Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 30 (19.7.1864)
- Date
- 1864-07-19
- Page
- Seite 469 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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469 gendwie bekämpfe. Aber die Schwierigkeiten scheinen mir so groß, daß ich glaube, man thue Unrecht, Geldforderungen an das Publicum zu stellen , bevor die nothwendigen Präliminarien, wie ich sie oben bezeichnet, erledigt und wenigstens einige sichere Punkte gefunden worden, von denen aus die Verwirklichung möglich erscheint. Berlin, 8. Juli. (Privatmitth.) Die „Berl. Res." theilt die gravirendsten Anllagepunkte mit, wegen welcher dem Director Lehmann in Neustettin von Amtswegen der Vorwurf eines bedauerlichen Mangels an Besonnenheit und sittlicher Reife gemacht worden ist. Es waren: 1) der Besuch des frankfurter Schützenfestes; 2) daß Director L. im Jahre 1862 einige Monate lang Mitglied des Turnvereins gewesen sei u. s. w. Als 8) figurirt: „daß er dem jüdischen Militär-Arzte Dr. Ascher nach einem wissenschaftlichen Vortrage desselben in der Aula des Gymnasiums die Hand gegeben habe." (l!j Berlin, 3. Juli. Die wiener „Presse" enthält einen ausführlichen Bericht über den Proceß des Dr. Johann Jacoby. Es ist hier nicht der Ort, diesen Bericht zu reproduciren. Aber um der Schmähungen willen, die von den reactionären Blättern mit Bezug aus diesen Proceß auf die Juden geschleudert werden, heben wir einiges hervor. Der Staatsanwalt hatte seine Anklage erhoben und ausgeführt. Dr. Johann Jacoby erhebt sich hierauf. Die leidende Gestalt des Angeklagten gewinnt trotz seines vorgerückten Alters jenes Leben, das in aufregenden Momenten dem starken Charakter nicht zu fehlen pflegt. Das edle, feingeschnittene Gesicht, daß große kluge Auge und die spärlichen grauen Locken, die über seine Schultern fallen, harmoniren mit dem leidenschaftslosen klangvollen Organe und der ruhigen Haltung der ganzen Gestalt. Er beginnt: Die Rede, um die es sich hier handle, habe er in seiner Eigenschaft als Abgeordneter vor seinen Wählern gesprochen; er habe dies für seine Pflicht gehalten und habe daher die Vermuthung für sich, daß es in der edelsten Absicht und reinsten Gesinnung geschehen sei. Man möge von seinen politischen Principien absehen und nur über Thatsachen urtheilen, da erstere nie Gegenstand einer Anklage sein könnten. Die von der Staatsanwaltschaft angezogenen Stellen enthalten nicht die ihm zur Last gelegten Vergehen. Er habe in seiner Rede gesagt: „Der König will des Landes Wohl", und weiter: „Wir alle, wir ehren und achten jede ehrliche Ueberzeugung, also auch die des Königs Wilhelm I." Dies beweise zur Genüge, daß ihm die Absicht fern gelegen, die Person des Königs zu verletzen. Er habe in den incriminirten Stellen, wie es schon der Wortlaut zeige, das Ministerium angegriffen. Man möge ihn also der Beleidigung des Ministeriums beschuldigen; die jetzige Anklage thäte es nicht; er wollte sich also auch nicht rechtfertigen. Nachdem Dr. Jacoby in einer mehr als einftündigen Rede die Beschuldigungen des Staatsanwalts zurückgewiesen und bei den bedeutungsvollsten Aufführungen einen wahrhaft oratorischen Schwung der Rede entfaltet, schloß er dieselbe mit den Worten: „Ich hoffe vor unparteiischen Richtern gesprochen zu haben." Auf eine kurze Replik des Staatsanwalts antwortete Johann Jacoby mit einigen Worten, worauf der Rechtsanwalt Holthoff in kurzen Ausführungen die juristische Seite der Anklage beleuchtete und dieselbe mit den Worten einleitete, er wäre in der unglücklichen Lage, als Schüler nach dem Meister zu sprechen. Frankreich. Paris, im Juli. Das „Echo d'Oran" vom 31. Mai theilt ein Urtheil des Civilgerichtshofes von Setif, nach welchem in einem Proceß zwischen einem Muselmann und einem Israeliten die Anhörung dreier israel. Zeugen abgelehnt wurde, weil nach dem Koran und den muselmännischen Gesetzen kein Jude wider einen Muselmann als Zeuge angenommen werden dürfe. Man fragt sich voll Erstaunen, ob die Franzosen in Algerien zur Aufrechterhaltung solcher Gesetze da sind, die sie in der Türkei bekämpfen. Der Koran weist ebenso einen christlichen Zeugen ab, und halten die Franzosen auch diese Bestimmung in Algerien aufrecht? Werden die Juden in Algerien nichts dagegen thun? — Die Israeliten Algeriens haben eine Petition an den französischen Senat gerichtet, um das französische Bürgerrecht zu erhalten. (Bis jetzt sind sie französische „Unterthanen." Es versteht sich, daß es sich hierbei nur um die eingeborenen Jsraeltten handelt.) Dänemark. Randers, 5. Juli. Die „N. Pr. Z." schreibt von hier: „Als gerechte Vergeltung für die auf Sylt wi- 30**