paßt. Möge der scharfsinnige Commentator in den Stand gesetzt werden, auch alle übrigen Halachot des Jbn Gajjat in der begonnenen Weise zu veröffentlichen. K. Frankfurt a. d. O., 24. August. lMiscellen.) 1) „Biblische Frauen." Die Verfasserin dieses unlängst (in Berlin) erschienenen Werkes ist Katharina Diez, welche — weit stärker von Andacht und Pietät als vom Schöpfungsdrange des Talents geleitet — sich die jedenfalls schöne und dankenswerthe Aufgabe gestellt hat, eine Anzahl biblischer — und zwar nicht blos dem neuen sondern auch und mehr noch dem alten Testamente entlehnter — Frauengestalten poetisch zu schildern.