Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 39 (20.9.1864)
- Date
- 1864-09-20
- Page
- Seite 610 (sequence 8)
- Language
- German
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610 Glaubt sie, daß die Verbote von ar' ans oder s-traa °>-,aa bo oder »fi'na mb^a oder ’j'sn abi'nauj ■nvsa zu dem Joch gehören, dem man den Nacken willig beugen müsse? Glaubt sie, daß Capporesschechten, Malkutschlagen, Taschlichmachen, Hoschanothabschlagen und was der andern Kema-saoramente mehr sind, zu dem himmlischen Joch gehören, das nur „ein falscher Prophet, ein Kofer beikar, ein Schüler Bileams abwerfen dürfe?" O gewiß, hätte Bileam solchen dicken Qualm von Geistesverdummung den Zelten Israels entsteigen sehen, nimmermehr hätte er ausgerufen: „Wie schön sind deineZelte, Jakob, deine Wohnungen, Israel!" Daß übrigens die Reform, wie sie vorwiegend in Israel erstrebt wird, keineswegs alles Positive negirt, sondern nur die mit der Würde der jüdischen Religion unverträglichen Menschensatzungen; daß sie nicht eine wesen- und formlose Religion erstrebt, sondern nur eine Sichtung und Scheidung ihres ewigen, unzerstörbaren Wesens von den wesen- und bedeutungslos gewordenen Zuthaten, das kann nur die bornirteste Befangenheit oder Parteisucht verkennen, die kein Auge und kein Herz hat für all das, was die Koryphäen der jüdischen Neuzeit Großes und Herrliches erstrebt und theilweise bereits geschaffen haben. —r. Hannover, Anfang September. (Privatmitth.) Vor kurzem ist bei dem Vorstande der hiesigen israel. Gemeinde die landrosteiliche Genehmigung des Planes zu dem beabsichtigten Bau einer neuen Synagoge eingegangen und bei dieser Gelegenheit dem Architekten Hrn. Oppler, einem jüdischen Künstler, welcher seine Tüchtigkeit bereits durch mehrere, nach dem Urtheile Sachverständiger vortrefflicher Bauten erwiesen hat, in Rücksicht auf die entworfenen Risse und Veranschlage von seiten dieser hohen Behörde die wohlverdiente Anerkennung gezollt worden. Somit steht dem Beginne der Vorarbeiten zu dem Baue, dessen Kosten auf 90,000 Thaler veranschlagt sind, nichts mehr entgegen und werden dieselben wohl noch im Laufe dieses Herbstes unter der Leitung des Herrn Oppler in Angriff genommen werden. Am 3. d. M. wurde durch das Fenster der Wohnung eines israelit. Handelsmannes in Hambergen, nachdem sich derselbe zu Bett gelegt hatte, ein Schuß abgefeuert, dem zwei Steinwürfe folgten. Das Gewehr war mit gestoßenem Glas gefüllt gewesen, welches indeß, ohne jemand erheblich zu verletzen, sich auf der Bettdecke ausbreitete. Wegen dieses Vorfalls ist eine Untersuchung eingeleitet. Preußen. Köln, 5. September. (Privatmitth.) Bor dem hiesigen Zuchtpoliceigerichte wurde im abgelaufenen Monate eine wahrhaft skandalöse Synagogen - Scene verhandelt, welche in der benachbarten Landgemeinde Kerpen (die aus etwa 27 Mitgliedern besteht) sich zugetragen hat. So traurig es auch ist, über einen Fall berichten zu müssen, welcher das Treiben in jener Synagoge vor aller Welt aufdeckt, so darf derselbe doch, als ein warnendes Beispiel, der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Es war am Sabbath den 14. Mai c., als der Lehrer und Cantor in der Synagoge zu Kerpen, während des lauten Vorbetens, durch störenden Lärm und Geplauder hinter seinem Rücken veranlaßt wurde, einen Augenblick innezuhaltcn und sich umzuwenden. Er bemerkte alsbald, wie ein Mitglied seinen Platz verlassen hatte und die Schnupftabaksdose umherreichte. Unwillig, daß der Cantor es gewagt hatte, ihn in der Unterhaltung zu stören, setzte dieses Mitglied trotzig den Hut aufs Ohr und warf dem Cantor eine höhnisch spöttelnde Miene zu, welche allgemeines Gelächter erregte. Der anwesende stellvertretende Vorsteher I. C., dem dieser Vorfall unmöglich entgangen sein konnte, nahm davon nicht die mindeste Notiz. — Ein anderes Mitglied erlaubte sich sogar, nach Beendigung deö Gottesdienstes, den Cantor, auf das Betpult schlagend, mit Vorwürfen und Drohreden zu überhäufen, weil er sich unterstanden hatte, die gemüthliche Schnupferei zu unterbrechen. Der Cantor aber brachte die Vorfälle zur Anzeige und die beiden Angeklagten wurden in erster und zweiter Instanz zu je 10 Thlr. Geldbuße, event. 10 Tage Gefängnißstrafe, und in sämmtliche Gerichtskosten verurtheilt, was incl. der Honorare für die Advocaten für jeden mindestens 20—25 Thlr. ausmachte. — So sehr man sich darüber freuen muß, daß solche Rohheit im Gotteshause ihre wohlverdiente Züchtigung gefunden, so schmerzlich ist es andererseits, wie bei dieser Gelegenheit die Synagoge vor dem Gerichte herabgewürdigt wurde. So scheute z. B. der genannte C. sich nicht, den einen der Beschuldigten mit der Erklärung in Schutz zu nehmen: „Das Umhergehen mit