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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-07-19 · Heft 30 (19.7.1864) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 30 (19.7.1864)
Date
1864-07-19
Page
Seite 468 (sequence 10)
Language
German
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468 Israeliten seit Einführung der Comumnalsteuer (1832) bis heute zu den Cultuskosten der beiden christlichen Confessionen geleistet hätten. Nachdem ermittelt worden, daß dieser Betrag sich auf ungefähr 2000 Thlr. beläuft, hat der Gemeinderath gestern diese Summe als Beisteuer zum Shnagogenbau votirt, ein Beschluß, welcher dem Billigkeitsgesühl und der Duldsamkeit unserer Bürger-Vertretung alle Ehre macht. (Wir können selbstverständlich diesen Beschluß des neußer Stadtverordneten-CollegiumS nur höchlichst beloben und die dortigen Israeliten beglückwünschen. Andererseits geht aus diesem einen Beispiel hervor: wieviel wir Juden an die beiden christlichen Culte zu zahlen haben, ohne daß wir dafür ein Aequivalent erhalten. Die Redaction.) Berlin, 8. Juli. (Privatmitth.) Wie d. Bl. bereits mitgetheilt hat, traten hier fünf Männer zusammen, um einen „Verein für Colonisirung Palästinas durch jüdische Landbauer" hervorzurufen. Ohne sich mit dem bereits zu Frankfurt a/Oder bestehenden Verein gleicher Tendenz und gleichen Namens irgendwie in Verbindung zu bringen, haben diese Herren als provisorisches ComitS auch ein „provisorisches Statut" erlassen, in welchem gesagt wird: „Zweck des Vereins ist, Ländereien in Palästina an geeigneten Stellen anzukausen und dieselben von jüdischen Landbauern bearbeiten zu lassen. Mitglied des Vereins ist ein jeder, der mindestens 2 Thaler jährlich beiträgt oder dem Verein eine Schenkung von mindestens 50 Thalern macht. Die Wirksamkeit des provisorischen Central-Comitßs beschränkt sich vorläufig auf die Einsammlung und Verwaltung der einlaufenden Beiträge und Schenkungen. Sobald das CapitalverMögen des Vereins die Summe von 50,000 Thalern erreicht hat, beruft das Comits eine General-Versammlung sämmtlicher Mitglieder und läßt von derselben ein definitives Statut entwerfen und auf Grund dessen die weitere Verwaltung und Leitung des Vereins festsetzen." Dieses Statut ist von einer Aufforderung begleitet, die in äußerst magerer Fassung nur aussagt, daß weder die Werke der Freigebigkeit und Menschenliebe, welche einzelne Personen in Palästina gestiftet, noch die nach dem heiligen Lande fließenden Geldspenden die Lage der Juden in Palästina bessern können, daß diese vielmehr einer lohnenden Thätigkeit bedürfen und dazu die „Cultur des einst so fruchtbaren, aber durch jahrhündertlange Vernachlässigung verkommenen BodenS" am angemessensten sei. Wir gestehen, daß dieses Verfahren uns kein genügendes zu sein scheint. Wer mit einer so großen Forderung wie ,-vorläufig 50,000 Thaler" für einen so fern liegenden Zweck an das Publicum tritt, der muß vor allem Dokumente heranbringen, aus welchen ersichtlich ist, daß das Comits eine genaue Kenntniß der sachlichen und örtlichen Verhältnisse hat, daß es die angemessensten Verbindungen und vertrauenswürdigsten Agenten besitzt und daß es sich Zusicherungen seitens des Landesherrn und der obrigkeitlichen Behörden zu verschaffen gewußt. Hat man diese nicht, so ist die Aufforderung nur in die blaue Luft hinausgestellt. Man sage nicht: zuerst das Geld, das andere findet sich dann von selbst. Gerade das Gegentheil. Es gibt viele Dinge, wo Geld sehr leicht zu erlangen ist, sich dann aber so viele Schwierigkeiten finden, daß das Geld im günstigsten Falle unanwendbar, in den meisten Fällen verloren ist. Wissen die fünf Comitömitglieder bereits, wie ihr Unternehmen von den Juden in Palästina ausgenommen werden wird? Man hat doch noch nicht vergessen, daß jeder Plan, statt der Almosengelder industrielle Anstalten zu gründen, mit dem „Banne" beantwortet worden. Man entgegne nicht, der und jener in Palästina habe den Plan mit Freuden begrüßt. Es kommt hierbei auf die Ausnahme an, die der Plan bei der großen Menge und ihren Führern findet, denn deren Feindschaft ist für ein junges Unternehmen das Gefährlichste. Hat man sich über Lage, Käuflichkeit und Preis von Grundstücken unterrichtet? Glaubt man von den Behörden begünstigt oder mißliebig angesehen zu werden? Alles dies mußte documentarisch erwiesen werden, weil man erst dadurch eine Bürgschaft für die Verwendbarkeit des Geldes haben würde. Und dann käme erst die zweite, noch , schwierigere Frage, nämlich über das Gelingen des Unternehmens. Hier kommt nämlich die außerordentliche Unsicherheit hinzu, welcher der Landbau in Palästina überhaupt und für die Juden insonders ausgesetzt ist. Abgesehen davon, wie schwankend die politischen Verhältnisse im Oriente überhaupt sind, ist schon der muselmännische Bauer räuberischen Ein- und Ueberfällen ausgesetzt; was würde erst der jüdische Bauer zu ertragen haben, den seine muselmännischen Nachbarn selbst befeinden würden. Sie sehen, daß ich weder die Idee an sich noch daö Comits ir-

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