Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 37 (6.9.1864)
- Date
- 1864-09-06
- Page
- Seite 574 (sequence 4)
- Language
- German
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574 nießen von den Früchten derselben und machen ihnen Concessionen, selbst indem sie dieselben bekämpfen. (Fortsetzung folgt.) Die LlnterstirHungsKassen für jüdische Lehrer, ihre Witwen und Waisen. Die traurige Hoffnungslosigkeit, in welcher sich die jüdischen Lehrer hinsichtlich ihres Alters und ihrer Witwen und Waisen befinden, ruft immer von neuem den Wunsch hervor, daß auch hierin eine Besserung eintrete, ein Heilmittel gefunden werde. Es liegt hier nicht blos ein persönliches Interesse vor. Die Gemeinden, welche in ihrer Ueberzahl nur mit Mühe die Lehrergehälter zu beschaffen vermögen, sehen mit Furcht auf das herannahende Alter der Lehrer, ja schon auf die Verheirathung derselben, weil sie besorgen, daß ihnen daraus schwere Lasten erwachsen könnten. Darum zum Theil die Abneigung vor definitiver Anstellung und der häufige Wechsel. Wer sieht nicht ein, daß aus allem diesem der Lehrerstand nur als ein letztes Mittel sür die Kinder der Aermsten angesehen wird und sich ihm nicht allein immer wenigere zuwenden werden, sondern sehr viel Lehrer die erste Gelegenheit benutzen, sich ihrem Berufe abzuwenden und einen andern Erwerb zu suchen? Wer also an der Hebung des jüdischen Lehrerstandes einen aufrichtigen Antheil nimmt, dem muß es als eine notwendige Aufgabe erscheinen, die Wege aufznsuchen, auf welchen die Sicherung der dienstunfähigen Lehrer und der Witwen und Waisen der Lehrer einigermaßen erlangt werden kann. Es ist dies freilich eine Frage, welche auch der Staat für die christlichen Lehrer nur erst mangelhaft zu lösen vermocht hat, und nun schließen die meisten Staaten noch die jüdischen Lehrer von dem Genüsse der desfallstgen Einrichtungen aus. In vielen Ländern sind daher Versuche gemacht worden, Vereine zum obigen Zwecke zu bilden. Zuerst ging man damit in Berlin vor, wo die Angelegenheit als eine reine Wohlthätigkeitssache betrachtet und durch gesammelte Jahresbeiträge edelherziger Geber dem Ansuchen einzelner Lehrer Abhilfe geschafft würde. Hierauf entstand der Unterstützungs-Verein für Westfalen und Rheinland. Jetzt will man einen gleichen in Hannover und Ungarn und endlich einen solchen für ganz Deutschland schaffen. Die letzteren beruhen sämmtlich auf dem Principe der Gegenseitigkeit und Selbsthilfe. Die Lehrer zahlen Beiträge, aus denen dann eine jährliche Unterstützung, sagen wir Pension, den Dienstunfähigen, Witwen und Waisen gezahlt werden soll. Daß man auch Geschenke, Spenden und Vermächtniffe annimmt, versteht sich von selbst. Der Erfolg war bis jetzt ein sehr geringfügiger; das erweist sich aus der äußerst geringen Theilnahme von seiten der Lehrer selbst. Das Gefühl der Unzulänglichkeit ihrer Mittel läßt sich nicht beseitigen und hält die Mehrzahl der Lehrer zurück. Dennoch zeigen alle diese Versuche sowohl die Dringlichkeit der Sache als daß auch diese Angelegenheit der klareren Einsicht und Spruchreife zugewachsen ist. Wir halten es daher für geboten, sie einer näheren Prüfung zu unterwerfen. Das Princip der Selbsthilfe ist in der neuern Zeit auch auf anderen und größeren Gebieten geltend gemacht worden und, wie es immer zu geschehen pflegt, das darin Liegende Wahre und Nützliche zum Universalmittel erhoben. Hierdurch aber wird das an sich so löbliche Princip zu einer Täuschung und darum gefährlich. Wo die vereinigten Kräfte vieler für Einzelne und einzelne Fälle eintreten sollen, da ist Selbsthilfe und Gegenseitigkeit am Platze; wo aber alle oder sehr viele den Ertrag des Verbandes in Anspruch nehmen, da müssen jene nach der einfachsten Berechnung völlig ungenügend sein. Sagt doch schon der Talmud, daß eine leere Grube von dem Sande, der ihr entnommen worden, nicht wieder ausgefüllt wird. Ganz besonders muß dies hinsichtlich des vorliegenden Gegenstandes der Fall sein. Nehmen wir z. B. eine Zahl von 150 Lehrern, von denen wir schon, wenn wir lediglich an die Witwen und Waisen denken, 73 als vom Lehrerfach sich abwendend oder als Junggesellen sterbend berechnen, so müssen daraus nach ungefähr 2 Jahrzehnten eine Zahl von 50 Witwen hervorgehen, welche, wenn sie jährlich nur 50 Thaler erhalten sollen, eine Jahressumme von 2500 Thalern erfordern, während jene 150 Lehrer bei einem Jahresbeiträge von 3 Thalern nur 450 Thaler liefern. Dies hat sich auch factisch erwiesen. Das preußische Gesetz ließ vom 1. Jan. 1836 Unterstützungs- Kassen für die Lehrerwitwen und -Waisen in allen Regierungsbezirken bilden. Jeder definitiv angestellte Lehrer, er mag sich verheirathen oder nicht, muß bei seinem Amtsantritt 4 Thaler Eintrittsgeld und von da ab 3 Thaler jährlichen Beitrag zahlen. Dafür erhält eine Lehrerwitwe jährlich 15 Thaler und theilt diese Summe mit ihren Kindern, wenn sie solche hat. Trotz dieser äußerst geringen Leistung der Kassen muß der Staat noch