Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 35 (23.8.1864)
- Date
- 1864-08-23
- Page
- Seite 542 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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542 halten? Lieber soll die Synagoge zum salomonischen Tempel zurückgreifen und Posaune und Flöte einführen. Ei, Herr M. wußte nicht, daß in dem Tempel zu Jerusalem auch eine Orgel gespielt wurde (schon «mp-no» bei Daniel und die Magrefa, die im Talmud beschrieben wird). Und wenn er uns die salomonische Posaune und Flöte wieder geben wollte, warum sorgte er nicht dafür, daß wir auch die salomonische Musik wieder erhielten? Was übrigens die Phrase, daß die Orgel ein „rein christliches" Instrument sei, zu bedeuten habe, das wollen wir nicht noch einmal beleuchten, nachdem wir dies erst 1861 S. 687 in unserem von der berliner Gemeinde geforderten Gutachten gethan haben. Ebenso oberflächlich ist aber auch die Phrase, „der betende Mensch soll ohne alle Vermittelung zu seinem Gott sprechen." Der jüdische Gottesdienst kennt allerdings eine solche Vermittelung, der Vorbeter ist der LU), „der Bote der Gemeine." Wer zu den von diesem recitirten Benedictionen „Amen" spricht, ist so gut, wie wenn er sie selbst gesprochen. Und was heißt das „Vermittelung"? Wenn unsere Seele sich auf den Schwingen der Musik zu Gott erhebt, ist dies eine „Vermittelung" zwischen Gott und Mensch? Wenn sich bei den erschütternden Klängen der Instrumente die Pforten des Herzens öffnen und die verborgenen Gefühle herausströmen und zu Gott emporsteigen, ist dies eine Vermittelung? Ja, eine Vermittelung zur Andacht, nicht aber eine Vermittelung zwischen dem Beter und seinem Gotte! . . Und nun noch die banale Phrase: „wir sollen keine Neuerung machen!" Wahrscheinlich hätte Herr M. uns auch im Ghetto zurückgehalten, um ja keine „Neuerung zu machen" — selbstverständlich mit Ausnahme, daß er die Oper dirigiren dürfe. Wenn solche Herren Jahrzehnte keine Synagoge betreten, wenn sie in derselben gerade so heimisch und betraut sind wie in einer Moschee, wenn sie keine Form, keinen Inhalt, keine Satzung des Judenthums mehr kennen und üben, wenn sie ihre Kinder vom Judenthume abführen — das ist keine Neuerung! Aber den Gottesdienst nach den Bedürfnissen des jetzigen Geschlechts umgestalten — doch ohne daß jene Herren selbst davon incommodirt werden — das ist verwerfliche Neuerung!. . Nein und abermals nein! Wir gestehen solchen Männern durchaus kein Urtheil über unseren Cultus zu — sie mögen in anderen Dingen die competentesien Sachverständigen sein: für das Judenthum und seine Forderungen sind sie weder Sachverständige noch eompetent. Wer nicht im Judenthume und mit ihm lebt, wer sich ganz außerhalb desselben gestellt hat — der hat auch kein Votum in den inneren Angelegenheiten desselben abzugeben. Unsere Leser verstehen, daß es uns hiermit nicht um eine Polemik gegen den verewigten Meyerbeer zu thun ist, sondern nur gegen die hier als sein Urtheil referirte Meinung, und dies war um so nothwendiger, als dieselbe gar nicht zu den Seltenheiten gegenwärtig gehört, als namentlich in Berlin Männer Sitz und Stimme in den jüdischen Gemeindebehörden haben, die auf ähnlicher Stufe zum Judenthume stehen und in gleicher Weise sprechen und handeln, ja diese Meinung praktisch geltend machen und so störend in die Entwickelung der Gemeinde eingreifen. Sich auf der einen Seite völlig verneinend zum Judenthume, namentlich zum orthodoxen Judenthume verhallen, auf der andern Seite für das orthodoxe Judenthum eintreten und es zum Stillstände verurtheilen wollen — das ist ein Widerspruch, der nicht genug ins Klare gestellt werden kann, ein Widerspruch, dessen sich solche in jeder andern Beziehung ehrenwerthe Männer nicht schuldig machen sollten, wenigstens dürften sie nicht in Aemtern verbleiben, wo sie in die Verlegenheit kommen, ihn noch dazu geltend machen zu müssen. Wir wollen keine Mischlinge, sondern entschiedene, in ihrem ganzen Leben consequente Männer! In diesen Tagen kam uns zufällig ein Document zur Hand, das in mehr als einer Beziehung interessant ist, ein Erlaß des letzten Kurfürsten von Köln, der zu Bonn residirte, welcher folgendermaßen lautet: „Maximilian Franz, von Gottes Gnaden Erzbischof zu Köln, des h. römischen Reichs durch Italien Erzkanzler und Kurfürst u. s. w. u. s. w. Ehrsam hochgelehrter lieber Getreuer! Wir haben dem hiesigen Schutzjuden Levi Coppenhagen gnädigst erlaubt, daß er, während der Wiederaufbauung seines in der hiesigen Judengasse gelegenen alten Hauses und bis zu desselben gänzlicher Vollendung, außerhalb der Judengaffe, jedoch nahe an derselben sich eine Wohnung miethen dürfe, ihm aber auch dabei aufgegeben, daß er den Bau seines Hauses unaufhaltlich vornehmen und ununterbrochen zur Vollendung bringen lassen solle. Damit diese beiden Vorbehalte ganz genau erfüllt werden, so erlheilen Wir dir hiermit den gnädigsten Auftrag, darauf von Zeit zu Zeit die Aufsicht zu halten und bei der mindesten Stockung den Coppenhagen zur vorgemeldeten Vollendung mit Nachdruck zu vermögen.