Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 35 (23.8.1864)
- Date
- 1864-08-23
- Page
- Seite 543 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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543 Wir sind dir mit Gnaden gewogen. Gegeben Bonn am 9. April 1793/' Die Aufschrift lautet: „Dem Ehrsam und Hochgelehrten Unfern Amtsverwalter und Hofkam» merrath Boosfeld, Bonn/' Solche Fürsorge wurde noch vor 70 Jahren angewendet, zu verhüten, daß kein Jude außerhalb der Judengaffe wohne; als ein Gnadenact wurde es angesehen, daß man einem Juden behufs der Restauration seines Hauses so lange außerhalb der überfüllten Judengasse zu wohnen gestattete, wie der Bau dauerte. Aber man machte die Bedingung, daß er nur ganz in der Nähe der Judengasse wohnen durfte, und stellte einen Aussetzer über den Fortgang des Baues, damit dieser soviel wie möglich beschleunigt werde, als ob es eine Entweihung der Stadt wäre oder ihr den größten Nachtheil brächte, wenn ein Jude eine längere Zeit außerhalb der Judengasse wohnte.*) Jndeß hat der Kurfürst-Erzbischof wohl kaum als solcher den Bau des Hauses erlebt, da die Franzosen im October 1794 in Bonn einrückten und dem ganzen verrotteten Schwindel des mittelalterlichen Verkehrswesens, in sonders auch der Absperrung der Juden in Judengassen ein Ende machten. Wir haben in voriger Nummer aus der Schrift von Heinrich Brugsch mehreres aus neuerdings entzifferten Papyrusrollen mitgetheilt, das zur Vergleichung mit der h. Schrift auffordert. Neben diesen Rollen sind es die Inschriften, die. auf den Wänden der Gräber angebracht sind, die ein großes Interesse haben und vielen Aufschluß über die Weise und Verhältnisse des ägyptischen Lebens bieten. Wir heben aus solchen Inschriften Folgendes hervor: Ein ägyptischer Literat, der in der Mitte des 14. Jahrhunderts vor der gewöhnl. Zeitr., also etwas nach der Zeit Mosis lebte, will die Vorzüge seines Standes charakterisiren und schildert zu diesem Zwecke die Lasten und Nachtheile, welche ein Officier und ein Landmann zu tragen hätten. Hinsichtlich des' letzteren sagt die Inschrift: „Warum willst tu die Wissenschaften im Stich lassen und dich mit den Arbeiten des Feldes abmühen? Hast du denn niemals die Lage eines Landmannes in Betracht gezogen? Bevor es ihm vergönnt ist zu *) In vielen anderen deutschen Ländern und Städten hat die Ausschließung aus den meisten Stadttheilen viel später, in einigen sogar erst 1848 aufgehört. ernten, da kommt der Wurm und verzehrt einen Theil des Getreides, einen anderen fressen die Thiere ab, denn zahlreiche Natten zeigen sich auf dem Felde, die Heuschrecke fällt darauf nieder, das Rindvieh frißt hier und da ab und die Sperlinge stehlen soviel sie können. Wacht der Landmann nicht über das, was ihm übrig bleibt auf dem bebauten Felde, so stehlen es ihm die Spitzbuben. Das Eisen am Pflug stumpft sich ab und das Ackerpferd verendet vor Anstrengung beim Ziehen der- Pflugschar. Der Schreiber der Regierung steigt an der Landungsstelle des Dorfes aus, er treibt die Abgabe ein. Die ihn begleitenden Beamten drohen mit Knitteln und die schwarzen Sclaven mit Palmstöcken. Sie schreien ihm entgegen: Gib Korn her als Geschenk für uns! und thut er es nicht, so strecken sie ihn auf den Boden aus und schlagen ihn. Er wird gefesselt, ins Wasser getaucht und mit Gewalt gestoßen. Seine Frau wird vor seinen Augen gebunden und seinen Kindern werden die Kleider genommen. Seine Knechte entfliehen und lassen das Getreide im Stich. Des Literaten Arbeit steht höher als jede andere Beschäftigung. Er braucht sich nicht abzumühen und keine Steuer zu zahlen. Das bedenke wohl!" Hierzu bemerkt Brugsch: „In der Art dieser naiven Erzählung, welche unter anderen den Beweis liefert, daß es mit der Lage der sogenannten Fellachin vor dreitausend Jahren unter den eingeborenen Pharaonen um kein Haar besser gestellt war als heutigen Tages unter türkisch-ägyptischem Regimente." Wir haben dies alles hier angeführt, um zweier wichtigen Bemerkungen willen: 1) daß man die Zustände der Aegypter in der Zeit Mosis wohl beachte und nun den völligen Gegensatz mit der mosaischen Gesetzgebung bemerke. Keine Kasten! Kein Despotismus! Kein stehendes Heer (als Kriegerkaste)! Keine eingeforderten Staatösteuern und erprügelte „Geschenke" für die Beamten! ... Ob die Gesetze Mosis im Detail mehr oder weniger in den nächsten Jahrhunderten zur Ausführung kamen, jene Hauptzüge hatten sie dem israelitischen Volke auf immer eingepragt; 2) wie sehr man auch in Hauptgeboten oder in einzelnen Formen Aehnlichkeiten mit dem Aegypticismus dem Gesetze Mosis nachzuweisen sucht, ja der ägyptischen Geheimlehre auch den Monotheismus zu vindiciren sich bemüht — solche einfache Schilderung wie die obige zeigt den vollkommenen Gegensatz unwiderruflich! Wo völlige Freiheit des gewerblichen Lebens, Selbständigkeit der Gemeinden, nicht blos in Verwaltung sondern auch im Gericht, damit Unmöglichkeit aller Bestechung und Unter-