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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-09-06 · Heft 37 (6.9.1864) · p. Seite 572

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 37 (6.9.1864)
Date
1864-09-06
Page
Seite 572 (sequence 2)
Language
German
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572 welche die Sache des Volkes im Stiche läßt und sich mit ihr gar nicht beschäftigt, sobald die persönlichen Zwecke erreicht sind,' zeiht, kann man' solche Behauptungen nicht mit Stillschweigen übergehen, um so weniger, als sie von seiten der Gegner öfter gehört werden. Diese Anklage schlägt aber der geschichtlichen Wahrheit geradezu ins Gesicht. Von vornherein ist es schon unwahr, daß cs sich für das Volk allein um das „Brot" dreht, wie doch der Herr Bischof als Schristgelehrter wissen muß, daß „der Mensch nicht blos vom Brote lebe." Wenn es sich lediglich um das Brot handelte, so könnte man ruhig zum Sklaventhum zurückgehen, denn die Sklaven hatten es, was Brot, Kleidung und Wohnung betrifft, im Hause ihres Herrn, wenn er begütert war und seinen Vortheil verstand, der in der Erhaltung seiner Sklaven beruhte, oft viel besser als der freie Arbeiter. Es ist aber ganz und gar falsch, daß die Hebung der materiellen Zustände des Volkes unabhängig von Recht und Freiheit seien, vielmehr werden jene vom Despotismus wie von der Anarchie heruntergebracht und maßlos verschlimmert, während ihre Hebung und Entwickelung allein auf dem Boden einer gesetzlich geordneten Freiheit erwächst. Die Anarchie löst alle Bande auf, versetzt den ganzen Organismus der Gesellschaft in einen fieberhaften Zustand der Entzündung und Zersetzung; der Despotismus fesselt alle Bewegung, unterbindet alle Pulsadern des Lebens, unterdrückt jeden Athemzug und schafft so Stockung und Faulniß. Der Herr Bischof mag hierüber lächeln; die Geschichte thut dies nicht. Werfen wir den Blick nur um ein Jahrhundert zurück und hören, was uns die Geschichte von damals z. B. aus Frankreich berichtet: „In der That, der politische wie der ökonomische Zustand war unerträglich. Alles war Privilegium in den Individuen, den Claffen, den Städten, den Provinzen und den Gewerben selbst. Alles war eine Fessel für Industrie und Menschengeist. Die bürgerlichen, geistigen und militärischen Würden gehörten ausschließlich einigen Classen und in diesen Classen einigen Individuen an. Man konnte kein Handwerk und kein Gewerbe ergreifen, wenn nicht unter gewissen Rechtstiteln und unter gewissen pecuniären Bedingungen. Die Städte hatten ihre Privilegien für die Steueranlage, die Erhebung, die Vertheilung der Auflagen und für die Wahl der Magistrate. Selbst die Gnadenbezeugungen, welche durch die Anwartschaften in Familienbesitzthümer umgewandelt waren, erlaubten dem Monarchen fast nicht mehr, Bevorzugungen zu ertheilen. Nur bei einigen Geldgeschenken blieb ihm noch freie Bestimmung, und man hatte gesehen, wie er sich mit dem Herzog von Cvigny wegen der Abschaffung einer unnützen Auflage hatte herumstreiten müssen. Alles war also in wenigen Händen unbeweglich gemacht und überall stand die Minorität der beraubten Majorität gegenüber. Die Abgaben drückten auf eine einzige Classe. Der Adel und der Klerus besaßen ungefähr zwei Drittel der Ländereien; das andere Drittel, im Besitze des Volkes, zahlte dem Könige Steuern, dem Adel eine Masse Feudalverpflichtungen, dem Klerus den Zehnten und ertrug außerdem die Verwüstungen der vornehmen Jäger und des Wildes. Die Consumptionssteuern lasteten auf der Menge und also auf dem Volke. Die Erhebung war willkürlich; die Herren waren unbestraft im Rückstände; das Volk dagegen, mißhandelt, gefangen gesetzt, war dazu verurtheilt, mit seinem Körper für den Mangel am Besitz einzustehen. Es nährte also mit seinem Schweiße, es vertheidigte mit seinem Blute die hohen Classen der Gesellschaft, ohne selbst existiren zu können. Die Bürgerschaft, fleißig, aufgeklärt, weniger unglücklich ohne Zweifel als das Volk, aber das Königreich mit ihrer Industrie bereichernd und es durch ihre Talente verherrlichend, erlangte keinen der Vortheile, auf welche sie Anspruch hatte. Die Gerechtigkeit, welche in einigen Provinzen durch die Herren verwaltet wurde, in den königl. Gerichtsbezirken durch Beamte, welche ihre Stellung erkauften, war langsam, oft parteiisch, immer höchst kostspielig und vor allem grausam in den Criminalverfolgungen. Die persönliche Freiheit wurde durch die Haftbefehle (lettres lle cachet), die Freiheit der Presse durch die königl. Censoren verletzt. — So und nicht viel anders war es in den meisten europäischen Ländern, man müßte denn hinzufügen, daß in einigen die Unterthanen nach fernen Welttheilen als Soldaten für baare Münze verkauft wurden. Der Verfasser wird freilich sagen, daß obige Schilderung auch von einem liberalen Geschichtschreiber, Thiers, abgefaßt sei, aber wir fordern ihn auf, nur einen einzigen Satz zu widerlegen, und wenn Europa jetzt einen ganz andern Anblick bietet, wenn die Rechte und Vortheile ebenso gleich vertheilt sind wie die Pflichten und Lasten, wenn alle Bahnen des Lebens jedem eröffnet sind, dem Gott die Kraft und sein eigner Geist den Willen verliehen hat, wenn Staatsdienste, Wissenschaft, Kunst, Handwerk, Handel und jedes Gewerbe allen offenstehen, um durch kräftiges und redliches Streben zu gedeihlichen Zielen zu kommen, zu schaffen und zu wirken, wie sie es vermögen, wenn ein jeder zum freien Eigenthümer werden kann, wenn

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