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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-08-16 · Heft 34 (16.8.1864) · p. Seite 527

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 34 (16.8.1864)
Date
1864-08-16
Page
Seite 527 (sequence 5)
Language
German
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527 nichts von Joseph wußte. Hieraus ergibt sich, daß Joseph nicht an Len Hof eines wirklichen ägyptischen Pharao gekommen, sondern bei einem jener semitischen Herrscher, die in Tanis (Zoan) residirten und ägyptische Cultur angenommen. Nach dem Sturze jener hatten die wirklich ägyptischen Pharaonen keine Sympathie für die im Lande gebliebenen Freunde jener Usurpatoren, sondern bedrückten sie, was unter Ramses II. und noch mehr unter seinem Nachfolger ein unerträgliches Maß erreichte. Moses wurde unter Ramses II. geboren, unter dessen Nachfolger Menephthes fand der Auszug der Israeliten statt, wobei Moses 80 Jahre alt war. Es ist ein sehr merkwürdiger Vertrag dieser Zeit erhalten, welchen im einundzwanzigsten Jahre seiner Herrschaft Ramses II. mit dem Könige der Hethiter Chetasar abschloß. Dieser Vertrag, einer steinernen Wand in Theben eingeprägt, setzt ein Schutz- und Trutzbündniß beider Könige und Völker, der Aeghpter und der Hethiter, fest und enthält unter anderen folgende wichtige Stelle: „Wenn die Unterthanen des Königs Ramses zum König der Hethiter kommen, so soll der König der Hethiter sie nicht aufnehmen, sondern dieselben zwingen, zum Ramses, dem Könige Aegyptens, zurückzukehren." Diese Worte des Vertrages erweisen, daß Ramses II. im eigenen Lande nicht Herr und Meister jeder politischen Bewegung war, daß unter seiner Herrschaft die Bevölkerung eine verschiedenartige gewesen und sich daher bei dem von ihm ausgeübten Drucke viele bewogen finden konnte, das Land zu verlassen. Und nun vergleiche man hiermit 2 Mos. 1, 10., um die unzweideutige Uebereinstimmung zu erkennen. Dies ist es, was wir Wichtiges aus der Abhandlung des Herrn Brugsch hervorzuheben haben. Es ist nicht viel, aber hat doch in seiner Einfachheit und in dem ungezwungenen Zusammenhänge mit den Berichten der h. Schrift eine außerordentliche Wichtigkeit und Beweiskraft. Die geschichtliche Gewißheit der -Berichte der h. Schrift wird dadurch unzweifelhaft und die Meinung derer zu Schanden, welche die biblischen Relationen so gern nur als Sagen und Legenden behandeln. Wer weiß es nicht, daß gerade in kleinen Zügen, die sich übereinstimmend in einander ganz fremden Denkmälern finden, die sicherste Bürgschaft gefunden wird. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 7. August. Moise et 3e Talmud par Alexandre Weill. (Fortsetzung.) In dem umfänglichen Abschnitt über das mosaische Fundamentalgesetz will Herr Weill auseinandersetzen, daß das Princip derselben sich auf die vier Worte beschränkte: „Gerechtigkeit, Freiheit, Verantwortlichkeit und Solidarität." Wir wollen nicht mit ihm darüber hadern, daß er Verantwortlichkeit noch außer der Gerechtigkeit aufführt, da letztere ohne erstere nicht gedacht werden kann, daher die erstere von der letzteren prä- und subsumirt wird. Was Hr. W. zum Erweise und im Detail anführt, enthalt nur bereits Be- und Anerkanntes, hier und da mit einigen guten Apercus vermehrt; dagegen fehlt ihm die systematische Klarheit und Uebersichtlichkeit und noch mehr die Gründlichkeit und Ausführlichkeit, wie wir sie z. B. in Saalschütz' Mosaisches Recht finden. Mögen wir daher Herrn W. für die Verbreitung dieser Ansichten in gewissen Kreisen dankbar sein, so wird dies jedoch durch die irrtümliche Grundanschauung und die vielen falschen Ansichten im Detail allzusehr aufgehoben. Wir haben im vorigen Artikel (Nr. 28) gezeigt, wie Hr. W. gegen den Begriff der Sündenvergebung eingenommen ist und wie sehr er hierbei in eine gänzliche Verkennung aller psychologischen Wahrheit gerathen ist. Fragen wir aber, was bewegt denn Hrn W. hierzu? so finden wir die Ursache in der Anschauung von Gott, die er selbst hat und sie Moses imputirt, während sie doch mit der Lehre Mosis in völligem Widerspruch steht. Er sagt: „Gott ist das Gesetz, das unveränderliche, unbewegliche (immuablc) Gesetz", darum kann Gott nur gerecht sein, aber nicht verzeihen; verzeihen ist Willkür, und die kann daö Gesetz nicht zulasten. Ueber den falschen Schluß in letzterem haben wir schon im vor. Artikel gesprochen. Wie aber, wenn Gott das Gesetz ist, wie kann man von ihm sagen, daß er gerecht sei, daß er richte, daß er strafe? Unter Gesetz kann Herr W. doch nichts weiter als den unveränderlichen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung verstehen und etwas anderes versteht er auch nicht darunter; denn er setzt immer wieder auseinander, daß jede gute That ihre guten, jede böse That ihre bösen Folgen nach sich ziehe. Dieser unveränderliche Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung ist aber nichts anderes als Nothwendigkeit; Nothwendigkeit ist aber keine freie Thätigkeil, kein Ausftuß einer freien Thätigkeit und somit

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