Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 33 (9.8.1864)
- Date
- 1864-08-09
- Page
- Seite 511 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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511 nen dieser Auslassung nur eine Bestätigung hinzufügen, mit dem Wunsche, daß sie beherzigt werde. — Hinsichtlich unserer in No. 27 gegebenen Betrachtungen über das Bibellesen haben wir von mehreren Lehrern und Schulfreunden die volle Zustimmung erhalten. Man macht darauf aufmerksam, daß in der That die jüdische Jugend eine erschreckende Unkenntniß der h. Schrift besitzt und daß zum Beispiel ein ganz durchbildetes jüdisches Mädchen in der Kenntniß der Bibel von dem geringsten Dorfkinde beschämt werde. Die meisten jüdischen Knaben, folglich auch die Jünglinge und Männer, sind viel vertrauter mit der griechischen und römischen Geschichte, mit französischer und englischer Literatur als mit der Geschichte ihres Glaubens und Stammes und mit der' Bibel. Soll dies aufhören, soll eine genaue Kenntniß der heil. Schrift bei den Juden wieder Platz greifen, so kann dies nur durch das Bibellesen in den jüdischen Schulen geschehen, wozu durch die betreffenden Ausgaben der israel. Bibelanstalt jetzt die Hand geboten ist. Denn es ist richtig, daß selbst bei den Knaben das Studium der hebräischen Bibel hierfür nicht ausreichl, weil es sich nach den obwaltenden Umständen auf zu geringe Theile derselben beschränkt. — Ein Lehrer aus dem Badenschen bemerkt, daß es passend sei, z. B. die bezüglichen Stellen der Propheten der Geschichte des israelitischen Reiches einzustreuen, wodurch beides, die Geschichte und die Lectüre der Propheten, an Leben und Verständniß gewinnen würde. — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Mannheim, 24. Juli. (Fr. I.) In den Ernennungen für die Justizorganisation ist ein Princip zur Verwirklichung gelangt, welches gar lange ans der Theorie nicht in die Praxis überzugehen vermochte: eS ist dies die Ernennung von Israeliten zu Richtern. Das Ministerium Stabet hat sich das Verdienst erworben, diesen Schritt der Gerechtigkeit zu vollziehen: der bisherige Advocat Heimerdinger in Karlsruhe ist daselbst zum Kreisgerichts-Rath, der dortige Rechtsanwalt Ellstätter zum Kreisgerichts-Assessor in Mannheim, Referendar Regensburger zum Staatsanwalt in Heidelberg ernannt worden. (Diese Mittheilung wird allen Lesern -eine hohe Freude bereiten. B a d e n ist somit das e r st e d e u t s ch e Land, iy welchem die Gleichstellung vollständig und ohne Interpretation durchgeführt und Juden zum Richteramt zugelassen wurden. — Möge der Osten Deutschlands — wir erinnern an die jüngste Verweigerung in Wien — diesem Beispiele bald folgen!) Stuttgart, 24. Juli. (Privatmitth.) Am 9. d. M., Sabbath mp 's, wurde in allen Synagogen des Landes ein höheren Orts angeordneter Trauergottesdienst für den verewigten König Wilhelm I. abgehalten und wie in den Kirchen über 5 Mos. 32, 3. 4. gepredigt. Seit dem Tode des Königs wird auch an jedem Sabbath nach der Predigt ein angeordnetes Trauergebet gesprochen. Am nächsten Sabbath werden vermöge allerhöchster Entschließung die Personalien höchstdesselben im Hauptgottesdienst verlesen, welches den Schluß der kirchlichen Trauerfeier bilden soll. Man hat es jüdischerseits auffallend gefunden, daß die Trauerfeier, abweichend von den Nachbarländern, an einem Sabbath stattfand. — In der 74. Sitzung der Kammer der Abgeordneten, den 23. d., verlas der Secretär ein kgl. Rescript, wonach das Gesetz über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten die königl. Sanction erhalten habe. Es ist ein gutes Omen, daß die Bestätigung dieses Gesetzes, dessen Einbringung wir unserem verstorbenen König mit so viel anderem unvergeßlich zu verdanken haben, zu den ersten Regierungshandlungen unseres neuen Königs gehört. Die Theilnahme der Israeliten an der Trauerseier war wie bei allen Würtembergern eine allgemeine und innige. 8. Aus Württemberg, im Juli. (Privatmitth.) Aus der Allg. Ztg. des Judenth. wurde es von vielen Lesern derselben gern entnommen, daß darin über die im verflossenen Monate zu Hohenbuch stattgehabte Versammlung wenigstens eine Privatmittheilung enthalten ist, durch welche das Streben derselben näher beleuchtet wurde. Es ist in der That merkwürdig, wie viele Mittel eine gewisse Partei von Israeliten Würtembergs anwendet, um so manche schöne und zweckmäßige Einrichtung, die wir in kirchlicher Beziehung haben, zu Nichte zu machen, und wie wenig von der andern Partei seither geschah, um den Nachtheilen, welche hieraus entstehen könnten, zu steuern. Es möge darum erlaubt sein, auf diese Angelegenheit, die nicht blos locales son-