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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-08-02 · Heft 32 (2.8.1864) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 32 (2.8.1864)
Date
1864-08-02
Page
Seite 500 (sequence 10)
Language
German
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500 ihre Verhältnisse ihnen nur eine geringere Classe erlauben. Man denke hierbei an die zahlreiche Classe heruntergekommener Menschen, die dabei früherer besserer Tage gedenken und denen es schweren Kummer verursacht, sich bei dieser Gelegenheit bloßzustellen. Und dies gerade am Tage der Hochzeit! Man erinnere sich, welch einen Werth unsere alte Satzung auf die Freude legt, die man dem Brautpaare bereitet, so daß sogar die Trauervorschriften davor zurückweichen. — Dieselbe Classificirung findet aber auch zweitens für die religiöse Feier der Leichenbestattungen statt/deren es sieben Classen gibt von 400 Frcs. — 6 Frcs., ja noch mehr, auch drittens für die Mikve, für welche 5 Classen von 6 FrcS. — 60 Centimes bestellt sind. Und blickt man endlich viertens auf die Mizwoth, so sind auch sie ein Eigenthum der Reichen geworden, denn sie sind z. B. am Jom Kippur und Rosch-haschanah auf 1ÜO Frcs. <26^/3 Thlr.) eine jede einzelne und danach hinunter bis zur Woche normirt. Freilich ist hiermit nicht die Aristokratie der Geburt, wohl aber die noch schlimmere Aristokratie des Geldes in die Synagoge ein geführt und daselbst herrschend gemacht. Hinsichtlich des letzteren Punktes wird man sich mit der früheren Unsitte der Mizwothversteigerung entschuldigen. Und wenn diese allerdings um vieles häßlicher war, so schnitt sie doch dem weniger Bemittelten nicht die Gelegenheit ab, so lange mitzubieten, wie es sein Beutel gestattete. Jetzt aber ist ihm der Erwerb einer Mizwah ganz unmöglich gemacht. Am entschiedensten unjüdisch ist aber die Classificirung der Beerdigung, bei der es ein besonderer Vorzug unserer Glaubensgenossenschaft war, die höchste Einfachheit und Einförmigkeit zu bewahren und sich vor jeder Beschämung des Todten und der Leidtragenden zu hüten. Wie viele Gemeinden kenne ich, wo die Trauungsfeierlichkeiten in den Synagogen mit geschmackvollen Einrichtungen, aber für Reich und Arm in gleicher Weise vollzogen werden und die Gemeindekasse die Kosten für die Unbemittelteren trägt — und dies in Deutschland, wo die Gemeinden alle Lasten selbst zu tragen haben, also solcher Finanzquellen bedürfen würden! Wir hegen nicht die Hoffnung, daß durch unsere Klage dieses unjüdische Wesen, dieses den Principien unserer Religion völlig widersprechende Verfahren, das zugleich die Quelle trüber Leidenschaften und des Kummers wird, abgeschafft würde. Aberwir wollten doch andere Gemeinden vor der Nachahmung warnen, und vielleicht daß die jüdischen Zeitschriften von Paris sich der Sache annehmen und sie besprechen. Schweiz. Endingen, 15. Juli. lPrivatmitth.) Ich bin nun im Stande, Ihnen den vollständigen Wortlaut deS französisch-schweizerischen Handelsvertrages, soweit er die Israeliten speciell betrifft, mitzutheilen. Es heißt da Art. 1: „Die Franzosen, ohne Unterschied des Cultus, sind fortan, bezüglich ihres Eigenthums, in jedem Canton der EideSgenossenschast aus dem gleichen Fuß und in der gleichen Weise ausgenommen und gehalten, wie die christlichen Angehörige» der anderen Cantone eS gegenwärtig find oder in Zukunft sein können." Endlich dürfen wir die Hoffnung hegen, daß die ferneren Verträge der Schweiz nicht mehr durch künstliche Clauseln die Beschränkung der Rechte der Israeliten zur Norm machen. Sobald der genannte Vertrag Rechtskraft erhält, fällt auch die bei der Garantie der freien Niederlassung in §. 41 der Bundesverfassung eingeschaltete Bestimmung der christlichen Confession dahin und steht dort, auch ohne Revision, nur noch als ein bedeutungsloser Ueberrest politisch unreifer Zeit. Ein SectionSauSschuß des genfer Nationalinstituts wünscht in einer eingehenden „Denkschrift über Revision deS Schulorganismus" an den StaatSrath unter anderm, daß der Religionsunterricht von allen „confessionellen und dogmatischen" Elementen befreit und auf die großen Principien der Moral zurückgeführt werde, wodurch allein das friedliche Zusammenbestehen verschiedener Consesstonen möglich sei. Dr. Großbritannien. London, 14. Juli. Es ist noch nicht lange her, wo es für ein Vergehen am Liberalismus galt, in dem „Lande der Erbweisheit" irgend etwas unpassend und fehlerhaft zu finden, einen Auswuchs, in welchem der Kreislauf der gesunden Säfte der Gerechtigkeit 'und Freisinnigkeit verstopft sei. Jetzt allerdings thut man die Augen auf und erkennt manches, was anders fein könnte. Einen Beleg hierfür führen wir im folgenden Berichte an. „Ans den Verhandlungen des englischen Unterhauses vom 13. Juli ist als charakteristisch eine kurze De-

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