Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 30 (19.7.1864)
- Date
- 1864-07-19
- Page
- Seite 460 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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folgende Correspondenz, wobei wir bemerken, daß die darin aufgeführten drei Fälle nicht die einzigen sind. Weitere ähnliche Mittheilungen würden uns sehr angenehm sein. Vom Rhein, im Juli. Es dürfte für die Leser Ihres geschätzten Blattes von Interesse sein, zu erfahren, daß unter den Soldaten und Militärbeamten, welche von unserem Könige während der kriegerischen Operation in Schleswig für besondere Auszeichnung vor dem Feinde decorirt wurden, sich auch drei Israeliten befinden. Es erhielten nämlich der Stabs- und Bataillonsarzt Dr. Rosenzweig und der Assistenzarzt Dr. Großer (beide aus Ober-Schlesien) den Rothen Adler-Orden IV. Claffe mit Schwertern, der Artillerie-Gefreite Lippmann (Rheinländer) das Mrlitär-Ehrenzeichen 1. Classe. Letzter«! wurde noch, nachdem er bei dem Bombardement auf Düppel schwer verwundet und auf ein ihm angebotenes ansehnliches Geldgeschenk zu Gunsten seiner verwundeten Kameraden verzichtet, von dem Officier-Corps seiner Brigade „für treue Pflichterfüllung" ein werthvoller silberner Becher zum Andenken überreicht. Noch ein Äediirfmß. Man sage nicht, daß gegenwärtig an die jüdischen Gemeinden Tag für Tag neue Anforderungen gestellt werden, während sie doch schon Mühe genug haben, den bestehenden regelmäßigen Bedürfnissen genügen zu können. Denn es läßt sich auch nicht verkennen, daß durch die veränderten Verhältnisse Bedürfnisse früherer Zeiten, wenn auch nicht ganz verschwunden, doch geschmälert worden sind und daß daher, wenn sich die Anforderungen anders gestalten, für deren Befriedigung Mittel vorhanden sind.*) Eine der größten Lasten z. B. war für die jüdischen Gemeinden die Aufnahme, Beköstigung und Unterstützung der reisenden und wandernden Juden. Der Sachkundige weiß, wie umfassend die Vorschriften über diesen Zweig der Wohlthätigkeit waren*'") und wie die Sitte und Anschauung der früheren Zeiten in der Aus¬ *) Man erinnere sich, was in alten Zeiten z. B. für die „Auslösung von Gefangenen" — natürlich nicht von Verbrechern sondern von gewaltthätig Gefangenen — geopfert wurde und mit Recht geopfert werden mußte. Jor. Dea. Abschn. 'n3> **) Jor. Dea. '31 §. 4. führung diese Vorschriften noch weit übertraf. Aber es lag dem auch eine geschichtliche Nothwrndigkeit zum Gründe.' Bei den Austreibungen, Berfolgsingen und Bedrückungen, welche immerfort die Juden betrafen und oft ganze Gemeinden, ohne Unterlaß zahlreiche Einzelne nach Beraubung ihrer Habe in die Ferne trieben, war die Aufnahme und Versorgung solcher Flüchtlinge deren einzige Rettung, und jene verweigern, hätte zahllose Glaubens- und Stammesgenoffen dem Untergang widmen geheißen. Schon das Gefühl der Gegenseitigkeit, da niemand vor einem gleichen Schicksale sicher war, trug das Seinige bei. Daß sich unter diesen Umständen bald ein gewerbsmäßiger Bettel wandernder Juden ansbildete, war natürlich und hat schon die alte Satzung *) diesen ungünstig angesehen. Aber unter diesen wandernden Juden befanden sich auch viele mehr oder weniger Gelehrte, die als lebendige Träger der Gesetzeskunde in den Familien und besonders in den kleineren Gemeinden nicht ohne Nutzen waren, jedenfalls geachtet wurden und die Pflicht der Fremdenbeköstigung erträglicher. machten. Der große Umschwung der Dinge aber hat dieser Sitte und Anschauung den eigentlichen Lebenspunkt genommen. Die Sicherheit, welche jeder Jude in den civilisirten Ländern genießt, nimmt seinem Wandern die Nothwendigkeit. Heimische Arme gibt es an jedem Orte und schon das alte Gesetz räumt diesen den Vorzug ein.**) Die Gemeinden fingen daher an, die unaufhörliche Heimsuchung fremder Juden höchst lästig zu finden und dem gewerbsmäßigen Bettel entgegenzutreten, umsomehr, da derselbe auch policeilich verboten ist. Die Summen, die jährlich an jedem Orte durch jenen erhoben und nutzlos vergeudet wurden, gehen ins Unglaubliche. In vielen Gemeinden richtete man daher Fremdenkassen ein, aus welchen den durchreisenden Juden nach Maßgabe der Bedürftigkeit und Würdigkeit eine bestimmte Unterstützung gezahlt wird, wogegen das Ansprechen der einzelnen Mitglieder unterbleiben sollte. Die Wirkung ist nicht ausgeblieben und der gewerbsmäßige Bettel der unteren Classen hat sich bedeutend vermindert. Dagegen ist die anständige Bettelei gewachsen. Jüdische Commis, Handwerker und Künst- *) Dem von Thür zu Thür Bettelnden soll man ans der Armenkasse nur eine geringe Gabe geben. Daselbst §. 3. **) „Die Dürftigen seines Hauses gehen denen seiner Stadt, die Dürftigen seiner Stadt gehen denen einer andern Stadt vor." Jor. Dea. §. 3.