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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-06 · Heft 37 (6.9.1864) · p. Seite 575

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 37 (6.9.1864)
Date
1864-09-06
Page
Seite 575 (sequence 5)
Language
German
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575 bedeutend zuschießen. Petitionen, welche, auf das Ungenügende dieser Pension gestützt, eine Vergrößerung der letzteren verlangten, blieben unberücksichtigt. Die Staatsbeamten müssen für eine Witwenpension von je 100 Thalern je 16 Thaler Abzug von ihrem Gehalte jährlich erleiden, und doch muß auch hier der Staat bedeutend zuschießen. Wenn in anderen Ländern die Lehrerwitwen eine bedeutend größere Unterstützung erhalten, z. B. in Hessen, so geschieht dies nicht durch die größern Beiträge der Lehrer, sondern weil der Bedarf hierzu durch Umlagen auf die Kreise gedeckt wird. Diese wenigen Anführungen sollen nur den überflüssigen Beweis führen, daß die Beiträge der Lehrer selbst, die noch dazu bei ihrem spärlichen Auskommen überaus schwer fallen, in keiner Weise eine genügende Aushilfe für ihre Witwen und Waisen oder gar noch für Dienstunfähige bieten. Daß aber die freiwilligen Spenden der Nichtlehrer ein genügendes Supplement geben, hat sich noch nirgends erwiesen und können darum am wenigsten bestimmte Verpflichtungen von einem Institute auf diese Hoffnung hinübergenommen werden. Man hat daher noch an andere Hilfsmittel gedacht und haben derartige Lehrervereine den Ertrag literarischer Erzeugnisse dafür zu verwenden gesucht. Und nicht ohne guten Erfolg. Der Verein hat Schriften herausgegeben, durch seine Mitglieder verkauft und den Gewinn seiner Kasse zufließen lassen. Der von Herrn Klingenstein projectirte Verein jüdischer Lehrer von ganz Deutschland adoptirte daher diesen Gedanken und will, indem er nur 1 Thaler jährlichen Beitrag von jedem Lehrer fordert, durch die Herausgabe von Schriften, namentlich eines Jahrbuches, die Mittel für eine ausreichende Unterstützung für Dienstunfähige, Witwen und Waisen finden. Er geht noch weiter und soll der Lehrer, der für 2 Thaler dieser Schriften jährlich verkauft, gar keinen Beitrag zahlen. Man sieht leicht ein, daß, so wohlgemeint diese Ansicht ist, doch ein dauerhaftes Institut darauf nicht errichtet werden kann. Durch diese Einrichtung wird selbst dieser kleine Beitrag der Lehrer annullirt, oder der Verein ist lediglich auf das angewiesen, was jeder Lehrer über 2 Thaler jährlich verkauft. Dabei ist wesentlich vorausgesetzt, daß die Schriften stets so gehaltvoll und anziehend seien, um dauernd den Verkauf derselben zu sichern, mit dessen Ab- oder Zunahme die Mittel des Vereins ab- oder zunehmen. Dies ist aber jedenfalls auf dem kleinen Gebiete des populären Judenthums eine höchst schwierige Sache, da, wie wir aus Erfahrung schon öfter ausgesprochen, eher 100 gelehrte Abhandlungen als eine populäre, von wahrem Gehalte und das Volk fesselnder Kraft geschafft werden. Wir können daher diesem Gedanken als einem Hilfsmittel für den Verein unsere Anerkennung aussprechen, ohne ihn jedoch für die Dauer als irgendwie ausreichend ansehen zu können. Der Verein wird auf diese Weise wohl die ersten Jahre hindurch den dann noch vereinzelt vorkommenden Fällen der Hilfsbedürftigkeit angemessen aushelfen; aber mit der Zeit treten die Ansprüche nothwendigerweise in solchem Umfange auf und die Einnahmen werden so schwankend sein, daß das ganze Gebäude sich als ungenügend sundamentirt erweisen muß. Es ist daher einleuchtend, daß der gedachte Zweck nur erreicht werden kann, wenn das Princip der Selbsthilfe und Gegenseitigkeit zwar gebührend gewürdigt, aber zur wesentlichen Grundlage ein anderes gesucht wird. Und dies ist einfach: die Gemeinden selbst zu diesem Zwecke zu vereinigen. Daß die Gemeinden durchaus die Verpflichtung haben, für die dienstunfähigen Lehrer, für ihre Witwen und Waisen Sorge zu tragen, ist außer Zweifel. Sie sind es, denen die Thätigkeit der Lehrer zum Nutzen, zum Heil und Segen gereicht; sie sind es, für welche die Kräfte des Lehrers verwendet und abgenutzt werden; sie sind es, welche dafür dem Lehrer nur ein so spärliches Auskommen zu bieten vermögen, daß er für schlimme Tage und Unglücksfälle nichts zurücklegen kann und mit dem Augenblicke, wo sein Gehalt aufhört, seine Subsistenzmittel zu Ende sind. Hier ist es nun der Fall, wo, was die einzelne Gemeinde nicht leisten kann, durch die vereinten Kräfte aufs leichteste erzielt zu werden vermag. Nehmen wir z. B. an, daß jede Gemeinde, die bis zu 30 Familien zählt, jährlich einen Beitrag von 5 Thalern, die bis zu 60 Fa- « milien, IO Thaler, die bis zu 100 Familien, 15 Thaler, die über 100 Familien, von 20 Thalern für einen Lehrer zahlt, so wird man zugestehen, daß dies sehr weit von einer Ueberbürdung entfernt ist, und wie groß muß das Resultat sich Herausstellen, wie sicher muß ein solcher Verein fundirt sein, während die Erträgnisse literarischer Werke durch jede politische und Handels-Krise bis zum Erlöschen gefährdet werden! Es versteht sich, daß mit der Annahme dieses Princips die anderen Hilfsmittel nicht beseitigt zu werden brauchen. Wir halten uns überzeugt, daß die Zahl der Gemeinden, welche einen solchen Beitrag verweigern würden, nicht sehr groß sein wird. Wenn der Verein mit

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