Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-08-09 · Heft 33 (9.8.1864) · p. Seite 513

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 33 (9.8.1864)
Date
1864-08-09
Page
Seite 513 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226418-3226452--22353-3259620
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

513 deutlichsten auch aus dem Wunsche hervor, der zu Hohenbuch für die Ausdehnung der Kirchenzucht ausgesprochen worden ist. Solche Bestrebungen lassen sich weder mit der Geistesnoch mit der Gewissensfreiheit vereinigen. So ist in jener Versammlung, um einen weiteren Beleg anzuführen, auch der Beschluß gefaßt worden, daß zu Mitgliedern der israelit. Oberkirchenbehörde nur solche Israeliten gewählt werden dürfen, welche durch ihr äußeres Leben jüdische Religiosität bethätigen. Wir wünschen zwar auch, daß die Mitglieder dieses Collegiums neben der nöthigen Intelligenz und Bildung auch Sinn und Herz für das Judenthum bewähren. Allein das Verlangen jener Partei ist ein ganz anderes, als es scheint. Davon wurde von ihr kein Wort erwähnt, daß man Männer von Intelligenz und Bildung in dieses Collegium wünsche; es wurde vielmehr alles Gewicht auf das „äußere Leben", welches in der That oft sehr trügen kann, gelegt. Bei diesem Wahlmodus würden dann nur noch einige Handelsleute, ein paar jüdische Schulmeister Würtembergs, etwelche Ueberbleibsel der früheren Jeschibos noch berechtigt sein, als Mitglieder jenes Collegiums gewählt zu werden. Bei solchen Bestimmungen würde der talentvollste und rechtschaffenste Israelit, welcher z. B. einmal ein Glas unkoscheren Weines kostete, zur Bekleidung des fraglichen Amtes für unfähig erklärt und ihm dagegen ein unwissender Mensch vorgezozen werden, wenn er nur in religiöser Beziehung äußerlich ganz nach hyperorthodoxen Grundsätzen lebt und handelt. Erkennen wir es dankbar an, daß wir durch die neuere Gesetzgebung hinsichtlich der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unseren übrigen Mitbürgern gleichgestellt wurden, so können wir es um so weniger aufkommen lassen, daß in kirchlicher Beziehung solche Privilegien, beziehungsweise Zurücksetzungen eingeführt und damit der bei weitem größte Theil der Israeliten Würtembergs für wahlunfähig erklärt würde. So wenig das Verlangen unserer christlichen Mitbürger gerechtfertigt wäre, daß bei dem evangelischen Consistorium lediglich Pietisten und bei dem katholischen Kirchenrath blos Vertreter der ultramontanen Richtung angestellt werden, so wenig läßt sich das Verlangen rechtfertigen, Leute der extremsten Richtung, deneu hauptsächlich das äußerliche Ceremoniale das Schiboleth jüdischer Religiosität ist, in die Oberbehörde zu bringen. Was die weiteren Wünsche jener Versammlung betrifft, daß von nun an Confirmation, Predigt uud deutsche Gebete bei Leichen und Beschneidungen rc. blos facultativen Charakter haben sollen, das überlassen wir dem Urtheil eines jeden Besserdenkenden. Schließlich können wir jedoch die Thatsache mittheilen, daß der in No. 10 dieser Zeitung von einem gewissen H. Löwe aus Freudenthal so gepriesene zahlreiche Anhang sich indessen sehr vermindert hat. Beweis dafür war die geringe Theilnahme an der hohenbucher Versammlung, die nur einige dreißig Mann zählte, worunter nicht wenige aus bloßer Neugierde zugegen waren. Wie konnte es auch anders sein? Gar viele derjenigen, welche jene frühere Petition an unsere Ständekammer unterschrieben, wußten gar nicht, warum es sich eigentlich handele. Es gibt Gemeinden, die dem Einsender dieses bekannt sind, wo man die Petition in der Art zu colportiren wußte, daß die meisten, welche der Petition beitraten, dieselbe nicht gelesen haben. Gar vielen jener Subscribenten sind indessen die Schuppen von den Augen gefallen und es bedurfte nur einer geringen Anregung, daß sie ihre Unterschrift zurücknehmen, wie dies bereits von mehreren geschehen ist. Es läßt sich daher im allgemeinen von dem gesunden Sinn unserer würtembergischen Glaubensgenossen erwarten, daß sich derselbe weder durch leere Phrasen ferner beirren lassen, noch solchen Zuständen wieder Eingang verschaffen werde, welche lediglich den mittelalterlichen Zeiten angehören. Wir sehen daher ruhig der Zukunft entgegen; denn „Licht wird doch nicht Finsterniß." Stuttgart, 24. Juli. (Privatmitth.) Die No. 27 der Allg. Zeitg. d. Jdth. hat in einem „Vom Neckar" mitgetheilten Berichte die Beschlüsse der Israeliten, welche am 6. v. M. in Hohenbuch gefaßt worden sind, betreff, die Reorganisation des Kirchenwesens in Würtemberg, besprochen, zu dessen tatsächlicher Berichtigung ich mich als Vorsitzender jener Vdrsammlung veranlaßt sehe, ohne mich dabei jedoch auf die Verdächtigung unserer angeblich geheimen Absichten einzulassen, die jener Einsender in seinen kritischen Bemerkungen gegen uns sich erlaubt hat. Der Einsender läßt uns nämlich in Ziffer 3) nicht blos beschließen, daß einer dissentirenden Minorität die Abhaltung eines besonderen öffentlichen Gottesdienstes nicht verweigert werden dürfe, waS wir allerdings verlange», sondern er läßt uns in seinen Folgerungen ungerechter Weise hinzusetzen, daß dann die Gemeinde

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.