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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-08-23 · Heft 35 (23.8.1864) · p. Seite 549

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 35 (23.8.1864)
Date
1864-08-23
Page
Seite 549 (sequence 11)
Language
German
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34S ziehen ass für Einwilligung zur Chaliza ans erlaubten Rechtsgründen etwas empfangen konnte, da es sich um eine dem Verkehr entzogene Sache handelte und das pariser Sanhedrin längst den Grundsatz ausgesprochen hat, daß alle etwaigen jüdischen Satzungen, welche dem Staatsgesetze zuwiderlaufe«, nichtig sind, da das mosaische Recht keine anderen Grundsätze kannte, als solche, welche dem Staatsgesetze conform sind rc. rc." Daß die Kunde von dieser Chalizageschichte hier mit ungläubig staunender Verwunderung ausgenommen wurde, braucht gewiß nicht besonders versichert zu werden. Wir aber rufen aus: wie lange soll ein so fauler Fleck an unserer heil. Religion noch geduldet werden? L. S. Preußen. Berlin, 12. August. Die „V. Z." berichtet: Am 11. beging der um die Wissenschaft des Judenthums hochverdiente Gelehrte Dr. Leopold Zunz in hoher geistiger und körperlicher Rüstigkeit seinen 70. Geburtstag. Von verschiedenen Seiten wurde dieser Tag festlich begangen und von nah und fern wurden dem Gefeierten Glückwünsche wie Beweise der Liebe und Verehrung. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde, der Zunz wohl 50 Jahre angehört, ließ demselben durch 2 seiner Mitglieder eine Glückwunsch-Adresse überreichen, außerdem hatte sich noch aus den achtbarsten Männern der Gemeinde ein Verein gebildet, der zur Feier des Tages einen Zunz-Fonds gesammelt chatte, dessen Zinsertrag demZunz'schen Ehepaare zufällt und nach dem Ableben desselben einer ihm von Zunz zu gebenden Bestimmung dienen soll. (Wie wir hören, soll der Fonds sich auf 10,000 Thlr. belaufen.) Aus Mittelschlesien, im August. (Privatmitth.) Die Partcikämpfe in Breslau spielen im Lager Jeschuruns, dem Himmel seis gedankt, keine Rolle mehr und auf dem Wege friedlicher Fortentwickelung wird schon manch Gutes gefördert. Die «gegenseitige Duldsamkeit der Parteien führt auf der einen Seite die Hyper-Orthodoxen und auf der andern Seite hie rastlosen Vorwärtsstürmer immermehr ins rechte Geleise, d. h. zur Einsicht und zur Religiosität. — Das Seminar allda wirkt immer segensreicher, indem von da aus dem religiösen Leben aufs neue Halt und Gestalt gegeben wird. Der Gottesdienst in der Geiger'schen Synagoge wird nach der bisherigen Weise fortgeleitet und der ebenso talentvolle wie berufseifrige Vorsänger Deutsch entwickelt immermchr Geschicklichkeit in seinem Fache. So «löge der Geist des Friedens und der Liebe, des Wohlthuns und aller israelitischen Tugenden sich immer besser entfalten und seine Herrschaft ausdehnen über diese Gemeinde. Von Breslau aus wird hoffentlich bald eine veredelte Synagogen-Cultur sich verbreiten über ganz Schlesien, welche des bisherigen Zwiespalts wegen, der so lange Jahre in dieser Gemeinde andauerte, nicht erfolgen konnte. In der kleinen Gemeinde Schweidnitz besteht schon seit dem Jahre 1853 ein ziemlich geregelter Gottesdienst, mit Predigt verbunden, und noch manche andere Gemeinde in der dortigen Umgegend bekundet ein gutes Streben; allein im ganzen sieht es in dieser Hinsicht in Mittelschlesien noch sehr mittelmäßig aus. Dahingegen scheint es in Oberschlesien stark zu tagen; denn die dortigen Gemeinden sind sehr darauf bedacht, gute Cultusbeamten anzusteüen und sie so zu besolden, daß sie ein sorgenfreies Auskommen haben. - So hat die Gemeinde Rosenberg den bisherigen Religionslehrer und Prediger Seeligsohn zu Schweidnitz mit einem guten Gehalt angestellt, und man kann ihr in der That zu dieser Acquisition gratuliren. Seeligsohn ist ein vortrefflicher Mensch und besitzt alle Tugenden eines würdigen Gemeindeführers. Durch seine Friedensliebe, seine innige Theilnahme an allem, was in der Gemeinde vergeht, ist er ein aufrichtiger Freund aller Angehörigen der Gemeinde. Den Schulkindern begegnet er mit väterlicher Liebe und Schreiber dieses kennt viele seiner früheren Schüler. Möge sich Hr. Seeligsohn in seiner neuen Gemeinde der ihm gebührenden Anerkennung stets zu erfreuen haben und ohne Störung und Hindernisse seine Berufspflichten in Freude erfüllen können. St. Oesterreichischer Kaiserstaat. Krakau, 9. August. (Presse.) An dem Orte, wo die im Gerichtssaale sich abspielenden Schlußscenen mitgetheilt werden, dürfte vielleicht auch eine vom coufessionell u Standpunkte abgefaßte Zusammenstellung der im verflossenen Jahre von den Gerichten unseres Kronlandes abgeurtheilten Verbrechen und Vergehen einiges Interesse bieten. Die Zahl der Juden in unserm Kronlande ist bekanntlich eine sehr bedeutende; nachstehende, aus amtlichen Quellen geschöpfte Zusammenstellung wird nun vielleicht beitragen, die Borurtheile zu zerstreuen, 35**

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