Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 33 (9.8.1864)
- Date
- 1864-08-09
- Page
- Seite 515 (sequence 9)
- Language
- German
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515 Horst das Verhalten seines College», des Herrn von Hammerstein, unseres Ministers des.Inneren. Als nämlich hei den Rcformverhandlungen über die Provinziallandschasten die Ritterschaften sich der Absicht, die Nichtchristen für wählbar zu erklären , widersetzten, erklärte derselbe in der einen und sein Comnnssar in der anderen Provinziallandschafts-Versammlung, daß die Regierung die Ausschließung der Israeliten nicht gestatten werde, weil sie verfassungswidrig sei, und daß sie die revidirten Verfassungsurkunden mit einer solchen verfassungswidrigen Bestimmung nicht publiciren werde. Allein die erste Kammer, welche sich dieser Erklärung hätte erinnern und die Theorie des Herrn Windthorst von der Regel und ihrer Ausnahme hätte verwerfen sollen, hat es vorgezogen, die Petitionen der Synagogen-Gemeinden ganz unbeachtet zu lassen, und es hängt demnach vorläufig ganz von dem Ermessen der Regierung ab, ob sie diese Bittschriften dem Beschlüsse der zweiten Kammer gemäß berücksichtigen will oder nicht. Einen sehr günstigen Nachweis über die'Moralität der Juden unseres Königreichs liefern die von unserem Justizministerium veröffentlichten „Mittheilungen zur Statistik der Strafrechtspflege im Königreich Hannover während des Jahres 1862", nach denen ein angeklagter Inländer auf 12,085 Juden, 8819- Reformirte, 6852 Lutheraner und 5988 Katholiken kam. Unlängst hat eine hier bestehende jüdische Buchdruckerei Veranlassung zu einer sehr wichtigen Aenderung unseres Gewerbegesetzes gegeben. Dem Besitzer jener Officin nämlich, Herrn H. Fridberg, dem es in kurzer Zeit durch Geschicklichkeit und Fleiß gelungen war, sein Geschäft recht sehr emporzubringen, sollte es nach Gottes Rathschlusse nicht vergönnt sein, sich lange der Früchte seiner Mühen zu erfreuen; er starb vor etwa einem halben Jahre und seine beide» hier lebenden Brüder wollten das im besten Gange befindliche Geschäft nicht eingehen lassen, sondern für ihre Rechnung weiterführen. Nun wird aber in unserem Königreiche seit 1848 einem Buchdrucker nur dann eine Concession ertheilt, wenn er zuvor einen Fähigkeitsnachweis geliefert hat, und da die gedachten Brüder, welche das in Rede stehende Gewerbe nicht erlernt hatten, einen solchen nicht zu liefern vermochten, so kamen sie bei dem Magistrate um Dispens von demselben ein. Dieser wurde ihnen auch insbesondere durch die thatkräftige Unterstützung des Herrn Senator Culemann, dessen Verwendung eine um so rühmenswerthere Anerkennung verdient, als er selbst Buchdruckereibesitzer ist, bereitwilligst ertheilt; allein die anderen hiesigen Buchdrucker, , welche sich diese Concurrenz gern vom Halse schaffen wollten, remonstrirten gegen diesen Dispens zuerst bei dem Magistrate, und als ihnen dies nichts half, auch noch bei der Landdrostei, woselbst sie jedoch ebenfalls abgewiesen wurden. Nunmehr aber wendeten sich sämmtliche Buchdruckereigehilfen an das Bürger- Vorsteher-Collegium und baten um gänzlichen Erlaß des Fähigkeitsnachweises bei künftiger Eröffnung von Officinen und nachdem das genannte Collegium dieser Bitte stattgegeben hatte, ist kürzlich auch der Magistrat diesem Beschlüsse beigetreten. Somit hat der Fridberg'- sche Fall zwar zunächst nur Veranlassung zu einer Aenderung des Gewerbegesetzes in Beziehung auf Buchdruckereien gegeben; allein es ist kaum zweifelhaft, daß gleiche Beschlüsse, wie für die Buchdrucker, nicht auch demnächst für die anderen seit 1848 dem Fähigkeits- Nachweise unterworfenen Gewerbe erreicht werden sollten. Für den seit heute hier tagenden hannoverschen Handelstag ist von der Handels-Corporation zu Hagen der hiesige Grossist Herr Israel Meyerhof zum Deputirten erwählt worden. Von der unlängst zu Braunschweig geschlossenen Landes-Versammlung ist unter anderm die Aufnahme des jüdischen Geistlichen der Stadt Braunschweig in das'Wahlcollegium der der Grund- und Gewerbesteuer nicht unterworfenen Berufsstände beschlossen worden. Preußen. Berlin, 12. Juli. Die „V. Z." schreibt: Der Policeirath Niederstetter, Vorsteher des ländlichen Policeiamts in Danzig, ist bekanntlich zur Disposition gestellt worden, und zwar, wie jetzt berichtet wird, infolge mehrfacher zwischen demselben und dem Herrn Landrath von Brauchitsch entstandener Differenzen, u. a. namentlich in der Angelegenheit des Schulzen Moses Lewy in Löblau. Herr N. weigerte sich nämlich, den Auftrag des Herrn v. B. auszuführen, dem Schulzen Lewy das Amt abzunehmen, und recurrirte an die königliche Regierung, wenngleich ohne Erfolg. Inzwischen hatte der danziger Magistrat erklärt, daß er als Gutsherrschaft das dem ländlichen Polizeiamt nur unter der Bedingung des jederzeitigen Widerrufs einstweilen überlassene Recht zur Ernennung der Ober« 33