Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 33 (9.8.1864)
- Date
- 1864-08-09
- Page
- Seite 512 (sequence 6)
- Language
- German
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der» allgemeines Interesse im Entwicklungsgänge unserer jüdischen Verhältnisse hat, noch einmal zurückzukommen. Im Jahre 1838 hat unsere israelit. Oberkirchenbehörde, um verschiedenen Uebelständen abzuhelfen, die Würde und die Ordnung bei dem öffentlichen Gottesdienste wieder herzustellen und eine Gleichförmigkeit zu erzielen, mit Zustimmung sämmtlicher Rabbinen des Landes, auf Grund der bestehenden Liturgie, eine Gottesdienst-Ordnung festgesetzt. Wie unter jenen Rabbinen mehrere, die noch der älteren Theologenschule angehörten, so war damals wohl auch jeder andere aufrichtig fromme Israelit, dem es ernstlich darum zu thun war, den Glauben zu erhalten und zu befestigen und den religiösen Sinn zu beleben, mit dieser neuen Einrichtung wohl zufrieden. Erst seit neuerer Zeit agirten einige jüdische Handelsleute und Schullehrer gegen unsere kirchlichen Angelegenheiten, und da ihre Petition an unsere Ständekammer den beabsichtigten Erfolg nicht erreichte, vereinigten sie sich zu Hohenbuch, um die Wünsche zu berathen, welche sie beim königl. Ministerium vorzubringen beabsichtigen. Auf dasjenige, was sie dort beschlossen haben, kann man das bekannte lessing'sche Urtheil anwenden: „Es enthält Gutes und Neues; nur schade, daß das Neue nicht gut und das Gute nicht neu ist." Es wurde nämlich hinsichtlich der Personalsteuer, der Ausbildung der Schullehrer und der Wahl der Kirchenvorsteher einiges vorgebracht, was als Wunsch sämmtlicher Israeliten schon ausgesprochen war und wozu ein Sonderbündniß keineswegs nöthig gewesen wäre. Die Führer jener Partei sind zwar nach gerade auch zu der Einsicht gelangt, daß man sich im allgemeinen bei uns in keiner Weise mehr nach den mittelalterlichen Verhältnissen zurücksehne, sie standen auch davon ab, die polnische Synagoge als Ideal ihrer Wünsche darzustellen, wie dies in ihrer früheren Petition der Fall war; sie wollen nun auch eine kirchliche Oberbehörde bestehen lassen, wenn dieselbe lediglich mit Männern ihresgleichen besetzt und deren Amtsthätigkcit blos aus das Administrative beschränkt wird, dagegen in allen Cultus- und Ritual-Angelegenheiten in den einzelnen Gemeinden die Parnasim unumschränkt herrschen dürfen. Doch haben die Mitglieder jener Versammlung auch verschiedene andere reactionäre Wünsche conservirt, daß, wenn solche verwirklicht würden, wir, wie in der Correspondenz von No. 26 treffend bemerkt ist, zu der gefährlichsten Zersetzung, zu Hader und Unfrieden und zu Zuständen kämen, denen wir kaum mühsam entronnen sind. Um über die Einrichtung des Gottesdienstes nach Majorität und Minorität, welche nicht nur eine unerschöpfliche Quelle von Unordnungen, Jnconvenienzen und Jntriguen, sondern, bei der Kleinheit der meisten würtembergischen Gemeinden, der Ruin für dieselben wäre — um hierüber nichts weiter zu bemerken, um ferner von den Zuständen, welche durch die erwähnte Einrichtung wieder herbcigeführt werden sollen, und von den allenfalls hieraus entstehenden Ausschreitungen, welche unser gottesdienstliches Leben in Verruf gebracht und die Judenschule sprichwörtlich gemacht haben, nicht weiter zureden, so können wir auch den Wunsch jener Versammlung nicht theilen, daß die Rabbinen nicht mehr ex ol'ficio die Vorsitzenden des Kirchenvorsteher- Amtes sein und bei demselben nur eine berathende Stimme haben sollen. Wir glauben vielmehr im allgemeinen, daß deren Intelligenz und Gewissenhaftigkeit für die befriedigende Erledigung der Gemeinde-Angelegenheiten die nöthige Garantie bieten und von denselben weniger zu befürchten sei, daß Verwandtschafts- Rücksichten dabei die Oberhand gewinnen, während die übrigen Mitglieder der Kirchen Vorsteher-Aemter meist solche sind, die einem sogenannten Verwandtschaftshimmel ihre Wahl zu verdanken haben. Wohl schützt jene Partei vor, daß sie eine Gesetzgebung im Sinne der Gewissensfreiheit und darum eine größere Selbständigkeit der Gemeinden verlange, deshalb auch die Functionen der Oberbehörde mehr einzuschränken trachte. Allein dem liegt nichts anderes zum Grunde, als uns der Willkürherrschaft unserer Parnasim wieder preiszugeben und sich dem Beaufsichtigungsrechte so viel als möglich zu entziehen. Wenn auch manche derselben sich nach den Fleischtöpfen Aegyptens zurücksehnen und darnach streben, im Gemeindeleben wieder zur unumschränkten Herrschaft zu gelangen, so sind wir nun, Dank dem Geiste unserer Zeit, an eine andere, eine bessere Behandlungsweise gewöhnt und werden, sich solche Gelüste für die Zukunft sicherlich verrechnen. Was es aber in Wahrheit mit der religiösen Freiheit auf sich hat, welche jene Versammlung „auf ihre Fahne" geschrieben haben soll und die, wie der Corresp. des Beobachters zu berichten die Stirne hatte, gleich „ihr erstes Losungswort" gewesen sei, das geht am