Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 35 (23.8.1864)
- Date
- 1864-08-23
- Page
- Seite 541 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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541 genotten" daselbst zum ersten Male aufgeführt wurden: „Die Ankunft Meyerbeer's in Wien erregte in der damals völlig schallleeren Zeit in Oesterreich ein ungewöhnliches Aufsehen; selbst die Policei machte unwillkürlich Reclame für den berühmten Maestro. Es verdient erzählt zu werden, wie sie dies anstellte. Jeder nach Wien kommende Jude, selbst wenn er ein Oesterreicher war, mußte bei der Policei einen sogenannten „Aufenthaltszettel" gegen Erlag einer Taxe lösen. Der fremde Jude unterschied sich nur dadurch vom österreichischen, daß er zu einem doppelten Betrage verpflichtet war. Wir wissen nicht, auf wessen Zuthun Meyerbeer von dieser Taxe befreit wurde, von deren Entrichtung selbst diejenigen nicht entbunden waren, welche sich in einer Wissenschaft oder Kunst in Wien auszubilden kamen. Als Meyerbeer in das aparte „Judenamt" kam, um den Aufenthaltszettel zu lösen, äußerte der Beamte wörtlich: „O, wir bitten sehr! Wir wissen, wie wir einen Cavalier zu behandeln haben. Herr von Meyerbeer zahlen keine Judensteuer." Offenbar hatte die Policei mehr den königl. preußischen General-Musikdirector und den Ritter hoher Orden als das Genie im Auge, d. h. nicht in ihrem Auge, warum hätte sie sonst den Cavalier so besonders devot betont! Diese vormärzlichen Religionssteuer-Bolleten, welche, um den Zuzug von concurrirenden Juden zu erschweren, auf den Rath eines jüdischen Banquiers, des Freiherrn v. Eskeles, eingeführt worden waren,*) spielten in der Familie Meyerbeer eine besondere Rolle, und wir erzählen hier zum ersten Male gedruckt eine Begebenheit, deren Held viele Jahre zuvor ein Oheim Meyerbeer's war. Dieser reiste zu seinem Vergnügen nach Wien. Er fuhr mit Extrapost und hatte vier Pferde seinem Wagen vorgespannt. An der Grenzlinie der Stadt angelangt, übergab ihm der Policei- Wachposten, nach Abnahme des Passes, einen blauen Empfangsschein — Christen und Mahomedaner erhielten zum Unterschiede einen weißen — auf dem zu lesen war, daß jeder Israelit eine Taxe für den Aufenthalt in Wien zu bezahlen habe. „Umkehrenrief der erzürnte Banquier dem Postillon zu, und ohne Wien zu betreten, wo zahlreiche Freunde seiner harrten, reiste er *) Herr Dr. G. Wolfs bestreitet dies in einer Zuschrift an die Presse, indem jene Bolleten auf den Rath der Hofkanzlei eingeführt worden seien, um aus dem Einkommen derselben die Beamten des Judenamtes zu salariren. wieder seinem preußischen Vaterlande zu. Dies war derselbe Herr Beer, der seinem Neffen später sein großes Vermögen vererbte und an die Erbschaft die Bedingung knüpfte, daß er der jüdischen Religion treu bleiben müsse. Ihm zu Ehren fügte der dankbare Nesse Meyer den Namen Beer bei und nannte sich seitdem Meyerbeer."*) Am Schluffe seines Artikels schreibt Frankl: „Ich selbst kam mit Meyerbeer, außer im brieflichen, nur noch einmal in persönlichen Verkehr, und zwar in Berlin. Ich hatte die Aufgabe, ihn um eine Composition zur Einweihung des neuen israelitischen Beihauses in Wien zu bitten, und Lheile, weil es so selten vorkam, daß Meyerbeer sich über confessionelle Gegenstände aussprach, hier seine Ansicht über Musik in der Synagoge mit.. „Sie werden doch", sagte er, „keine Orgel in der Synagoge einführen? Das ist ein rein christliches Instrument. Und dann! Ich rechne mir es als ein großes Verdienst an, daß ich in Uebereinstimmung mit Mendelssohn-Bartholdy im protestantischen Dome in Berlin nur einen singenden Chor eingeführt habe. Der betende Mensch soll ohne alle Vermittelung zu seinem Gott sprechen. Nun halten das so die Juden seit Zerstörung des Tempels; es ist so eingebürgert durch zwei Jahrtausende. Wir sollen keine Neuerung machen. Wenn aber durchaus andere Musik verlangt wird, so müßte es, nach meiner Ansicht, eine von Posaunen und Flöten herrührende sein, wie sie im salomon'schen Tempel erscholl. Die Menschenftimme ist aber das Erschütterndste!" — Herr Dr. Fr. fügt nicht hinzu, ob M. den Wunsch der Gemeinde erfüllt habe — soviel wir wissen, nicht — es war ihm vielleicht zu viel „Neuerung", seine Compositionen, für die doch nur ans den Brettern Platz war, in eine Synagoge einzuführen. Was doch solche Leute, die weder Juden noch Christen sind, für die Conservirung der Kirche und der Synagoge Besorgniß tragen! Aus der Kirche will er die Orgel hinausschaffen, ob schon sie „ein rein christliches Instrument" sein soll, und in die Synagoge nicht hineinlassen, weil sie ein „rein christliches Instrument" sein soll, — wahrscheinlich damit M. sie allein auf seiner Bühne habe, denn bekanntlich hat M. keine Oper geschrieben, in welcher nicht die Orgel wiederholt vorkommt. Sollte man etwa seine Bühne für eine Kirche *) Wie gewissenhaft Meyerbeer diese Verfügung seines Oheims ausführte, weiß man, denn er blieb — für seine eigene Person dem Namen nach Jude. Die Redaction. 35*