Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 35 (23.8.1864)
- Date
- 1864-08-23
- Page
- Seite 547 (sequence 9)
- Language
- German
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547 Moses war der Schwagerehe gewiß nicht gewogen, wovon seine Bestimmungen in 3 Mos. 18 (16) und 20 )21) genügendes Zeugniß geben; aber er glaubte gewiß, die mit den socialen Ueberlieferungen des Volkes so tief verwachsene Sitte schonen zu müssen und milderte nur den barbarischen Despotismus des Levirats, der den Namen Onan einer unsterblichen Schande preisgegeben hat, durch die von Philippson trefflich sogenannte „Rechtswohlthat" der Chaliza. Seit dem Verluste Kanaans hat die Leviratsehe jeden Sinn verloren — seit der Synode von Worms ist dieselbe mit der dem Familienleben der Juden so sehr widerstrebenden Polygamie dem Anathema verfallen. Die freie Gattenwahl, das unveräußerliche Recht der freien Persönlichkeit, ist jüdische Sitte geworden. Die Landesgesetze verbieten die Schwagerehe — stempeln die Doppelehe zum Verbrechen. Aber die Chaliza will nicht weichen! Der Schwager, möglicherweise schon verehelicht, wie das in dem hiesigen Processe der Fall gewesen ist, kann und darf die Witwe des Bruders nicht ehelichen, kann und darf, selbst fict iv, nicht als mit ihr verehelicht betrachtet weiden! Und doch — es klingt unglaublich! — soll die junge 20jährige Witwe nicht berechtigt sein, sich ohne den Willen dcö Schwagers zum zweiten Male zu verehelichen! — Solange es dem Schwager beliebt, steht er, selbst den ehelichen Freuden hingegeben, unbekümmert um das Geschick der Witwe seines Bruders, als Gattengespenst, als fictiver Gatte zwischen ihr und dem Verlobten ihrer Wahl. Ihm ist es anheimgegeben, ob das junge Weib die Zukunft im Witwenstande vertrauern oder in einer neuen Ehe den abgerissenen Faden des häuslichen Glückes wieder anknüpfen soll. Ihm hat die Pflicht der Entschwägerung obgelegeei, er ist ohne Chaliza davon entbunden — aber die Witwe kann sich ohne Chaliza nicht vermählen, die zu geben oder zu versagen in der Laune des nach dem Gesetze Mosis eigentlich zur Chaliza Verpflichteten steht! Und diese Chaliza, diese Scheidung der Schwager- Schattenehe, der fictiven Doppelehe — einer Ehe, die nicht geschlossen werden will, nicht darf, nicht kann — verstößt dieselbe nicht gegen alle Vernunft und Sittlichkeit? — Wird die Witwe nicht am Ende lieber auf die religiöse Trauung verzichten, als sich dem unerträglichen Zwange der Chaliza fügen? In einem kürzlich, am 1. und 15. April und am 23. Juni, hier verhandelten Processe lernten wir wiederum die Chaliza kennen, und zwar in ihrer abschreckendsten Gestalt. Bedauern müssen wir nur, die lebhaft geführten umfassenden Debatten mit allen ihren interessanten Einzelnheiten nicht wiedergeben zu können und uns auf die farbloseste Skizze nebst Mittheilung einiger Erwägungsgründe des Endurtheils beschränken zu müssen. Eine junge hiesige Dame von guter Familie vermählte sich im Jänner 1859 unter Beobachtung der bürgerlichen und religiösen Formen mit A. M. aus dem Preußischen. DasBündniß war von kurzer Dauer. Schon am 2. Juli desselben Jahres ward es durch den Tod des Ehegatten aufgelöst. Der Bruder des Dahingeschiedenen, I. M., ließ sich von seinen miterbberechtigten Eltern und Geschwistern dessen Derlassenschaft übertragen, fand sich mit der vereinsamten Witwe wegen ihres eingebrachten Vermögens ab und verschaffte sich zur Tilgung der Abfindungssumme 6 Termine mit dem Versprechen eines Zinses von 3 Procent. Die Witwe kehrte zu den Eltern zurück. Mehrere Jahre verflossen und dieselbe, noch in voller Jugendblüthe, fand Gelegenheit, sich unter günstigen Umständen-wieder zu vermählen. Alle Vorbereitungen zum Abschluß der Ehe waren getroffen, als man plötzlich erfuhr, der Rabbiner werde den kirchlichen Segen nicht ertheilen, ohne daß die Witwe zuvor von ihrem Schwager I. M. Chaliza bekommen habe. Nicht geneigt, das künftige Lebensglück der Tochter von der Laune dieses Mannes abhängig zu machen, wandte sich der Vater der Witwe brieflich an mehrere der aufgeklärtesten Rabbiner unserer Zeit, mit der Bitte, die Trauung ohne Chaliza vorzunehmen. Die Herren antworteten sehr freundlich — hatten nicht Worte genug, um die Chaliza zu verdammen — nannten dieselbe „eine wahre Schmach und Herabwürdigung unserer heiligen und reinen Gotteslehre" — „eine höchst unästhetische, zum baaren Unsinn gewordene Ceremonie" — lehnten aber ab, um nicht als Neologen angeklagt und verlästert zu werden. Was war zu machen? Zu religiös, um auf die religiöse Trauung zu verzichten, mußten die Verlobten sich der Chaliza zu vergewissern suchen. Eine Correspondenz entspann sich nun zwischen dem Vater der Witwe und ihrem Schwager, I. M., welche die Zusammenkunft des letzteren mit ihr an hiesigem Orte 35